Das Waldshuter Gericht konnte im Antibabypillenfall gegen Bayer nur entscheiden, wie es entschieden hat. Auch wenn die Abweisung von Felicitas Rohrers Klage noch so bedauerlich ist. Die Klägerin hat eine angeborene doppelte Hohlvene. Kurz vor ihren ersten Symptomen unternahm sie eine längere Flugreise nach Thailand, bei der die Thrombosegefahr steigt.

Die Frage, ob Rohrer auch ohne die Reise eine Lungenembolie erlitten hätte, an der sie fast starb, wird nie beantwortet werden können.

Im Zweifel für den Beklagten

Es sind genau diese Zweifel, die das Gericht zu seiner Entscheidung zwangen. Denn laut geltendem Recht muss die Klägerin den Beweis der Ursächlichkeit erbringen.

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Dem steht ein Multimilliarden-Konzern gegenüber, der das Gutachten zur Risikoarmut seiner Medikamente ohne Weiteres erstellen lassen kann.

Der Fehler liegt im System: Denn eigentlich sollten die Pharmaunternehmen beweisen, dass sie nicht verantwortlich für die als Nebenwirkungen bekannten Thrombosen sind.