Corona hat die Triathlonszene hart getroffen. Weltweit sind rund eine Million Athleten bei den mehr als 230 Veranstaltungen der Ironman Group in 57 Ländern registriert. Eine davon ist Mirjam Moll, Politikredakteurin beim SÜDKURIER und leidenschaftliche Triathletin. Sie hatte sich unter anderem für den Ironman 70.3 im schweizerischen Rapperswil angemeldet. Wegen des Virus‘ wurde die für den 7. Juni geplante Veranstaltung auf den 13. September verschoben – für die 35-Jährige ein Problem: Sie ist im September bereits für einen Ironman in Portugal gemeldet. Mit derartigen Problemen, wie Moll sie hat, haben momentan viele Ausdauersportler zu kämpfen.
Mit einem Schreiben informiert der Veranstalter alle registrierten Athleten des Rapperswil-Ironman 70.3 darüber, dass deren Anmeldung automatisch auf den neuen Termin verschoben wird. Als Alternative ermöglichen es zusätzliche Optionen, die Anmeldung kostenlos auf dieselbe Veranstaltung 2021 oder diesjährige Triathlons in anderen Ländern zu übertragen.

Unmittelbar stellt sich Mirjam Moll die Frage: Was ist mit der Möglichkeit einer Kostenrückerstattung? „Andere Wettkämpfe sind keine Alternative für mich, da sie mit hohem Aufwand für die Anreise verbunden sind. Ich wohne in der Nähe zur Schweizer Grenze und habe den Wettkampf in Rapperswil bewusst gewählt.“
Veranstalter hält sich bedeckt
Die Dachorganisation der Ironman-Veranstaltungen teilt auf SÜDKURIER-Nachfrage zum Wettkampf in der Schweiz mit: „Unsere Athleten haben fünf verschiedene Optionen erhalten, da wir unseren Teilnehmern eine möglichst große Auswahl anbieten wollten. Dabei konnten sie ihren Startplatz kostenlos verschieben oder übertragen.“ Trotz mehrfacher Nachfragen bleiben weitere Auskünfte aus. Wegen einer Frist, bis zu der man bei Nichthandeln automatisch für den Nachholtermin im September angemeldet würde, entscheidet sich Moll für eine Übertragung ins kommende Jahr. Glücklich ist sie damit nicht.
Kurz darauf wird auch der Ironman in Portugal verschoben, an dem Moll im September teilnehmen wollte. Der Termin findet nicht statt, der Wettkampf soll stattdessen im November nachgeholt werden. Wer das nicht möchte, hat lediglich die Wahl, im kommenden Jahr am Portugal-Ironman teilzunehmen. Für Moll kommt das nicht infrage: Sie hat ihren Urlaub für September eingereicht, kann im November nicht nach Portugal reisen. Hinzu kämen eine neue Hotelbuchung und Flugkosten. Und auch ein Start im Jahr 2021 ist keine Option: „Die Vereinbarkeit von Beruf und Sport war schon in diesem Jahr schwierig“, erzählt die Journalistin.
Matthias Dippong aus Bohlingen im Hegau ist Ausdauersportler, unter anderem im Triathlon aktiv. Der 36-Jährige hat mehr als 20 Ironman-Distanzen mit einer Bestzeit unter neun Stunden bestritten, darunter zweimal auf Hawaii. Zuletzt hatte er die Szene wegen zunehmender Kommerzialisierung kritisiert:
Ummeldung nicht so einfach möglich
Mirjam Moll sagt: „Es ist nicht zumutbar, die Teilnahme um ein Jahr zu verschieben“ – etwa, weil sie ihre privaten und beruflichen Termine für das Jahr 2021 nicht kenne, vielleicht keinen Urlaub zu diesem Zeitpunkt bekomme oder private Pläne dagegen sprächen. Also bittet Moll die Ironman Group als Veranstalter um Rückerstattung der kompletten Startgebühr. Doch Ironman verweist lediglich auf die beiden Optionen, die zur Wahl stünden. Diesmal entscheidet sich Moll, die Unterstützung der Verbraucherzentrale zu suchen.
