Ein Parkhaus ohne Schranke? Viele wundern sich, wenn sie zum ersten Mal vorm Einfahren keinen Knopf drücken müssen, damit sich eine Schranke öffnet – es ist keine da. Diese Erfahrung machen derzeit immer mehr Autofahrer, auch in der Region.

Denn die Anzahl der Parkhäuser und Parkplätze mit schrankenlosem System – dafür mit einer Kamera an der Einfahrt – nimmt stetig zu. Das hat schon für Ärger gesorgt, etwa wenn die Betreiber zu Unrecht Geld kassierten. Die Beschwerden halten sich aber in Grenzen, wie der ADAC berichtet. Genau hinzusehen gilt es beim Datenschutz.

Wie funktioniert das Parken ohne Schranken beim Rein- und Rausfahren?

Beim Einfahren erfasst ein Kamerasystem das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und registriert die Uhrzeit. Dasselbe geschieht beim Ausfahren. So ermitteln die Betreiber die gesamte Parkdauer und können kontrollieren, ob die Parkenden bezahlt haben. Dafür haben die Autofahrer oft mehrere Möglichkeiten.

Meist können die Fahrer das Kennzeichen an einem Automaten eintippen, um dann mit Bargeld oder Karte zu bezahlen. Wer das vergisst oder sich die Zeit dafür sparen will, kann bei vielen Parkobjekten auch später noch über die Webseite des Betreibers oder über eine Park-App bezahlen.

Am Kassenautomaten muss man sein Autokennzeichen eintippen. Dann erscheint im Display die Summe, die man zahlen muss. Alles läuft ohne ...
Am Kassenautomaten muss man sein Autokennzeichen eintippen. Dann erscheint im Display die Summe, die man zahlen muss. Alles läuft ohne eine Parkkarte ab. | Bild: Hans Wagner

Dabei ist aber eine festgelegte Frist einzuhalten, sonst drohen ein Bußgeld und – sollte auch das nicht entrichtet werden – ein Mahn- oder gar Inkassoverfahren. An Parkplätzen mit Tagesgebühr kann häufig auch bereits gleich zu Beginn der Parkzeit bezahlt werden. In anderen Parkhäusern wiederum stellen die Betreiber überhaupt keine Automaten mehr auf, sodass die Nutzer ihre Rechnung nur noch online begleichen können.

„Parkgebühr bezahlt?“ Das fragt ein Schild beim Ausfahren und warnt vor den Folgen, wenn die Zahlung ausbleibt.
„Parkgebühr bezahlt?“ Das fragt ein Schild beim Ausfahren und warnt vor den Folgen, wenn die Zahlung ausbleibt. | Bild: Hans Wagner

Was bringen diese neuen Systeme?

Nach Einschätzung des Bundesverbands Parken liegen die Vorteile der schrankenlosen Parksysteme „insbesondere in störungsfreieren und somit schnelleren und reibungsloseren Ein- und Ausfahrten“. Die Park- und Bezahlvorgänge würden vereinfacht, die Nutzung komfortabler, „und es wird letztlich für einen besseren Verkehrsfluss gesorgt“, sagte eine Sprecherin des Verbands, der eigenen Angaben zufolge rund 200 Mitglieder vertritt, die mehr als 1,2 Millionen Pkw-Stellplätze in rund 4000 Objekten bewirtschaften.

Der ADAC sieht ähnliche Vorzüge und begründet dies damit, dass „Beschaffungs-, Wartungs- und Reparaturkosten sowie Staus beim Ein- und Ausfahren in hochfrequentierten Parkbauten“ entfallen.

Sowohl die Parkhausbetreiber als auch die Nutzer profitierten davon. „Vom Grundsatz her befürwortet der ADAC die Idee des sogenannten Free-Flow-Parkens“, sagte Sprecher Alexander Schnaars.

Welche Probleme können auftreten?

