Die jüngste Neufassung der Coronaverordnung stammt vom 27. März. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt landesweit bei 127,2 pro 100.000 Einwohner (Stand 28.3.) 44 Stadt- und Landkreise befinden sich über dem Grenzwert von 50 gemeldeten Fällen auf 100.000 Einwohner.
Die Inzidenzwerte einzelner Landkreise (Stand 28.3.): Landkreis Konstanz 125, Waldshut 133,9, Bodenseekreis 110,4. Gelten daher für Hochinzidenz-Kreise und Städte andere Regeln, vor allem an Ostern, als in Gebieten mir geringerer Inzidenz? Diese und andere Fragen hinsichtlich der Corona-Regeln im Überblick:
Mit wie vielen Menschen darf ich mich über Ostern treffen?
Zwei Haushalte dürfen zusammenkommen, egal wo, wenn sich dann nicht mehr als fünf Personen versammeln, die 14 Jahre oder älter sind. Jüngere Kinder zählen nicht mit, müssen aber zu einem der Haushalte gehören. Paare gelten als ein Haushalt, egal, ob sie zusammenleben oder nicht. Eigentlich sollte diese Regel in Hochinzidenz-Gebieten verschärft werden. Baden-Württemberg hat sich jedoch dagegen entschieden. In jeder Region gelten nun dieselben Regeln für Ostern.
Maske im Auto tragen – was muss man dabei alles beachten?
Wenn Personen aus mehr als einem Haushalt in einem Auto sitzen, müssen alle bis zu fünf Insassen eine Mund-Nasenschutz-Maske (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske) tragen. Ausgenommen sind hier wieder Paare und Kinder unter sechs Jahren. Wer in einem Fahrschulauto fährt, muss ebenfalls eine Maske tragen.

Ist während der Autofahrt mit Maske das Tragen einer Sonnenbrille erlaubt?
Eine knifflige Frage. Im Prinzip müssen wenigstens Teile des Gesichts, wie in diesem Fall die Augen, erkennbar sein. Beim Tragen eines Mund-Nasenschutzes muss also auf eine Sonnenbrille verzichtet werden, worauf eine Sprecherin des ADAC auf SÜDKURIER-Nachfrage hinweist. Dabei dürfe aber die Sicherheit nicht unter die Räder kommen. So lernt man schon in der Fahrschule, dass die Geschwindigkeit den Gegebenheiten angepasst werden muss. Sollte also die Sonne blenden, muss entsprechend vorsichtig und vorausschauend gefahren werden, auch unter Zuhilfenahme des klappbaren Sonnenschutzes.
Häufig zu beobachten: Gesichtsmasken werden gern an den Rückspiegel gehängt. Autofahrer sollten aber beachten, dass dies die Sicht beeinträchtigen kann. „Außerdem gewöhnt sich das Gehirn an das Dauerpendeln im Sichtfeld, der Fahrer kann weniger schnell auf Fußgänger oder Radfahrer reagieren“, heißt es auf Anfrage beim ADAC. Daher sollten Masken besser mit der Innenseite nach oben in eine tragbare Schale gelegt werden, die sich zu Hause ausspülen lässt.
Brauche ich eine Maske beim Tanken an der Zapfsäule?
Laut ADAC ist ein Mundschutz spätestens im Kassenraum Pflicht. An der Zapfsäule sollte ebenso in Werkstätten und Waschanlagen, die als systemrelevant gelten und geöffnet haben, die Abstandsregeln und Hygienevorschriften beachtet werden.
Was mache ich in einem Fahrzeug, das auch häufig von anderen benutzt wird?
Wer beispielsweise ein Carsharing-Auto nutzt, sollte den Innenraum – besonders Lenkrad, Kupplung und Armaturen – vor dem Antritt jeder Fahrt desinfizieren.
Wird es über Ostern auch Gottesdienste geben?
Die Kirchen dürfen, anders als ursprünglich von der Politik geplant, Gottesdienste in Kirchen abhalten. Der württembergische Landesbischof Frank Otfried July rechnet allerdings angesichts der zunehmenden Gefahr durch hochansteckende Virusmutanten im Land mit weniger Präsenzgottesdiensten und mehr digitalen Angeboten als in der Weihnachtszeit. Zu dem umfassenden Hygienekonzept gehört, dass Gottesdienstbesucher Kontaktformulare beispielsweise aus dem Internet herunterladen und ausgefüllt mitbringen oder sich über das Internet entsprechend anmelden. Zahlreiche Kirchengemeinden bieten auch Gottesdienste im Internet an, etwa auf YouTube und mittels dem Videokonferenz-Anbieter Zoom.
Wird Ostern auch geimpft?
Das wird in den Tagen vor Ostern in Stuttgart noch geprüft. Im Kreisimpfzentrum des Kreises Konstanz in Singen beispielsweise wird laut deren Homepage an Karfreitag, Ostersamstag und Ostersonntag geimpft (Stand 29. März).
Hat der Einzelhandel außerhalb der Feiertage offen?
Nach einem Verwaltungsgerichtsurteil muss der Buchhandel nun wie der Einzelhandel mit Gegenständen des nicht-täglichen Bedarfs behandelt werden. Das heißt: Bis Inzidenz 50 offen, darüber Click-and-Meet, ab 100 nur Click-and-Collect. Seit Anfang März hatten Buchläden zuvor inzidenzunabhängig geöffnet. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und vergleichbare Einrichtungen bleiben auf, egal bei welcher Inzidenz. Auch Frisöre bleiben geöffnet.
Was ist mit Ausgangssperren?
Das Land sagt, es wolle Landräte „anweisen“, die bisher schon als Notbremse in der Verordnung verankerten Maßnahmen bei Inzidenzen ab 100 auch tatsächlich umzusetzen. Das bezieht sich vor allem auf die umstrittenen nächtlichen Ausgangssperren, die trotz hoher Inzidenzen zuletzt kaum noch ein Kreis umgesetzt hat. Jetzt fordert das Land, dass sie wieder gelten, zwischen 21 und 5 Uhr und mit den bekannten Ausnahmen. Das letzte Wort haben aber die Kreise.
Was ändert sich bei Schnelltests?
Falls für gewisse Tätigkeiten ein tagesaktueller Schnelltest erforderlich ist, stellt das Land klar, dass er von geschultem Personal durchgeführt werden oder zumindest unter dessen Aufsicht erfolgen muss. Daheim alleine einen Selbsttest zu machen und damit mögliche Privilegien genießen wird also nicht möglich sein.