In Baden-Württemberg findet auch das Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen statt. Schüler werden zum Beispiel seit Ende der Sommerferien zweimal pro Woche getestet, außerdem besteht Maskenpflicht ab der Grundschule, auch während des Unterrichts.
Am 28. September lag die landesweite Sieben-Tages-Inzidenz bei 79, es sind 62,5 Prozent der Bevölkerung geimpft. Hier finden Sie Details zu den Regeln an baden-württembergischen Schulen.
In der Schweiz gelten ebenfalls kantonsabhängige Corona-Regeln in den Schulen. Wie in Deutschland Bildung eine Angelegenheit der Länder ist, sind dafür in der Schweiz die Kantone zuständig. Von den Vorgaben betroffen sind auch etwa 37.000 deutsche Schüler und deren Eltern betroffen.
Was in den Grenzkantonen an Schulen gilt (alle Stände: 28. September)
Kanton Aargau (Inzidenz: 90; Impfquote: 58 Prozent)
Masken: Seit 1. September gilt in den Volksschulen für Schüler ab der fünften Klasse sowie Lehrer aller Klassenstufen eine Maskenpflicht im gesamten Gebäude und während des Unterrichts. Weil nach den Sommerferien die Infektionszahlen teils stark angestiegen waren, hat der Regierungsrat diese Regel als Vorsichtsmaßnahme bis vorerst 29. Oktober verlängert.
Testen: Der Kanton ermöglicht den Schulen die freiwillige Teilnahme an regelmäßigen Tests. Schüler und Lehrer können wiederum entscheiden, ob sie sich testen lassen möchten, wenn ihre Schule beim Test-Programm dabei ist. Der Regierungsrat behält sich laut einer Mitteilung eine Testpflicht vor, sollte es „zu einer gravierenden Eskalation bei den Infektionszahlen“ kommen.
Impfen: Laut der Mediensprecherin des Kantons ist seit Mitte August ein mobiles Impfteam an Schulen ab der Sekundarstufe I (7. Klasse aufwärts) unterwegs. Eltern müssen ihr Einverständnis zur Impfung ihres Kindes ab zwölf Jahren geben. Bis Mitte Dezember soll dieses Impfprogramm mit zwei Terminen an allen Schulen abgeschlossen sein.
Luftfilter und CO2-Messung: Für CO2-Messgeräte oder Filteranlagen macht der Aargau keine Vorgaben. Es gelten die üblichen Schutzmaßnahmen wie Abstand, Verzicht aufs Handgeben und Lüften.
Aktuell absolvieren 53 Auszubildende aus Deutschland eine Lehre im Kanton Aargau. Die obligatorische Volksschule besuchte im vorigen Schuljahr 2020/21 kein Schulpendler aus Deutschland.
Kanton Basel-Landschaft (Inzidenz 75; Impfquote: 61 Prozent)
Masken: Im Kanton Basel-Landschaft gibt es seit dem Schuljahr 2021/22 keine generelle Maskenpflicht für Schüler und Lehrer. Für den Unterricht bleibt das Tragen immer freiwillig, Erwachsene müssen nur dort eine Maske tragen, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Testen: Alle Schulen nehmen am Testprogramm „Breites Testen Baselland“ teil. Einmal wöchentlich können sich alle freiwillig teilnehmenden Schüler und Lehrer zu Hause per Speicheltest testen. Der gesamte Klassen-Pool wird analysiert. Bei positiven Befunden werden Einzeltests im Testcenter gemacht. Die dann jeweils positiv Getesteten müssen in Quarantäne, der Rest kehrt in die Schule zurück.
Impfen: Jugendliche ab zwölf Jahren können sich im Impfzentrum Muttenz ohne Voranmeldung impfen lassen.
Luftfilter und CO2-Messung: Laut einer Sprecherin der Kantonsregierung stehen jeder Schule 20 bis 30 CO2-Messgeräte zur Verfügung. Diese werden zwischen den Klassenzimmern herumgereicht.
