Die Warnstufe ist ausgerufen, besonders für Ungeimpfte gelten dadurch strengere Regeln. So müssen Nicht-Geimpfte künftig einen negativen PCR-Test vorweisen, wenn sie ins Restaurant, Theater, ins Fitnessstudio oder in die Sauna wollen. Das Land will ob der nun eingeführten Warnstufe vor allem in der Gastronomie schwerpunktmäßig kontrollieren, wie ein Sprecher des Sozialministeriums dem SÜDKURIER auf Nachfrage bestätigte. Demnach sind Schwerpunktkontrollen im Land am 11. und 12. November vorgesehen. Kontrollen sind nach Informationen des SÜDKURIER auch in der Region zu erwarten.
Das Land erhofft sich mit der Aktion, die Menschen für die Einhaltung der Corona-Regeln zu sensibilisieren – „gerade auch angesichts der sich zuspitzenden Situation in den Krankenhäusern“, wie der Sprecher ergänzt. Am Mittwoch lag die Inzidenz im Land bei 173,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, auf den Intensivstationen lagen 295 Covid-Patienten.

Doch kaum wurden die Städte und Kommunen über die Regelung informiert, verkündet das Ordnungsamt Stuttgart, zunächst keine verstärkten Kontrollen machen zu wollen. „Es geht nicht darum, Menschen zu kontrollieren, sondern wieder verstärkt Aufmerksamkeit zu schaffen“, sagte eine Sprecherin der Stadt Stuttgart demnach der dpa.
Nach SÜDKURIER-Informationen gehört die Landeshauptstadt allerdings zu mehreren Kommunen, die an den Schwerpunktkontrollen beteiligt sind. Auf Nachfrage heißt es seitens der Stadt: „Die Stadt Stuttgart wird die Einhaltung der Corona-Verordnung auch weiterhin stichprobenartig kontrollieren.“ Und: „An den Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie am 11. und 12. November werden wir uns selbstverständlich beteiligen.“
Bisherige Kontrollen zeigten Mängel
Ähnliche Kontrollen hatten bereits am 21. und 22. Oktober stattgefunden – hier galt allerdings noch nicht die Pflicht eines PCR-Nachweises für Gäste, wohl aber ein Nachweis über einen Schnelltest. Dies wurde nicht immer eingehalten. Auch in der Region gab es bei der letzten Schwerpunktkontrolle einige schwarze Schafe.
Anfang Oktober hatten zudem Kontrollen bei Clubs und Diskotheken gezeigt, dass Vorgaben nicht eingehalten wurden. So wurden in mehreren Lokalen die Maskenpflicht nicht eingehalten, teils die Kontaktverfolgungsdaten nicht erfasst oder die 3-G-Regel nicht kontrolliert.

Dabei können Verstöße teuer werden. So gilt mit der jüngsten Corona-Verordnung vom 20. Oktober schon für das Nichtragen einer medizinischen Maske ein Regelsatz von 70 Euro. Der Ermessensspielraum liegt allerdings zwischen 50 und 250 Euro. Deutlich teurer wird es für jene, die keinen Nachweis dabei haben, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Hier werden in der Regel 200 Euro fällig, mindestens 150 Euro, aber auch bis zu 1000 Euro.
Doch auch für Betreiber kann es teuer werden, wenn sie ihrerseits die Kontrolle der 3-G-Nachweise nicht einhalten. Zwischen 500 und 10.000 Euro können die Ordnungsämter hierfür verlangen, der Regelsatz liegt bei 650 Euro. Auch die Angabe falscher Kontaktdaten ist kein Kavaliersdelikt. Hier werden 100 Euro fällig, der Ermessensspielraum liegt in diesem Fall zwischen 50 und 250 Euro.