Die drei Asylsuchenden, deren Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze das Verwaltungsgericht Berlin für rechtswidrig erklärt hat, befinden sich nun in der deutschen Hauptstadt. „Die betreffenden Personen haben sich in Berlin mit einem Asylbegehren gemeldet, das nun rechtsstaatlich geprüft wird“, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Integration. „Weitere Informationen geben wir aus Datenschutzgründen und zum Schutz dieser Menschen nicht.“ Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung der drei Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Registrierung in Ankunftszentrum

Geflüchtete, die nach einem bundesweit geltenden Verteilschlüssel nach Berlin kommen, werden üblicherweise zunächst in einem Ankunftszentrum untergebracht, wo sie versorgt und registriert werden und diverse Überprüfungen durchlaufen. Dabei geht es unter anderem um ihre Personalien und ihre Gesundheit, um Sicherheitsfragen oder darum, ob sie schon früher Asylanträge gestellt haben. Geprüft wird auch, ob womöglich ein anderes europäisches Land für die Bearbeitung der Asylbegehren zuständig ist.

Stärkere Grenzkontrollen seit Mai

Hintergrund der jüngsten Gerichtsentscheidung ist eine Intensivierung der Grenzkontrollen, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wenige Stunden nach seinem Amtsantritt am 7. Mai verfügt hatte. Er ordnete auch an, dass Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.

Dem liegt Paragraf 18, Absatz 2 des Asylgesetzes zugrunde. An der Stelle im deutschen Asylgesetz steht, dass die Einreise verweigert werden kann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

Dobrindt will Praxis an Grenze nicht ändern

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die rechtlich nicht mehr anfechtbar ist, kündigte Dobrindt an, an der bisherigen Praxis an den Grenzen festhalten zu wollen. Gleichzeitig werde man den Beschluss der Berliner Richter, der sich auf Einzelfälle beziehe, befolgen. (dpa)