Der Leiter der Kommunikationsabteilung von Bayer in Berlin, Oliver Renner, gibt an, nicht im Bilde zu sein, als der SÜDKURIER wegen der Klage von Felicitas Rohrer anruft. Wenig später erreicht diese Zeitung eine Stellungnahme des Pharmakonzerns.

Das Unternehmen begrüße die Abweisung der Klage, weil man der Auffassung sei, die Klage sei "unbegründet". Dennoch "möchten wir ausdrücklich betonen, dass wir großes Mitgefühl mit dem Schicksal von Frau Rohrer" haben, schreibt Bayer weiter.

Im Anschluss verweist das Unternehmen auf ein "positives Nutzen-Risiko-Profil", das durch wissenschaftliche Daten der Gesundheitsbehörden bestätigt sei.

Bayer verteidigt sein Präparat

Die Pille Yasminelle sei zudem ein "niedrig dosiertes kombiniertes orales Kontrazeptiva", was auch unabhängige Experten bestätigten. Zudem gehöre das Mittel zu den "am systematischsten untersuchten und am häufigsten verwendeten" Pillen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt auf seiner Webseite an, das Verhältnis von Nutzen und Risiko von Verhütungsmitteln mit EU-Behörden wie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), die die Zulassungen vergibt, bewertet zu haben.

"Nutzen überwiegt das Risiko"

Untersucht wurde, wie hoch das Risiko einer venösen Thromboembolie ist. Ergebnis: "Bei allen kombinierten hormonalen Kontrazeptiva überwiegt der Nutzen die Risiken." Diese seien generell gering – allerdings "bei den einzelnen Arzneimitteln unterschiedlich".

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Maßgeblicher Faktor ist demnach das enthaltene Gestagen – im Fall von Yasminelle ist das Drospirenon. Jede neunte bis zwölfte Frau von 10 000, die ein kombiniertes hormonales Kontrazeptivum verwendet, das Drospirenon, Gestoden oder Desogestrel enthält, kann demnach eine Thromboembolie erleiden.

Bislang hat Bayer nach Angaben eines Geschäftsberichts "ohne Anerkennung einer Haftung" Vergleiche mit etwa 10 600 Anspruchstellerinnen in den USA wegen Erkrankungen infolge von venösen Blutgerinnseln vereinbart. Dabei ging es "hauptsachlich um Venenthrombosen oder Lungenembolien", "in Einzelfällen auch mit Todesfolge". Die Vergleiche beliefen sich demnach auf insgesamt rund 2,1 Milliarden US-Dollar.

In Deutschland sind nach Angaben von Bayer derzeit "zwei weitere Schadensersatzklagen wegen Drospirenon-haltiger kombinierter oraler Kontrazeptiva vor Gerichten anhängig". Darüber hinaus habe es noch sechs weitere Verfahren gegeben, "die zugunsten von Bayer abgeschlossen wurden".