Lukas von Hoyer

Wer seinen Job verliert, der hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld und Bürgergeld. Letzteres wird sich aller Voraussicht nach bald in die Neue Grundsicherung transformieren. Allerdings müssen für die Leistung und die Grundsicherung nicht nur Voraussetzungen gegeben sein, Sie müssen auch gewisse Meldungen tätigen, um sich für die Zahlungen zu qualifizieren. Doch wann sollten Sie sich arbeitslos melden? Und wann arbeitssuchend? Wir erklären die nötigen Schritte.

Wann meldet man sich arbeitslos - und wann meldet man sich arbeitssuchend?

Wenn Sie wissen, dass Ihre derzeitige Beschäftigung bald endet, sollten Sie sich arbeitssuchend melden, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärt. Egal, ob Sie gekündigt haben, Sie gekündigt wurden oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag bald ausläuft. Je früher Sie sich arbeitssuchend melden, desto mehr Zeit bleibt, eine neue Beschäftigung zu finden. Auch die BA hat bei einer frühzeitigen Meldung „mehr Möglichkeiten, Sie bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen“, wie auf der BA-Website zu lesen ist. Dort steht auch: „Erfahren Sie kurzfristig, dass Sie Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend.“

Falls Sie zum Vertragsende keine neue Stelle gefunden haben, können Sie sich arbeitslos melden. Das sollte am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erledigt werden, wie die Bundesagentur für Arbeit verdeutlicht. „Die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Sie Arbeitslosengeld erhalten können. Es wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind“, heißt es bei der BA. Sobald die Meldung auf Arbeitslosigkeit eingegangen ist, kann ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt werden.

Die zu erledigenden Schritte zusammengefasst:

  1. Arbeitssuchend melden, sobald Sie wissen, dass Ihre Beschäftigung bald endet.

  2. Arbeitslos melden, sobald Ihre Beschäftigung geendet hat.

  3. Arbeitslosengeld beantragen, nachdem Sie sich arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitssuchend und arbeitslos melden - wie funktioniert das?

Mittlerweile können Sie sich unkompliziert arbeitssuchend und arbeitslos melden - und zwar online. Dazu müssen Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit den Button „Vorgang starten“ betätigen. Sobald der Antrag abgegeben wurde, wird die zuständige Agentur für Arbeit automatisch benachrichtigt.

Es ist auch möglich, die Meldungen beim zuständigen Jobcenter zu tätigen. Dafür benötigen Sie lediglich einen Ausweis mit der aktuellen Wohnanschrift. Alternativ können Sie sich auch mit einem Pass oder einem Ersatzdokument arbeitssuchend und arbeitslos melden, dann müssen Sie aber auch eine aktuelle Meldebescheinigung mitbringen, erklärt die BA.

Die zuständige Agentur für Arbeit können Sie über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit in Erfahrung bringen.