Viktoria Gerg

Wie beim Lohn beziehungsweise Gehalt während des Erwerbslebens, so ist es auch bei der Rente: Brutto ist nicht gleich Netto. Von der Rente wird noch einiges abgezogen, bevor Seniorinnen und Senioren sie ausgeben können - sogar bereits bevor das Geld überwiesen wird. Welche Abzüge es genau gibt.

Rente: Welche Abzüge gibt es bei der Rente?

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Rentnerinnen und Rentner, die während ihres Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert waren, sind das in der Regel auch weiterhin während des Ruhestands. Daher müssen Senioren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese werden direkt von der Bruttorente abgezogen.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 Prozent, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der derzeit durchschnittlich bei 2,5 Prozent liegt. Rentner müssen diese Beiträge allerdings nicht alleine zahlen, sondern teilen sie mit der Rentenversicherung jeweils zur Hälfte.

Die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrages wird nicht allgemein für alle gleich bestimmt, sondern hängt davon ab, wie viele Kinder Versicherte haben:

Beitrag ab 1. Juli 2025 Beitrag bis 1. Juli 2025 (seit 1. Juli 2023)
Rentner ohne Kind 4 Prozent 4 Prozent
Rentner mit einem Kind 3,4 Prozent 3,4 Prozent
Rentner zwei Kindern unter 25 3,35 Prozent 3,15 Prozent
Rentner mit drei Kindern unter 25 3,1 Prozent 2,9 Prozent
Rentner mit vier Kindern unter 25 2,85 Prozent 2,65 Prozent
Rentner mit fünf Kindern unter 25 2,6 Prozent 2,4 Prozent

Steuern

Rentnerinnen und Rentner müssen außerdem Steuern auf die Rente zahlen. Wie viel, hängt davon ab, wann Versicherte in Rente gehen. Der Steuersatz, der auf die Rente erhoben wird, wird bis 2058 jährlich angepasst:

Jahr des Renteneintritts Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent Rentenfreibetrag in Prozent
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 82,5 17,5
2024 83 17
2025 83,5 16,5
2026 84 16
2027 84,5 15,5
2028 85 15
2029 85,5 14,5
2030 86 14
2031 86,5 13,5
2032 87 13
2033 87,5 12,5
2034 88 12
2035 88,5 11,5
2036 89 11
2037 89,5 10,5
2038 90 10
2039 90,5 9,5
2040 91 9
2041 91,5 8,5
2042 92 8
2043 92,5 7,5
2044 93 7
2045 93,5 6,5
2046 94 6
2047 94,5 5,5
2048 95 5
2049 95,5 4,5
2050 96 4
2051 96,5 3,5
2052 97 3
2053 97,5 2,5
2054 98 2,0
2055 98,5 1,5
2056 99 1
2057 99,5 0,5
2058 100

Wer also zum Beispiel 2025 in den Ruhestand geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern. Dieser zu versteuernde Teil bleibt ein Leben lang gleich.

Allerdings müssen nicht alle Versicherten Steuern auf ihre Rente zahlen, sondern nur diejenigen, deren zu versteuernde Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Wie viel Rente Ruheständler also haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, hängt maßgeblich vom Grundfreibetrag ab. 2025 liegt dieser dem Bundesfinanzministerium zufolge bei 12.084 Euro. Jeder Cent, der über dieser Grenze liegt, muss versteuert werden. Liegt die Rente unter dem Grundfreibetrag, muss keine Steuer auf die Rente gezahlt werden.

Pauschalen

Zudem zieht das Finanzamt laut Finanztip von der Jahres-Bruttorente außerdem noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und einen jährlichen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ab.

Hinweis: Bei den obigen Angaben handelt es sich um Abzüge, die die allermeisten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland betreffen. Allerdings kann keine umfassende, allgemeingültige Aussage darüber getroffen werden, was alles von der Rente abgezogen wird, da die Lebenswirklichkeit einer jeden Person individuell zu betrachten ist. So können zum Beispiel noch Freibeträge, steuermindernden Ausgaben, wie etwa eine neue Brille oder ein eventueller Grad der Behinderung die Abzüge auf die Rente beeinflussen. Der jährlichen Renteninformation können Versicherte entnehmen, was bei ihrer Rente noch alles abgezogen wird.

Übrigens: Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Senioren bei der Steuererklärung zusätzlich sparen. Wir haben zudem ausgerechnet, was bei einer Rente von 1300, von 1500 Euro, von 1800 Euro, von 2000 Euro und von 2500 Euro am Ende für Sie übrig bleibt.