Wenn jemand verletzt wird, hört der Spaß auf. Dass die Verbrühungen der jungen Frau bei einer Veranstaltung einer Hexenzunft nicht beabsichtigt waren, macht es nicht besser.

Denn das Opfer muss sein Leben lang mit den Folgen der schweren Verletzungen zurechtkommen. Wenn eine Zunft dennoch den Verantwortlichen deckt, ist das nicht zu rechtfertigen, sondern schlicht verabscheuungswürdig.

Denn es geht in diesem Prozess nicht darum, den Fasnachtsvereinen ihren Spaß und die Brauchtumspflege zu vermiesen. Sondern darum, den Schuldigen der Körperverletzung zur Verantwortung zu ziehen. Es kann und darf nicht im Interesse einer Zunft sein, ihn zu schützen.

Dass die Gruppe im Eppinger Hexenkessel-Fall keiner Vereinigung angehört, passt ins Bild: Sie gehorchte keinen übergeordneten Regeln. Deshalb darf das Fehlverhalten dieser Gruppe aber auch nicht zum Anlass genommen werden, alle Narren über einen Kamm zu scheren, die die Grenzen kennen und einhalten.