Per Mail bekommt sie vonseiten des Veranstalters die Antwort, dass es trotz der Verschiebung eine Vielzahl von Kosten für den ursprünglichen Termin gebe und Zahlungen eingehalten werden müssten. Doch was haben diese Zahlungen mit den Athleten zu tun? Eine Nachfrage bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ-BW) bestätigt: Das Risiko liegt beim Veranstalter. Per Gesetz müsse immer zurückgezahlt werden, wenn die Leistung nicht erbracht werde. „Wenn der Vertrag vor dem 8. März geschlossen wurde, hat der Veranstalter die Möglichkeit, anstelle der Rückzahlung einen Wertgutschein zu geben“, erklärt Oliver Buttler von der VZ-BW. Dadurch sollen ihm zufolge die Coronafolgen für Veranstalter abgemildert werden. Solche Gutscheine müssten alle Kosten – inklusive Vorverkaufsgebühren – umfassen und seien bis Ende 2021 gültig. Lasse man die Einlösungsfrist verstreichen, müsse der Anbieter das Geld rückerstatten. Buttler: „Die Veranstaltung findet wegen Corona nicht statt – das ist wichtig, weil nur dann kann sich der Anbieter auf die Gutscheinregel berufen. Alternativ kann er eine Ersatzveranstaltung anbieten, die der Teilnehmer nicht annehmen muss. Insofern bleibt es dann bei der geltenden Rückzahlungspflicht.“ Neben Sportwettkämpfen gelte diese Regelung im Kern auch für andere Veranstaltungen wie Konzerte oder Reisen.
Bei Härtefall muss sofort zurückgezahlt werden
Laut des Verbraucherexperten Buttler muss der Veranstalter immer sofort zurückzahlen, sobald ein Härtefall geltend gemacht werden kann. Dies herrsche vor allem vor, wenn für den Teilnehmer ein Gutschein unzumutbar sei: finanzielle Schwierigkeiten wie Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit sowie gesundheitliche Probleme. Um mit der Einreichung eines Härtefallantrags erfolgreich zu sein, müsse die Situation flüssig vorgetragen werden. Oliver Buttler: „Bei Kurzarbeit zum Beispiel reicht ein Nachweis des Arbeitgebers. Das Gehalt muss nicht offengelegt werden.“ Gerade bei Jüngeren wie etwa Studenten empfiehlt er, von Härtefallanträgen Gebrauch zu machen.
Wegen Corona-Pandemie hat niemand Schuld
Zurück zum konkreten Fall Mirjam Molls: Durch das Unterschreiben einer Verzichtserklärung habe Moll verschiedenen Bedingungen und Konditionen zugestimmt, so der Veranstalter – zum Beispiel, dass Ironman die Veranstaltung unter gewissen Umständen verschieben oder absagen kann. Genannt wird in diesem Zusammenhang etwa höhere Gewalt durch Wind, unruhiges Wasser, Hurrikan, Krieg oder Erdbeben. In solchen Ausnahmefällen gebe es keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Höhere Gewalt, worunter eine unvorhersehbare Pandemie durchaus fällt, schließt zwar einerseits ein Verschulden des Veranstalters aus, andererseits aber auch ein Verschulden des Athleten. Das teilt Oliver Buttler von der VZ-BW auf SÜDKURIER-Nachfrage mit.

Unschönes Gefühl bleibt
Egal, wie die Geschichte letzten Endes für Mirjam Moll ausgeht: „Ich werde mir künftig drei Mal überlegen, ob ich mich noch einmal für eine Ironman-Veranstaltung anmelde“, sagt sie. Sie finde es traurig, wie unprofessionell und unfair ausgerechnet Ironman mit der Situation wegen Corona umgehe. Viele kleine Veranstalter, die im Gegensatz zu Ironman keine Rücklagen hätten, würden die Startgelder anstandslos zurückgeben – wie etwa der Schluchsee Triathlon im Schwarzwald.
Hoffnung auf schnelle Kostenrückerstattung
Die Möglichkeit, von einem Gutschein Gebrauch zu machen, habe Moll gar nicht erhalten. Ihr Geld jedenfalls bekommt sie im schlechtesten Fall erst Anfang 2022 zurück. Weil sie aktuell aber in Kurzarbeit ist, stellt die Journalistin einen Härtefallantrag. Damit hofft sie, ihr Geld möglichst bald wiederzusehen.