Im sogenannten Hexenkessel-Prozess hat das Heilbronner Amtsgericht einen 33-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 6600 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Richters ist er mitverantwortlich dafür, dass sich eine junge Frau beim Eppinger Faschingsumzug im Februar schwere Verbrühungen zuzog. Die Verteidigung kündigte Berufung an.
Frau verbrühte sich schwer an den Beinen
„Man hält keinen Menschen über kochendes Wasser“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Für ihn ist der Angeklagte jener Umzugsteilnehmer im Hexenkostüm, der die damals 18-jährige Besucherin aus dem Raum Karlsruhe im Scherz über den Kessel hielt. Die Frau glitt mit den Beinen in den Bottich, verletzte sich schwer und musste wochenlang im Krankenhaus behandelt werden. Laut ihrem Anwalt kann die Frau, die vor Gericht als Nebenklägerin auftritt, ihren angestrebten Beruf als Bademeisterin wegen der Verletzungsfolgen nicht ausüben.
Für glaubhaft hielt der Richter die Aussage mehrerer Zeugen, darunter ein zwölfjähriges Kind. Sie gaben an, einen als Hexe Kostümierten mit Pelzmantel als denjenigen erkannt zu haben, der die Frau hochhob. Dass der Angeklagte just ein solches Kostüm trug, beweisen demnach Fotos, die Polizeibeamte nach dem Unfall gemacht haben.

Anklage zufrieden mit Urteil
Der Angeklagte gehörte zu einer Gruppe Hexen aus Kraichtal (Landkreis Karlsruhe). Sie hatten in fast gleichlautenden Aussagen angegeben, vom Geschehen nichts mitbekommen zu haben. Als „absolut unglaubwürdig“ bezeichnete die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer die kollektive Unwissenheit der Hexen. „Das war eine ausgelassene Situation, die völlig nach hinten losging“, so die Anklagevertreterin, die sich mit dem Urteil zufrieden zeigte.
Der Anwalt des 33-Jährigen, der sich zuvor in einem mehr als einstündigen Plädoyer jeder der vielen Zeugenaussagen widmete, reagierte mit völligem Unverständnis. „Mein Mandant hält es für skandalös, was hier abgelaufen ist“, sagte er in einer ersten Reaktion. „Beweis gibt es keinen einzigen“, hatte der Verteidiger zuvor in seinem Plädoyer angeführt. Der Polizei warf er „Versagen“ vor, der Staatsanwaltschaft „Behördenwillkür“. So habe man den Zeugen bei der Polizei nur Bilder seines Mandanten vorgelegt. Das sei „Suggestion par excellence“. Bei dem Umzug, so die Linie der Verteidigung, habe Chaos geherrscht, mehr als 900 Teilnehmer seien als Hexen verkleidet gewesen. Nächster Schritt werde die Berufung beim Landgericht sein.
Laut Urteil muss der 33-Jährige die Auslagen des Opfers bezahlen. Davon unberührt ist die Frage nach Schmerzensgeld. Der Anwalt der jungen Frau äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob er zivilrechtlich gegen den 33-Jährigen oder auch gegen die Veranstalter des Umzugs vorgehen will.
Scharfe Verurteilung bis hin zu Schweigen bei den Narrenzünften
Das Urteil im sogenannten Hexenkessel-Prozess ist gefallen – doch der Angeklagte bleibt dabei, dass er nicht der Schuldige ist, die Zunft will niemanden aus den eigenen Reihen verantwortlich machen. Was sagen andere Narrenzünfte zu diesem Verhalten? Wir haben uns in der Region umgehört.
- Narrenzunft Rheinfelden: "Dazu will ich mich nicht äußern, ich habe hier eine große Narrenzunft, die ich gegen mich aufbringen könnte", sagt Oberzunftmeister Michael Birlin. Er habe die Einstellung: "Verhaltet euch im Häs mit oder ohne Maske immer so, dass man auch ohne Maske laufen kann. Er vertrete die Auffassung: "Macht Fasnacht, spielt euer Häs aus" – aber alles andere "hat mit Fasnacht nichts mehr zu tun". Den Vorfall, bei dem das Opfer schwere Verletzungen erlitt, bedauert er: "Das ist natürlich eine unglückliche Folge gewesen, das war sicher nicht beabsichtigt."
- Narro-Zunft Waldshut: Zunftmeister Joe Keller bezieht dagegen klar Stellung: "Ich meine persönlich, wenn so etwas passiert, dann sollte die Zunft, die es trifft, schon dafür gerade stehen." Bei einer Hexenzunft mag das schwierig sein, weil ihre Mitglieder maskiert seien und man nicht wisse, wer dahinter steckt: "aber als Verein muss man dazu stehen", betont er: "Man kann nicht solche Veranstaltungen machen, jemanden ins kochende Wasser fallen lassen und nachher sagen: 'ich war es nicht'. Das funktioniert nicht", machte er deutlich.
- Villinger Hexenzunft: Vorstand Meik Gildner will zu dem Fall keine Einschätzung abgeben. Er kenne das Urteil nicht im Detail und wolle deshalb nichts dazu sagen. Für die Villinger Hexenzunft sei dies aber auch "kein Thema, das uns direkt betrifft".
- Narrenvereinigung Hegau-Bodensee: Auch Präsident Rainer Hespeler verurteilte das Verhalten der Zunft: "Aus meiner Sicht geht das natürlich gar nicht. Wenn jemand so etwas macht, jemandem Schaden an Leib und Leben zufügt, dann muss er dazu auch stehen", sagt er: "Dann kann es auch nicht sein, dass die Zunft so jemanden deckt." Hespeler verweist zudem auf klare Regeln in seiner Vereinigung: Es gebe Umzugsrichtlinien, in denen steht, was die Zünfte dürfen und was nicht."Was da passiert ist, war leider eine wilde Gruppe, die in keiner Vereinigung organisiert war. Wir nennen sie Touristengruppe. Das sind Leute, die sich keinen Regeln unterwerfen wollen, sich zusammentun – meistens als Hexen, weil man in solchen Kostümen so ziemlich alles machen kann – und dann von Narrentreffen zu Narrentreffen tingeln und Party machen." Seine Vereinigung lehne solche Gruppen ab und rate auch ihren Zünften, ihnen "keine Plattform zu bieten."
- Warenbachhexen: Vorsitzender Ronny Peter war trotz mehrfacher Versuche des SÜDKURIER bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht erreichbar. (mim)