Die Debatte um den Umgang mit IS-Rückkehrern wurde von US-Präsident Donald Trump neu entfacht. Er hatte gedroht, die IS-Kämpfer frei zu lassen, wenn die Europäer ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen. Tatsächlich sind sie in der Gewalt der Oppositionellen.
- Mehr als 1050 deutsche Islamisten sind laut Bundesinnenministerium seit 2013 nach Syrien und in den Irak gereist.
- Etwa 300 der ausgereisten IS-Streiter sind inzwischen wieder zurück in der Bundesrepublik. Zu etwa 100 von ihnen liegen dem Innenministerium "Erkenntnisse" vor, dass sich die Rückkehrer aktiv an Kämpfen in Syrien und im Irak beteiligt oder "hierfür eine Ausbildung absolviert" haben. Gegen sie werde nach wie vor ermittelt. Angaben zu Einzelfällen wie Sarah O. seien deshalb nicht möglich.
- Etwa 200 Islamisten sind laut einem Sprecher des Ministeriums in Syrien und dem Irak ums Leben gekommen, bei weiteren 100 ist der "Verbleib ungeklärt".
- Etwa 60 Erwachsene aus Deutschland beziehungsweise eine "größere zweistellige Zahl von Männern, Frauen und Kindern aus Deutschland befinden sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Gewahrsam von kurdischen Kräften der syrischen Opposition". Die Zahl werde ständig aktualisiert.
- 40 der Gefangenen haben demnach die deutsche Staatsbürgerschaft, "gegebenenfalls auch eine weitere". Die etwa 20 Menschen, die keine deutschen Staatsbürger sind, "haben gegebenenfalls deutsche Kinder", gibt ein Sprecher des Ministeriums an. Die Zahl werde vermutlich steigen, Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaften der Länder arbeiteten demnach an mehr als 30 Verfahren.
- Das Recht auf Rückkehr nach Deutschland haben grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger. Im Fall einer Wiedereinreise von IS-Kämpfern würden "umfangreiche Maßnahmen des Polizei- und Strafrechts geprüft: "Für jede Person wird eine individuelle Gefahreneinschätzung vorgenommen", gibt der Sprecher weiter an.
- Deradikalisierungsmaßnahmen werden, wo möglich, ergriffen. Sozialpädagogische und psychologische Unterstützung gelten den Angaben des Ministeriums zufolge vor allem zurückkehrenden Kindern, "die möglicherweise schwer traumatisiert sind".
- Strafverfolgungsmaßnahmen in anderen Staaten respektiert Deutschland nur dann, wenn "die Wahrung unserer rechtsstaatlichen Maßstäbe", insbesondere das Verbot der Todesstrafe, und die Möglichkeit eines konsularischen Zugangs zu den Inhaftierten möglich sei, erklärt das Bundesinnenministerium. Der Irak habe ein strafrechtliches Interesse an einem deutschen IS-Kämpfer geltend gemacht. In Syrien kann Deutschland wegen des Kriegs keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen.