In Zeiten der Corona-Pandemie bezahlen immer mehr Leute in Geschäften mit Karte statt mit Bargeld. Mehr als 60 Prozent der Bundesbürger nutzen für das Bezahlen ihrer Lebensmittel-Einkäufe mittlerweile eine Karte, ergab eine Umfrage der ING-Bank im November 2021. Selbst den Kaffee zwischendurch oder die Taxifahrt bezahlen demnach rund 50 Prozent der unter 35-Jährigen meist bargeldlos.

Was aber passiert, wenn die Karte verloren geht? Mit der Sperre der Girocard (früher EC-Karte) durch einen Anruf bei der Bank ist es nicht getan: Es sollte auch Anzeige bei der Polizei erstattet werden – um das sogenannte Kuno-Sperrsystem zu aktivieren. Was Sie wissen sollten.

Was muss ich beim Verlust der Karte tun?

Wird eine Bezahlkarte gestohlen oder geht verloren, sollte sie schnellstens gesperrt werden. Denn erst ab dem Moment der Sperre erstatten Banken und Sparkassen unberechtigte Abbuchungen – sofern der Karteninhaber nicht grob fahrlässig gehandelt hat, wie die von der Kreditwirtschaft getragene Euro Kartensysteme GmbH erläutert. Grobe Fahrlässigkeit kann zum Beispiel vorliegen, wenn die Bank-PIN zusammen mit der Karte aufbewahrt wird.

Wieso soll man zur Polizei gehen?

Die Sperre der Girocard bei der Bank bewirkt, dass die Karte für Bezahlvorgänge mit Eingabe der PIN nicht mehr verwendet werden kann. Es bleibt aber möglich, dass ein Dieb oder unehrliche Finder die Karte für das Bezahlen mit Unterschrift missbrauchen – denn die kann auf dem Kassenbon oder einem elektronischen Unterschriftenfeld leicht gefälscht werden. Das Problem ist: Mit der vorgetäuschten Unterschrift löst der Dieb über das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) eine Lastschrift (Einzugsermächtigung) auf dem Konto des rechtmäßigen Karteninhabers aus.

Deshalb sollte die Girocard auch für das Bezahlen mit Unterschrift gesperrt werden, rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Für diese Sperre haben die Polizei und der Handelsverband Deutschland (HDE) den Kuno-Sperrdienst eingerichtet. Die Abkürzung „Kuno“ steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht-polizeilicher Organisationsstrukturen“.

Wie läuft die Kuno-Sperrung genau ab?

Nach der Anzeige des Kartenverlusts bei der Polizei wird die Karte dem Kuno-Sperrdienst gemeldet, der wiederum die teilnehmenden Einzelhandelsgeschäfte über die Sperre informiert. Dort kann die Annahme der Karte für das Bezahlen mit Unterschrift dann verweigert werden. „Karteninhaber sollten in jedem Fall bei einem Diebstahl ihrer Karte zur Polizei gehen. Im Fall einer gemeldeten Girocard wird dann auch eine Kuno-Meldung ausgelöst“, empfiehlt Ulrich Binnebößel, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr beim HDE.

Eine Bankkundin hebt mit ihrer Girokarte Bargeld von einem Geldautomaten ab.
Eine Bankkundin hebt mit ihrer Girokarte Bargeld von einem Geldautomaten ab. | Bild: Fabian Sommer/dpa

Warum gibt es zwei Sperrverfahren?

Das liegt an unterschiedlichen Zahlungssystemen. Nutzt ein Händler ein PIN-basiertes System, wird das Konto des Karteninhabers vor dem Bezahlen in Echtzeit auf den verfügbaren Geldbetrag überprüft. Bei positiver Rückmeldung durch die Bank werde die Übertragung des Betrags meist zum Geschäftsschluss veranlasst, erläutert HDE-Experte Binnebößel. Eine Unterschrift des Karteninhabers sei dafür nicht nötig.

Im Unterschied dazu werde die Zahlung beim ELV-Verfahren durch den Händler angestoßen, „indem er aus der Girocard die IBAN ausliest, eine Lastschrift erstellt und bei seiner Bank einreicht“, so Binnebößel. Ein unterschriebenes Lastschriftmandat liege dabei in der Regel vor.

Wann braucht man die Pin, wann die Unterschrift?

Es ist Sache des Händlers, ob er an der Kasse eine PIN-Eingabe oder die Unterschrift verlangt. Es kann auch sein, dass ein Kunde in einem Geschäft abwechselnd nach der PIN oder der Unterschrift gefragt wird. Laut dem Handelsforschungsinstitut EHI werden gut 42 Prozent des Umsatzes im stationären Handel via Girocard und PIN abgewickelt. Der Anteil der ELV-Umsätze gibt das Institut mit sechs bis sieben Prozent an. Mit einer Kredit- oder Debitkarte von Mastercard oder Visa kann eine Lastschriftzahlung nicht initiiert werden.

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Was gilt für das kontaktlose Bezahlen?

Girocards und Kreditkarten mit NFC-Chip können die Kunden an die Kontaktstelle des Kassenterminals halten und auf diese Weise bezahlen. Die schnelle Sperre einer verschwundenen Karte ist besonders wichtig, weil für das Bezahlen von Beträgen bis zu 50 Euro in der Regel weder die PIN eingegeben noch eine Unterschrift geleistet werden muss. NFC steht für „Near Field Communication“, eine Form der kontaktlosen Datenübertragung.

Laut Beobachtung der Stiftung Warentest wird bei Beträgen unter 50 Euro etwa nur dann nach der PIN gefragt, wenn mit der Karte mehrmals nacheinander kontaktlos bezahlt wurde. Je nach Finanzdienstleister könne das nach dem dritten oder fünften Bezahlvorgang oder auch bei Erreichen einer kontaktlos bezahlten Gesamtsumme von 150 Euro der Fall sein.