Im Streit um eine gerechte Besteuerung von Restaurants und Kleinbetrieben hat ein steuerehrlicher Friedrichshafener Gastronom vor dem höchsten deutschen Finanzgericht in München eine Schlappe hinnehmen müssen. Der zuständige Bundesfinanzhof habe seine Revision in der Sache als unbegründet zurückgewiesen, sagte Kläger Klaus Baldauf dem SÜDKURIER.
Milliarden-Steuerausfälle mit kleinen Schummeleien
Baldauf betreibt in Friedrichshafen zusammen mit einem Partner mehrere Gastronomiebetriebe. In dem Fall, der sich über mehrere Jahre und Instanzen hinzog, vertrat sich der promovierte Jurist und Fachanwalt für Steuerrecht selbst. Sein Ziel war es, eine Pflicht für elektronische Registrierkassen durchsetzen, um massenhafter Steuerhinterziehung einen Riegel vorzuschieben.
Anders als in vielen Ländern Europas besteht in Deutschland keine Pflicht für Geschäftsleute, elektronische Kassensysteme vorzuhalten. Wer will, kann sogenannte offene Ladenkassen verwenden, die technisch nicht in der Lage sind, Umsätze und Zahlungseingänge fälschungssicher zu dokumentieren. Schätzungen gehen davon aus, dass so jedes Jahr Milliardenumsätze nicht korrekt verbucht werden.
Dem Staat entstehen so nach Zahlen des Bundesrechnungshofs in bargeldintensiven Betrieben jährlich Ausfälle an Einkommens- und Umsatzsteuer von bis zu zehn Milliarden Euro. Weil Kleinfirmen wie Restaurants, Dönerbuden, Frisöre, Bäcker oder Metzgereien zusätzlich fast keine Kontrollen der Finanzämter zu fürchten haben, klagte Baldauf auf ein „strukturelles Vollzugsdefizit“ des Staates beim Eintreiben von Steuern.
Das Gericht habe durchaus anerkannt, dass es in Sachen Steuererhebung in bargeldintensiven Betrieben enorme Probleme gebe, sagte Baldauf. Ein strukturelles Vollzugdefizit im rechtlichen Sinne habe es aber wohl nicht gesehen.
Kläger Baldauf: „Den aktuellen Zustand halte ich für unsäglich“
Der Gerichtsentscheid ändere „nichts daran, dass ich den aktuellen Zustand für unsäglich halte“, sagte Baldauf. Die Folge sei, dass Steuergerechtigkeit für Tausende ehrliche Betriebe und die Bürger weiter auf sich warten lasse. „Nach fünf Jahren juristischer Auseinandersetzungen muss ich aber sagen, dass für mich jetzt das Ende der Fahnenstange erreicht ist“, sagte Baldauf. „Für mich als Kläger ist die Sache erledigt.“
Dennoch ist die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht nicht ausgeschlossen. „SPD und Grüne waren bislang immer für die Einführung einer Registrierkassenpflicht, wie sie etwa in Österreich schon seit langem besteht“, sagte Baldauf. CDU/CSU hätten das immer verhindert. Eine mögliche Ampelregierung könnte diesen Zustand nun leicht ändern, so Baldauf.