Stress durch Fristen, eine schwierige Beziehung zu Kollegen oder Druck von Vorgesetzten können sich negativ auf Ihre Gesundheit auswirken. Es ist wichtig, diese Signale ernst zu nehmen. Burnout, Boreout oder Depressionen sind ernsthafte psychische Erkrankungen, die auch physische Auswirkungen haben können. In jedem Fall sollten Sie zuerst Ihren Arzt aufsuchen, wenn Sie feststellen, dass Ihr Arbeitsplatz sich negativ auf Ihre Gesundheit auswirkt. Sieht der Arzt eine mögliche Verschlimmerung Ihres Zustandes durch das Weiterarbeiten gegeben, könnte er Ihnen zu einer Kündigung raten.
Immer zuerst zum Arzt
Falls Sie einen starken Leidensdruck verspüren und für Sie eine Kündigung auf ärztlichen Rat infrage kommt, sollten Sie auf jeden Fall zuerst Ihren Arzt konsultieren. Arbeitnehmer, die eigenständig und ohne ärztliche Empfehlung kündigen, riskieren eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes.
Während des Arzttermins ist es wichtig, alle Symptome, die möglicherweise auf Probleme am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, detailliert zu schildern. Ihr Arzt sollte alle Schäden oder Probleme, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, dokumentieren. In einem bestimmten Formular der Agentur für Arbeit muss der Arzt anschließend erklären, wodurch Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist und seine Empfehlung begründen. Dieses Formular ist auf der Webseite der Agentur für Arbeit zum Download abrufbar.
Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld umgehen
Darüber hinaus ist es entscheidend, die Agentur für Arbeit über Ihr Vorgehen zu informieren. Dies sollten Sie am besten noch vor der Kündigung tun. In der Regel erhalten Arbeitnehmer bei einer Eigenkündigung eine bis zu 12-wöchige Sperrzeit des Arbeitslosengeldes. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Ihrem Sachbearbeiter die Situation erläutern und die Kündigung auf ärztlichen Rat begründen. Letztendlich liegt es im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, ob eine Sperrzeit nach der Kündigung verhängt wird.
Ihr Sachbearbeiter benötigt Informationen darüber, wodurch die Probleme verursacht worden sind und was sie unternommen haben, um einer Kündigung vorzubeugen. Dies kann eine Beschwerde beim Betriebsrat, eine Bitte um Versetzung in eine andere Abteilung oder eine Mail mit der Schilderung der Probleme an den Vorgesetzten sein. Sie sollten diese Dokumente aufbewahren, um Ihre Aussagen belegen zu können.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass das Weiterarbeiten an ihrem Arbeitsplatz ihren Gesundheitsstatus fortlaufend verschlechtern würde.
Das Arbeitsamt sieht in diesen Fällen das Weiterarbeiten als unzumutbar an:
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Vorgesetzten
- Starke, arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Übertragen von Aufgaben, die Sie nicht bewältigen können
Was genügt dem Arbeitsamt nicht?
In einigen Fällen kann das Arbeitsamt Ihren Antrag ablehnen, wenn nicht genügend schwerwiegende Gründe vorliegen. Dazu zählen:
- Ein Tinnitus, der keine bedeutende Beeinträchtigung verursacht
- Sie gehen entgegen ärztlicher Empfehlung nicht zur Psychotherapie
- Sie haben keine Lust mehr auf ihren Arbeitsplatz
- Sie können kein ärztliches Attest vorweisen
Die Sozialgerichte weisen in solchen Fällen Klagen gegen die Verhängung der Sperrzeit oft zurück. Es kann jedoch vorkommen, dass die Agentur für Arbeit zusätzliche Informationen und eine ärztliche Stellungnahme anfordert, um den Fall genauer zu prüfen. Darauf sollten sie vorbereitet sein und den Prozess dann kooperativ unterstützen.
Gibt es eine Alternative zur Kündigung?
Als Alternative zur außerordentlichen Kündigung auf ärztlichen Rat können Sie den Arbeitgeber zunächst abmahnen und ihn um Behebung der Missstände bitten. Damit wird der Betrieb offiziell informiert. Sie sollten dem Arbeitgeber eine angemessene Frist einräumen, um die Probleme zu beheben. Zu empfehlen ist ein Zeitraum von drei oder vier Wochen. Wenn der Arbeitgeber die genannten Probleme nicht abstellt, können Sie kündigen. Im Kündigungsschreiben sollten Sie dann ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen ist.
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