Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat nun angesichts erster ergangener Grundsteuerbescheide mit in Teilen stark steigender Grundsteuer vor allem für Ein- oder Zweifamilienhausbesitzer die baden-württembergische Regelung verteidigt. „Wenn jemand mehr bezahlen muss, hat er – von Ausreißern abgesehen- bisher zu wenig gezahlt“, so Kretschmann am Dienstag vor Journalisten in Stuttgart.
Er erinnerte angesichts des seit Monaten in Baden-Württemberg sich aufbauenden Unmuts über die Folgen vor allem für Hausbesitzer und Mieter an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte 2018 die bisher gültigen Einheitswerte als nicht verfassungsgemäß bezeichnet und eine Reform verlangt.
Baden-Württemberg hatte sich bei seinem Grundsteuermodell in Gegensatz zu anderen Bundesländern auf das reine Bodenwertmodell festgelegt. „Teure Grundstücke werden mehr belastet als günstigere“, so Kretschmann. Dass manche Betroffene mehr und andere weniger zahlen, entspreche der Logik des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Das einfachere Modell?
Man habe sich damals für das reine Bodenwertmodell entschieden, weil es sehr viel einfacher sei als das Modell, das der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagen habe. Die Steuer sollte insgesamt aufkommensneutral sein, so Kretschmann über den BVG-Beschluss.
„In Saldo sollte es nicht zu mehr Einnahmen kommen. Letztlich entscheiden aber die Gemeinden.“ Mancher hätte den Beschluss des Gerichts aber falsch aufgefasst und Aufkommensneutralität auf den einzelnen Steuerzahler bezogen.
Kretschmann machte auch keine Hoffnungen auf eine möglicherweise schnelle Reform des Landesgesetzes zur Grundsteuer. Grundsätzlich sei er zwar immer zu Korrekturen bei Gesetzen bereit, sagte er auf Nachfrage. Aber: „Rasch passiert mal gar nichts. Wir wollen mal die Auswirkungen abwarten.“ Ein Grundsteuermodell verfassungsfest zu machen, sei aber eine schwere Arbeit. „Ich bin sicher, dass unser Modell verfassungskonform ist“, so der Ministerpräsident.