Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid? Führt laut Ansicht von Landesfinanzminister Danyal Bayaz in vielen Fällen nur zu unnötigem Papierkrieg mit den Finanzämtern.

Auf eine Aussage, die Bayaz diese Woche im SÜDKURIER-Interview getätigt hat, reagiert nun der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg exklusiv gegenüber dem SÜDKURIER. Der Verein rät Haus- und Grundstücksbesitzern weiterhin dazu, Einspruch gegen die neuen Bescheide zu erheben.

Eike Möller ist Vorsitzender des Bunds der Steuerzahler Baden-Württemberg.
Eike Möller ist Vorsitzender des Bunds der Steuerzahler Baden-Württemberg. | Bild: privat

Im Kern dreht sich die Reaktion des Steuerzahlerbunds um dieses Zitat von Bayaz: „Es steht jedem frei, im Rechtsstaat Einspruch zu erheben. Aber mit der Begründung, unser Modell sei nicht verfassungskonform, kann man sich den eigentlich sparen.“

Eike Möller, Landesvorsitzender des Steuerzahlerbunds, stimmt dieser Aussage grundsätzlich zu: „Befindet das Verfassungsgericht das Gesetz für nichtig, dann müsste es tatsächlich unabhängig vom Einspruch geändert werden. Eine solche Entscheidung ist aber selten.“

Steuerzahlerbund: Grundsteuer-Einspruch bietet vollen Rechtsschutz

Aber: Alle Steuerzahler, die für sich den vollen Rechtsschutz erhalten wollen, sollten gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen.

Denn anstatt das Gesetz für nichtig zu erklären, befinde das Verfassungsgericht häufiger eine Norm für rechtswidrig. „Dann profitieren alle, deren Fälle beispielsweise durch den Einspruch aber auch durch einen möglichen Vorläufigkeitsvermerk noch änderbar sind“, so Möller.

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Der Bund der Steuerzahler habe bereits im Dezember gefordert, die Grundsteuerwertbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Mit ihm wären Einsprüche – und wohl auch der Papierkrieg – dann tatsächlich entbehrlich gewesen.

Einen Fall sieht der Landesvorsitzende des Vereins noch, in dem ein Einspruch tatsächlich auch nichts bringen würde: Wenn die Gerichte zwar die Rechtswidrigkeit des Gesetzes anerkennen, aber verfügen würden, dass dies nur für die Zukunft zu ändern ist. Alles was zuvor passiert ist, müssten Betroffene dann hinnehmen.

Grundsteuer: Einspruch gegen Bescheid erhöht Erfolgsaussichten

Trotzdem rät Möller Steuerzahlern dazu, vorsorglich Einspruch einzulegen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, denn: „Niemand hat eine Glaskugel und kann vorhersagen, wie die Gerichte hier urteilen werden.“

Wie Sie Einspruch gegen den neuen Bescheid einlegen und was dabei zu beachten ist, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

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