Im Kanton Basel-Landschaft nutzen derzeit 119 Personen mit Wohnsitz in Deutschland eine Bildungseinrichtung. Der größte Teil davon absolviert eine Lehre oder geht einer höheren Berufsbildung nach (Tertiärstufe B). Acht Schüler pendeln aus Deutschland in eine Basler Privatschule.
Kanton Basel-Stadt (Inzidenz 63; Impfquote: 62 Prozent)
Masken: Die Maskenpflicht im Kanton Basel-Stadt ist aufgehoben. Schüler können sie freiwillig tragen und erhalten sie dann von der Schule. Auch für Erwachsene gibt es keine generelle Maskenpflicht, vorgeschrieben ist sie nur, wenn der Abstand von 1,50 Metern gegenüber anderen Erwachsenen nicht eingehalten werden kann. Zwischen Schülern gelten keine Abstandsregeln.
Testen: Schüler ab der zweiten Klasse können freiwillig am Schultest-Programm teilnehmen. Die Tests finden einmal wöchentlich im Pool-Verfahren statt und werden in der Schule vor der großen Pause vom Lehrer durchgeführt.
Impfen: Jugendliche ab zwölf Jahren können sich an mehreren Tagen pro Woche ohne Voranmeldung im Impfzentrum auf dem Basler Messegelände impfen lassen. Darüber hinaus fährt ein mobiler Impfbus durch den Kanton.
Luftfilter und CO2-Messung: Es werden vereinzelt CO2-Messgeräte zur Verfügung gestellt.
Kanton Schaffhausen (Inzidenz 100; Impfquote: 59 Prozent)
Masken: Lehrer und Schulmitarbeiter müssen ab der 1. Klasse der Primarschule eine Maske tragen. Seit 27. September gilt dies auch für erwachsene externe Besucher. Ausnahmen gibt es für Lehrer während des Frontalunterrichts. Für Schüler gilt die Pflicht ab der Sekundarstufe I (7. Klasse). Für Erwachsene gilt ein Abstandsgebot von 1,50 Meter, für Schüler greift auch dies untereinander erst ab der 7. Klasse. Die Vorgaben gelten vorerst bis 5. November.
Testen: Der Kanton Schaffhausen setzt auf das Pool-Testverfahren für die Sekundarstufen I und II (ab der 7. Klasse). Dieses wöchentliche Testverfahren ist für die Schulen zunächst freiwillig, kann aber laut Regierungsrat ab einer lokalen Häufung von mindestens zwei Fällen lokal und zeitlich begrenzt angeordnet werden. Für Schüler ist die Teilnahme generell freiwillig, Eltern müssen bei Minderjährigen zustimmen.
Impfen: Der Kanton verweist auf die Möglichkeit, sich ab zwölf Jahren im Impfzentrum Charlottenfels Schaffhausen, mehreren Apotheken im Kanton und an festgelegten Tagen an öffentlichen Orten in den Gemeinden impfen zu lassen.
Luftfilter und CO2-Messung: Dies sei „grundsätzlich Sache der Gemeinden“, teilt ein Sprecher des Kantons mit. Es handle sich um Anschaffungen im Bereich der Infrastruktur.
26 Kinder aus der deutschen Exklave Büsingen besuchen derzeit eine Schule im Kanton Schaffhausen.
Kanton St. Gallen (Inzidenz 162; Impfquote: 48 Prozent)
Masken: St. Gallen ist zum 13. September zur Maskenpflicht zurückgekehrt. Sie gilt vorerst bis 7. November für alle Lehrer und Schulmitarbeiter ab der 1. Klasse. Für Schüler ab der Oberstufe (7. Klasse) sowie die anschließende Sekundarstufe II. Durch das Tragen von Masken muss im Gegenzug nicht der gesamte Klassenverband in Quarantäne, selbst wenn mehrere Schüler mit Corona infiziert sind, teilt der Regierungsrat mit.
Testen: Anders als früher verzichtet der Kanton mittlerweile auf generelle Massentests. Die Regierung erachtet sie als „wenig effizient“ und mit viel Aufwand für die Schulen verbunden. Sie werden daher nur noch angeordnet, wenn der Verdacht auf Ausbreitung des Virus innerhalb der Klasse bestehe.
