Gute Neuigkeiten für Schweizer Einkaufstouristen: Ein großer Schritt zum digitalen Ausfuhrschein steht bevor. Lange wurde darüber gesprochen, nun soll das Projekt in eine Pilotphase gehen. Mit der digitalen Zollabfertigung soll die Rückerstattung der Mehrwertsteuer per App ermöglicht werden.

Start zwischen September und November

„Wir sind gerade in der heißen Phase und befinden uns in der Feinabstimmung mit der für das Projekt verantwortlichen Generalzolldirektion“, berichtet Uwe Böhm, Geschäftsführer International der IHK Hochrhein-Bodensee. Zwischen dem 1. September und dem 1. November solle der Startschuss erfolgen.

Ein großer Konzern, ein mittelständisches Unternehmen und zwei Dienstleister seien bereits an Bord für die Testphase, erklärt Böhm auf Nachfrage des SÜDKURIER. In wie vielen ihrer an der Grenze gelegenen Filialen die beteiligten Unternehmen die App dann direkt einführen, könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Derzeit werde noch daran gearbeitet, die reibungslose Datenübertragung in Echtzeit zwischen den Kassen der Unternehmen, der App und dem Zoll zu gewährleisten.

Die Abfertigungsstelle für Ausfuhrscheine in Konstanz. Bislang müssen Schweizer Einkaufstouristen an Stellen wie dieser ihren ...
Die Abfertigungsstelle für Ausfuhrscheine in Konstanz. Bislang müssen Schweizer Einkaufstouristen an Stellen wie dieser ihren Ausfuhrschein abstempeln lassen. | Bild: Oliver Hanser

Bislang wird Schweizer Kunden der Ausfuhrschein in den Läden ausgehändigt, auf dem Formular stehen Betrag, Steuersatz und Datum. Erst wenn das bei der Ausreise vom deutschen Zoll abgestempelt wurde, können sie beim nächsten Besuch im Geschäft die Mehrwertsteuer zurückverlangen.

Rückerstattung ohne Stempel vom Zoll

Durch die App, genannt eAKZ-App, soll dieses Verfahren deutlich vereinfacht werden. Der Kunde soll dann bereits im Laden, beispielsweise per QR-Code, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer registrieren. Der Kassenzettel ist dann in der App vermerkt, beim nächsten Einkauf erfolgt die Rückerstattung. Für Schweizer Kunden bedeutet das, dass sie nicht mehr jeden Bon sorgsam aufbewahren und bei der nächsten Reise über die Grenze wieder mit sich führen müssen.

Ebenso soll das Anhalten am Zoll entfallen. Ein Sprecher der Generalzolldirektion erklärt: „Mit der App ist in der Regel ein Halt an der Grenze nicht mehr erforderlich. Die Ausfuhr der mitgeführten Waren wird automatisch per Standortfeststellung in der App erfasst, sobald der Grenzübertritt erfolgt.“

Ab 2026 flächendeckend

Geplant sei, dass der reguläre Betrieb des digitalen Ausfuhrscheins im ersten Halbjahr 2026 erfolge, so der Sprecher. Mit der Testphase wolle man eventuelle Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten erkennen. Weitere Informationen und eine Übersicht der teilnehmenden Händler werde man vor Start unter www.zoll.de zur Verfügung stellen.

Mit breitflächiger Einführung der App soll auch die Bagatellgrenze fallen. Diese liegt momentan bei 50 Euro, weswegen sich Schweizer Kunden erst ab einem Einkauf von über 50 Euro die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen können. Durch die Abschaffung sollen Einkaufstouristen in Zukunft bei jedem Einkauf die Mehrwertsteuer zurückfordern können.