Es ist nichts anderes als die größtmögliche Blamage für die Staatsanwaltschaft Stuttgart: Nach 27 Verhandlungstagen gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg, der des Betrugs und versuchten Betrugs in mehreren Tausend Fällen in Zusammenhang mit Spenden für die Querdenken-Bewegung sowie der Steuerhinterziehung angeklagt ist, hat die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart am Montag den Beteiligten eine Einstellung des Verfahrens empfohlen.
Dies ist das Ergebnis eines Bilanzgesprächs aller Verfahrensbeteiligten zum bisherigen Prozessverlauf in der vergangenen Woche.
Für das Gericht hat sich der Betrugsvorwurf bislang auch nach zahlreichen Zeugenaussagen nicht erhärten lassen, und im Anklagepunkt der Steuerhinterziehung würde, wenn überhaupt, nach Auffassung des Gerichts eine bestenfalls geringe Schuld des Angeklagten festgestellt werden können.
In Zahlen: Der bislang festgestellte hinterzogene Betrag beläuft sich zwischen 6,47 und maximal 2122,18 Euro, und fraglich ist zudem, ob Ballweg das aus der U-Haft heraus, in der der neun Monate verbringen musste, überhaupt beeinflussen oder nachvollziehen konnte.
Beeindruckend nüchtern
Damit hat das Gericht in beeindruckender Nüchternheit alle Verschwörungsvorwürfe aus der Querdenken-Bewegung, wonach Ballweg ein Opfer staatlicher Repression und ein politisch Verfolgter sei, vom Tisch gewischt. Ballweg wurde – zumindest im Prozess – vom Gericht behandelt wie andere Angeklagte auch.
Dass die Staatsanwaltschaft indes eine Einstellung des Verfahrens ablehnt, das Gericht als befangen ablehnen und damit ein totes Pferd – als das sich die Anklage bislang weitgehend erwiesen hat – auf Kosten des Steuerzahlers weiterreiten will, ist zwar prozessual ihr gutes Recht, hat aber das Gschmäckle einer Verzweiflungstat und fast schon Skandalcharakter.
Vor allem für die Querdenkerszene und Ballwegs Unterstützer ist das ein weiteres gefundenes Fressen für ihre Verschwörungstheorien.