Die steigenden Lebenshaltungskosten machen vielen Menschen zu schaffen. Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten unterstützen und gleichzeitig entlasten soll. Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten das Geld in Form eines Zuschusses, der von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird. Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, hängt laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) von verschiedenen Faktoren ab. Der entsprechende Antrag kann bei der zuständigen Wohngeldstelle gestellt werden.
Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer können Wohngeld beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Unklare Begriffe können beim Ausfüllen des Antrags jedoch zu Unsicherheiten aufseiten des Antragsstellers führen. In letzter Zeit wurde in Zusammenhang mit Wohngeld häufig nach dem Begriff „Turnus“ gesucht. Aus diesem Grund nimmt dieser Artikel das Wort genauer unter die Lupe und erklärt, welche Bedeutungen er diesem Kontext haben kann.
Wie wird das Wort „Turnus“ definiert?
Laut Duden bezeichnet der Begriff eine im Voraus festgelegte Wiederkehr oder Reihenfolge. Darüber hinaus kann „Turnus“ auch einen regelmäßigen Wechsel oder eine regelmäßige Abfolge von sich stets wiederholenden Ereignissen oder Vorgängen meinen.
Ein Turnus beschreibt also die Häufigkeit beziehungsweise den zeitlichen Abstand, in dem eine bestimmte Tätigkeit stattfindet. Eine Person, die alle zwei Wochen regelmäßig ihre Wohnung saugt, tut dies in einem Turnus von zwei Wochen. Auch die Auszahlung des Gehalts kann als Beispiel dienen: In der Regel erhält man sein Einkommen in einem monatlichen Turnus, das heißt einmal im Monat.
Worauf bezieht sich Turnus beim Wohngeld?
In Bezug auf Wohngeld gibt es keine einheitliche oder offiziell festgelegte Definition für „Turnus“. Dennoch taucht der Begriff gelegentlich in unterschiedlichen Zusammenhängen auf. Grundsätzlich beschreibt der Turnus beim Wohngeld einen festgelegten, wiederkehrenden Zeitraum, in dem bestimmte Vorgänge stattfinden.
Das betrifft unter anderem die regelmäßige Dynamisierung des Wohngeldes. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) weist in diesem Zusammenhang auf das Wohngeldgesetz (WoGG) hin, das eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes vorsieht. In einem Turnus von zwei Jahren wird das Wohngeld an die Preis- und Mietentwicklung in Deutschland angepasst und dementsprechend neu berechnet. Die letzte Erhöhung erfolgte am 1. Januar 2025. Die nächste Berechnung findet also erst wieder im Januar 2027 statt.
Häufig bezieht sich der Turnus auch auf den Bewilligungszeitraum, also die Zeit, in der das Wohngeld ausgezahlt wird. Laut dem StMB wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung selbst erfolgt ebenfalls in einem bestimmten Turnus. Laut § 26 des Wohngeldgesetzes wird das Wohngeld monatlich im Voraus überwiesen. Heißt, am letzten Werktag des Vormonats für den aktuellen Monat.