Da es beim Einfahren kein Ticket mehr gibt, kann beim Ausfahren auch keins in den Automaten gesteckt werden. Das mag praktisch sein und dem Betreiber die Herstellung von neuen und die Entsorgung alter Tickets ersparen. Für Parkende aber bedeutet das eine große Umstellung.

Werden sie vom Betreiber schlecht über die Abläufe informiert, sind Missverständnisse programmiert. Wer etwa einfach wegfährt im naiven Glauben, das Parken sei unentgeltlich, weil es kein Ticket und auch keine Ausfahrtsschranken gibt, bekommt ein erhöhtes Nutzungsentgelt aufgebrummt – und ärgert sich entsprechend.

Teuer wird die Sache außerdem, weil sich die Betreiber auch die Kosten für die Ermittlung des Fahrzeughalters beim Kraftfahrtbundesamt – oder dessen ausländischem Pendant etwa in der Schweiz – erstatten lassen. Weiterhin ist es Berichten zufolge schon vorgekommen, dass Parkende ordnungsgemäß bezahlten, dann aber doch eine Rechnung erhielten. Deshalb ist ratsam, die Quittung nach dem Bezahlen auf jeden Fall aufzuheben.

Arbeiten die Kameras zuverlässig?

Das ist (noch) nicht immer der Fall. Die Systeme arbeiten nur reibungslos, wenn die Kamera an der Einfahrt das Kennzeichen richtig erfasst. Ob das immer klappt, zum Beispiel auch bei verdreckten oder verbeulten Nummernschildern, ist ungewiss. Ein Kamera-Anbieter nennt eine Erkennungsrate von immerhin 99,5 Prozent bei 70 km/h Fahrtgeschwindigkeit – und das Tempo der Parkwilligen liegt ja deutlich darunter.

Trotzdem bliebe also eine minimale Fehlerquote. Umgekehrt können aber auch die Parkenden für Komplikationen sorgen, etwa wenn sie das falsche Kennzeichen am Automaten eingeben. Das passiert mitunter selbst dann, wenn sie das richtige kennen. So wird etwa aus Tübingen (Kennzeichen: TÜ) berichtet, dass Autofahrer irrtümlich ein „UE“ statt des korrekten „Ü“ eintippten.

Wie oft beschweren sich Autofahrer?

Dem ADAC liegen nach eigenen Angaben „nur sehr wenige“ Beschwerden vor. Vereinzelt komme es zu „Zuordnungsproblemen, wenn jemand etwa mehrmals am Tag ein- und ausgefahren ist“. Angesichts der sich zügig verbreitenden Parkmethode mit Kameras bei gleichzeitiger Abschaffung von Kontrollpersonal hat der ADAC aber den Eindruck, dass die Anzahl der Beschwerden eher zurückgehe.

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„Wenn die Kamerasysteme und die dahinterstehende Software korrekt arbeiten, dürften insgesamt weniger Fehlerquellen vorhanden sein als bei der Überwachung durch Personal“, sagt ADAC-Sprecher Schnaars.

Wird auf den Datenschutz Rücksicht genommen?

Maßgeblich ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet, dass bei der Einfahrt ein deutlicher Hinweis auf die Erfassung des Kennzeichens vorhanden sein muss. Mehr als das Nummernschild dürfen die Kameras nicht erfassen, schon gar nicht die Insassen. Außerdem sind die Informationen – Kennzeichen, Datum und Uhrzeit – unmittelbar nach der Ausfahrt beziehungsweise dem Bezahlen, soweit es danach erst erfolgt, zu löschen.

Die Betreiber der Parksysteme versichern, sich an diese Vorgaben zu halten. Allerdings ist dem ADAC nach eigenen Angaben zumindest ein Fall bekannt, bei dem auch der Fahrer erfasst worden sei und die Datenspeicherung länger erfolgte. „Hier sollten die Datenschutzbehörden einschreiten“, so der Club.