Bundesinnenminister Horst Seehofer macht Ernst. „Die Kontrolle der Maßnahmen ist entscheidend für den Erfolg der neuen Regelungen“, betonte er noch vor Bekanntgabe der Einigung von Bund und Ländern auf verschärfte Corona-Infektionsschutzmaßnahmen am Mittwoch. Ab Montag sollen Taten folgen.

Die Bundespolizei wird demnach vermehrt die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren – zunächst in Großstädten und Hotspots, aber auch verstärkt bei der Einreise nach Deutschland an Flughäfen, Bahnhöfen und auch auf Straßen im Grenzraum.

Ein Bundespolizist mit Atemmaske kontrolliert am Grenzübergang zur Schweiz ein Fahrzeug. Das Bild vom März könnte ab Montag wieder ...
Ein Bundespolizist mit Atemmaske kontrolliert am Grenzübergang zur Schweiz ein Fahrzeug. Das Bild vom März könnte ab Montag wieder Realität werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer will die Kontrollen deutlich ausbauen, um die Einhaltung der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen durchzusetzen. | Bild: Patrick Seeger/dpa

Doch was bedeutet das für die Region? Kommen nun wieder verstärkte Grenzkontrollen? Müssen die Menschen in der Region wieder Wartezeiten an den Grenzen einkalkulieren?

Schleierfahndung statt Grenzkontrollen

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigt dem SÜDKURIER auf Anfrage, dass die Bundespolizei ab 2. November „im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung verstärkt kontrollieren und dabei die Einreisenden auf die Einhaltung der landesspezifischen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen“ hinweise, insbesondere auf die Quarantäne-Regelungen.

Das könnte Sie auch interessieren

Im Fokus stehe dabei der „grenzüberschreitende Individualverkehr aus pandemischen Risikogebieten“. Da die Schweiz inzwischen als Risikogebiet gilt, müsste die Bundespolizei also besonders Fahrzeuge mit schweizerischen Kennzeichen aus dem Verkehr ziehen. Und auch weite Teile Italiens und Österreichs sowie ganz Frankreich gelten als Risikogebiete.

Das klingt sehr nach Grenzkontrolle. Doch der Sprecher betont, die Maßnahme finde „unterhalb der Schwelle der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen“ statt.

Bundespolizisten am schweizerisch-deutschen Grenzübergang Kreuzlingen/Konstanz kontrollieren im März Grenzgänger zur Eindämmung des ...
Bundespolizisten am schweizerisch-deutschen Grenzübergang Kreuzlingen/Konstanz kontrollieren im März Grenzgänger zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus. | Bild: Ennio Leanza/Keystone/dpa

Das nämlich wäre ein Verstoß gegen die Absprache zwischen den den EU-Mitgliedstaaten und dem Schengenraum-Mitglied Schweiz, auf die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu verzichten. Die Kontrollen dürften also nicht in dem Ausmaß stattfinden wie im Frühjahr. Doch Seehofer kündigte an, tausende Beamte „in Absprache mit den Ländern“ einzusetzen.

Dabei soll auch die Schleierfahndung intensiviert werden. Bundespolizisten dürfen hierbei bis zu 30 Kilometer von der Grenze entfernt anlasslos Personen kontrollieren. Das betroffene Gebiet im Südwesten ist groß: Dieser Grenzradius umfasst unter anderem Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Pfullendorf und Ravensburg.

Das könnte Sie auch interessieren

Im Fokus stehen nach Angaben des Sprechers vor allem die Nächte des Wochenendes und Städte wie Frankfurt und Stuttgart.

Gesundheitsamt bekommt Daten

Doch wie soll die Bundespolizei bereits bei der Einreise feststellen, ob jemand nicht die Absicht hat, sich in Quarantäne zu begeben? Sollte die Bundespolizei Anhaltspunkte dafür haben, dass ein Einreisender die Quarantänebestimmungen nicht einhalten wird, kann die Bundespolizei die Personendaten aufnehmen und an das zuständige Gesundheitsamt weiterleiten, erklärt der Sprecher weiter.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Bundespolizeiinspektion Konstanz verweist für weitere Informationen auf die zuständige Leitung in Stuttgart. Bis zum Erscheinen dieses Artikels wurden die Anfragen des SÜDKURIER weder dort noch beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam beantwortet.

Die Schweizer aus den Grenzregionen können aber beruhigt sein, was die Kontrollen in Baden-Württemberg angeht: Die neue Quarantäneverordnung erlaubt ausdrücklich Einreisen bis zu 24 Stunden aus den grenznahen Regionen ohne Quarantänepflicht. Für alle anderen aber gilt: Einreisen ohne anschließende Quarantäne sind nur aus zwingender Notwendigkeit erlaubt, wie etwa für Berufspendler.