3500 Euro Bußgeld muss ein baden-württembergischer Polizeibeamter bezahlen, weil er ohne dienstlichen Anlass eine unrechtmäßige Abfrage im Melderegister mit den Daten einer zuvor im Rahmen einer Verkehrskontrolle angetroffenen Frau durchführte. Das Bußgeld wurde vom Landesbeauftragten für Datenschutz (LfDI) erlassen, der in dem Fall ermittelte.
Ziel der Abfrage des Polizeibeamten im Melderegister war laut LfDI, sich das behördlich im Melderegister hinterlegte Foto der betroffenen Frau anzusehen. Offenbar pflegte der Polizeibeamte Frauen bei Verkehrskontrollen auf einer „persönlichen“ Schönheitsskala nach Punkten von 1 bis 10 zu bewerten und ab einem bestimmten Wert das Foto der Frauen im Melderegister abzurufen, wie die LfDI-Behörde mitteilte.
Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung
Die rechtswidrige Abfrage im Melderegister ist nach Angaben des Landesamtes ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung und je nach Einzelfall mit Bußgeld zu bestrafen. In diesem Fall fiel das Bußgeld wegen der herabwürdigenden Objektifizierung der Betroffenen und des systematischen Vorgehens laut LfDI relativ hoch aus.
„Polizeibeamte haben Zugang zu sehr sensiblen Daten von Bürgerinnen, genießen ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung und müssen verantwortungsvoll mit den ihnen im Rechtsstaat zugewiesenen Durchsetzungsrechten umgehen. Erfährt der Landesbeauftragte von einer missbräuchlichen Nutzung von dienstlichen Datenbanken zu privaten Zwecken, sanktioniert er dieses Fehlverhalten konsequent“, teilt die LfDI-Behörde dazu mit.
Polizei zeigt sich bei Aufklärung des Falls kooperativ
Im konkreten Fall, der dem LfDI 2024 bekannt wurde, habe die Polizei selbst ein hohes eigenes Interesse an der Aufklärung des Sachverhaltes bewiesen und sei sehr kooperativ gewesen. Ob der Beamte um eine Kontaktaufnahme zu dieser oder anderen Frauen bemüht war, teilte die Behörde allerdings aus Datenschutzgründen nicht mit.
Zur Kenntnis gelangen dem Landesbeauftragten entsprechende Vorfälle entweder durch Anzeigen betroffener Personen oder durch Mitteilungen der Polizei selbst, etwa im Rahmen von Stichprobenkontrollen oder Disziplinarverfahren. Im Jahr 2024 hat der Landesbeauftragte bei zwölf Verfahren gegen Beschäftigte der Polizei wegen der rechtswidrigen Nutzung von dienstlichen Datenbanken zu privaten Zwecken Bußgelder in Höhe von insgesamt 14.550 Euro erlassen.