Impfen: Der Kanton ruft dazu auf, dass sich Schüler ab zwölf Jahren impfen lassen. Dies ist in jedem Impfzentrum des Kantons an einem Tag der der Woche auch spontan und ohne Termin möglich.
Luftfilter und CO2-Messung: Für Luftfilter oder Messgeräte sieht der Kanton die Schulträger in der Verantwortung. Diese entscheiden selbst, ob sie den Schulen entsprechende Geräte zur Verfügung stellen.
Kanton Thurgau (Inzidenz 159; Impfquote: 52 Prozent)
Masken: Seit 13. September gilt im Thurgau eine generelle Maskenpflicht für Schüler ab der Sekundarstufe I (7. Klasse). Lehrer müssen diese bereits ab der 1. Klasse der Primarstufe tragen. Ausnahme: Wenn 1,50 Meter Abstand eingehalten werden, keine Personenbewegungen stattfinden und eine ausreichende Belüftung möglich ist, kann auf die Maske verzichtet werden. Dies gilt bis 5. November.
Testen: Der Thurgauer Regierungsrat prüft derzeit, ob der Kanton ab 25. Oktober flächendeckend freiwillige, wöchentliche Tests einführen wird. Von den 87 Schulgemeinden haben einige das Testprogramm laut Erziehungsdepartment eingeführt. Grundlage für eine Entscheidung über den flächendeckenden Einsatz seien die logistische Machbarkeit aus Sicht der Schulen und eine schrittweise Reduzierung der Quarantäne-Anordnungen. Eine Entscheidung soll noch vor den Herbstferien (11. Oktober) fallen.
Impfen: Schüler ab zwölf Jahren und Lehrer können sich impfen lassen. Fällt der Termin in die Arbeits- beziehungsweise Schulzeit, gilt dies als entschuldigt.
Luftfilter und CO2-Messung: Der Kanton macht keine Angaben zur Bereitstellung von entsprechenden Geräten und verweist darauf, dass Klassenräume ausreichend zu belüften sein.
Laut Erziehungsdepartment gibt es derzeit 13 Lehrverträge mit Schülern mit Wohnsitz in Deutschland.
Kanton Zürich (Inzidenz 112; Impfquote: 61 Prozent)
Masken: Ab 4. Oktober führt der Kanton Zürich eine generelle Maskenpflicht für alle Erwachsenen in Innenräumen von Volksschulen ein. Hiervon können sich geimpfte, genesene oder an wöchentlichen Tests teilnehmende Personen befreien lassen. Ab der Sekundarstufe II (10. Klasse) gilt sie auch für Schüler. In der Primarschule ist das Maskentragen ab der vierten Klasse empfohlen, kann aber laut Bildungsdirektion aufgrund hohen Infektionsgeschehens zeitlich beschränkt und gezielt als Pflicht angeordnet werden. Die Vorgaben sind bis 22. Januar 2022 befristet.
Testen: Schulen, die am freiwilligen, wöchentlichen Test-Programm teilnehmen, erhalten Erleichterungen hinsichtlich der Quarantäne-Vorgaben. Sie müssen bei positiven Fällen beispielsweise keine Klassen-Quarantäne anordnen. Laut Bildungsdirektion nehmen aktuell 60 Prozent der Volksschulgemeinden teil, darunter alle Schulkreise der Städte Zürich und Winterthur. Im Herbst werde mit einem weiteren Anstieg gerechnet.
Impfen: Lehrern und Angestellten Schulen erhalten einen erleichterten Zugang zu Impfterminen oder können Impfmobile für die Schule buchen.
Luftfilter und CO2-Messung: Filteranlagen oder Messgeräte anzuschaffen, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schulgemeinde. Der Kanton macht keine Vorgaben, unterstützt aber auch nicht finanziell.
Im Kanton Zürich wurden im vorigen Schuljahr 2020/21 76 Schüler mit deutschem Wohnsitz unterrichtet, ein Großteil davon geht der höheren Berufsbildung nach oder besucht eine Berufsschule.