Der Lebenslauf ist ein entscheidender Bestandteil jeder Bewerbung. Wenn Bewerber nicht alle Qualifikationen erfüllen oder fürchten, wegen einer Lücke im Lebenslauf für einen Job nicht infrage zu kommen, helfen Sie gerne nach und lügen in ihrem Lebenslauf. Doch wo hört das Beschönigen auf und wo beginnt die Lüge? Welche Tricksereien sind erlaubt und welche Konsequenzen drohen, wenn man die Wahrheit zu sehr biegt?
Die Grenze zwischen Aufpolieren und Lügen
Lügen im Lebenslauf sind nicht nur moralisch fragwürdig, sondern können auch ernste Folgen haben. Laut einer Studie von CVapp.de aus dem Mai 2023 geben rund 60 Prozent der Befragten an, schon mal im Lebenslauf gelogen zu haben. Schwere Lügen, wie erfundene Abschlüsse oder falsche Berufserfahrung, können im schlimmsten Fall zur Kündigung und Schadensersatzklagen führen.
Erfahrene Personaler erkennen Unstimmigkeiten
Erfahrene Personaler haben einen geschulten Blick und erkennen schnell, wenn ein Lebenslauf fehlerhaft ist oder Unstimmigkeiten aufweist. Im Bewerbungsgespräch kommen Lügen dann häufig ans Licht, wenn Bewerber sich in ihren Antworten verstricken.
Häufige Lügen im Lebenslauf
Zu den häufigsten Lügen gehören:
- Erfundenen Abschlüsse oder Qualifikationen
- Hinzugefügte Berufserfahrung
- Übertriebene Sprachkenntnisse
Es ist wichtig, bei der Wahrheit zu bleiben, besonders bei Qualifikationen und Berufserfahrung. Wenn Sie behaupten, verhandlungssicheres Französisch zu sprechen, aber kaum ein Croissant bestellen können, wird das spätestens im Gespräch auffallen. Falls die Stelle eine Fremdsprache fordert, ist es nicht unüblich, dass das Bewerbungsgespräch in dieser Sprache geführt wird. Dies könnte nicht nur unangenehm für Sie werden, sondern auch ein schlechtes Licht auf Ihren Arbeitgeber werfen.
Sind Lügen im Lebenslauf strafbar?
Wenn die Lüge erst nach der Anstellung auffällt, kann dies rechtliche Folgen bis hin zu einer fristlosen Kündigung haben. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen Betrug anzeigen.
Erlaubte Tricksereien
Aber nicht jede Anpassung im Lebenslauf ist eine ernsthafte Lüge. Es ist durchaus erlaubt, eigene Stärken hervorzuheben und Erfolge in ein gutes Licht zu rücken. Schließlich werben Sie für sich und Ihre Qualitäten. Solange Sie dabei nicht übertreiben und ehrlich bleiben, ist das in Ordnung. Vermeiden Sie jedoch übertriebene Selbstdarstellung, das könnte angeberisch wirken.
Hier dürfen Sie lügen
Im Arbeitsrecht ist die Privatsphäre des Bewerbers besonders geschützt. Sie müssen nicht auf alle Fragen wahrheitsgemäß antworten, insbesondere nicht bei Fragen zu:
- Konfession und Religion
- Lebenspartner und Heiratsabsichten
- Kinderwunsch, Schwangerschaft und Familienplanung
- Vorstrafen (sofern sie nicht in direktem Zusammenhang mit dem Job stehen)
- Gesundheitliche Situation
Umgang mit Lücken im Lebenslauf
Lücken im Lebenslauf oder häufige Jobwechsel verleiten viele Bewerber und Bewerberinnen dazu, ihren Lebenslauf zu schönen. Dies ist aber ebenfalls eine Unwahrheit und kann negative Konsequenzen mit sich tragen. Statt zu lügen, sollten Sie ehrlich bleiben. Erklären Sie den Grund für die Lücke oder den schnellen Jobwechsel. Wenn Sie die Zeit im Ausland verbracht haben, geben Sie das an. Haben Sie in der Zeit intensiv nach Jobs gesucht, können Sie dies als Phase der beruflichen Neuorientierung darstellen.