Autofahrer, die der Polizei den Weg versperren, weil sie keine Lust haben, eine Rettungsgasse zu bilden. Schaulustige, die schamlos Unfallopfer fotografieren, zu diesem Zweck gar Notarztwägen öffnen. Das Verhalten von Verkehrsteilnehmern an Unfallorten wurde in den vergangenen Jahren vermehrt zum Ärgernis. Dabei drohen den Gaffern inzwischen durchaus erhebliche Strafen. Straßenverkehrsordnung und Strafgesetzbuch wurden eigens zu diesem Zweck 2015 und 2017 verschärft.
- Was droht beim Blockieren der Rettungsgasse? Mindestens 200 Euro Geldbuße plus zwei Punkte in Flensburg. Kommt es außerdem zu Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, erhöht sich die Geldbuße nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums auf 320 Euro. Wer keine freie Bahn schafft bei Blaulicht und Martinshorn, den erwarten 240 Euro Buße plus einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
- Drohen Gaffern auch Freiheitsstrafen? Ja. Laut Strafgesetzbuch Paragraf 323c, Absatz 2 wird mit Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft, wer gegen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will. Dieser zweite Absatz ist erst 2017 ergänzt worden, erläutert der Konstanzer Rechtsanwalt und Verkehrsrechtler Ralph Sailer. Damit kann nicht nur in Haftung genommen werden, wer „bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet“, sondern auch derjenige, der Hilfeleistende, beispielsweise Rettungskräfte, behindert.
- Wird auch Handy-Knipserei schärfer geahndet? In der Tat. „Im Grunde darf man gar keine Fotos oder Videos von Verletzten oder von verunglückten Autos machen“, sagt Sailer. Egal, ob man diese für sich behält, oder ob man sie über Soziale Medien oder sonstwie verbreitet. Wer dies dennoch tut, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Was zählt, ist allein die Anfertigung, die laut Strafgesetzbuch „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“.
- Was bringen die Verschärfungen? Anwalt Sailer sieht da einige Schwierigkeiten. Als Kernproblem in Umgang mit den Gaffern gilt aber die schwierige Personenfeststellung. „Wenn Polizei, Feuerwehr und Sanitäter am Unfallort alle Hände voll zu tun haben, sollen sie auch noch die Daten der Gaffer aufnehmen. Das halte ich für wirklichkeitsfremd“, sagt Sailer.