Die Liste der Länder, die das schweizerische Bundesamt für Gesundheit als Risikogebiet für das neue Coronavirus eingestuft hat, wird immer länger. Doch auffällig ist: Weder die österreichische Grenzregion zur Schweiz, Vorarlberg, noch die deutschen, italienischen oder französischen Grenzgebiete tauchen dort auf, obwohl dort teils hohe Infektionszahlen sind. Während die Schweiz für Deutschland im Gesamten als Risikogebiet gilt, warnen die Eidgenossen ihre Bürger nur vor dem Infektionsrisiko in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin.

Was steckt dahinter und welche Regeln gelten überhaupt in der Schweiz zur Einreise und Quarantäne? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Die Schweiz stuft Deutschland bislang nicht als Corona-Risikogebiet ein. Wieso nicht?

Ausschlaggebend dafür, ob ein Land auf die Liste kommt oder nicht, sind für die Schweiz nach Angaben des Bundesgesundheitsamts die Daten des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings die Nachbarstaaten der Schweiz. Bei diesen werden nicht ganze Staaten, sondern lediglich die Gebiete aufgeführt.

Grenzgebiete der Schweiz können zudem trotz entsprechender Inzidenz von einer Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden. Bei den Nachbarländern Frankreich und Italien unterteilt das schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach Regionen, im Fall von Deutschland und Österreich nach Bundesländern.

Grund dafür ist laut BAG „der enge wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Austausch in den Grenzregionen„, der weiter möglich sein soll. Deswegen ist in der Schweiz derzeit keine einzige Grenzregion als Risikogebiet gelistet, selbst wenn sie wie Vorarlberg oder Ostfrankreich stark betroffen sind und fast der komplette restliche Nachbarstaat als Risikogebiet gilt.

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Gibt es Anzeichen, dass Baden-Württemberg doch auf die Schweizer Risikoliste kommt?

Ein Sprecher des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit verweist auf Anfrage darauf, dass die Bundesregierung derzeit an einer neuen Liste arbeite. „Die neue Liste wird in den nächsten Tagen publiziert, das genaue Datum steht noch nicht fest“, sagt der Sprecher lediglich. Ob dann Baden-Württemberg doch zum Risikogebiet erklärt wird, bleibt abzuwarten. Aktuell sind Grenzgänger von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Dürften Schweizer dann noch zum Einkaufen nach Baden-Württemberg kommen, oder müssen sie bei ihrer Rückkehr in Quarantäne?

Stand jetzt ja. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind nach den Vorgaben des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit alle Reisen in die Grenzregionen, „auch wenn dort ein hohes Infektionsrisiko besteht“. Dementsprechend gibt es auch für Pendler keine Einschränkungen.

Aber: „Einkaufstourismus in Gebiete mit hohem Infektionsrisiko außerhalb der Grenzregionen zieht eine zehntägige Quarantänepflicht nach sich.“ Gleiches gilt übrigens für Arztbesuche oder den Besuch von Angehörigen.

Dürften Deutsche noch zu einem Ausflug in die Schweiz, wenn die Eidgenossen uns zum Risikogebiet erklären würden?

Nein. Deutsche aus Risikogebieten – also nach derzeitigen Schweizer Vorgaben Hamburger und Berliner – müssen sich in Quarantäne begeben, wenn sie in die Schweiz einreisen. Dabei ist die Dauer ihres Besuchs egal.

Welche Quarantäne-Regeln gelten in der Schweiz?

Auch in der Schweiz müssen sowohl ausländische Risikogebiets-Einreisende als auch Schweizer, die aus Risikogebieten kommen, umgehend in Quarantäne und sich innerhalb von zwei Tagen beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Die Quarantäne dauert zehn Tage. Wer sich nicht an die Quarantäne hält oder sich nicht beim Gesundheitsamt meldet, riskiert ein saftiges Bußgeld: Bis zu 10.000 Franken können dann fällig werden.

In Basel stehen die Menschen Schlange vor dem Covid-19 Testzentrum des Universitätsspitals.
In Basel stehen die Menschen Schlange vor dem Covid-19 Testzentrum des Universitätsspitals. | Bild: Georgios Kefalas/Keystone/dpa

Befreit ein negativer Test in der Schweiz von der Quarantänepflicht?

Nein. Anders als in Deutschland befreit ein negativer Test nicht von der Quarantänepflicht. Grund dafür ist nach Angaben des schweizerischen Bundesamts für Gesundheit, dass ein negativer Test eine Infektion nicht ausschließe: Denn nach der Infektion dauert es einige Tage, bis das Virus nachgewiesen werden kann. Ein negativer Rachenabstrich ist daher keine Garantie, dass man nicht infiziert ist.

Wer ist in der Schweiz von der Quarantäne ausgenommen?

Von der Quarantänepflicht befreit sind Menschen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen in ein Risikogebiet reisen müssen. Allerdings darf der Aufenthalt im Ausland nicht länger als fünf Tage dauern, zudem müssen „Schutzkonzepte für den Aufenthalt erstellt und umgesetzt“ werden. Auch Kulturschaffende nach einer Veranstaltung, Sportler, die an einem Wettkampf teilgenommen haben und Teilnehmer von Fachkongressen sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Muss ich in Quarantäne, wenn ich durch ein Risikogebiet gereist bin, um in die Schweiz zu gelangen?

Nein. Sogenannte Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind ebenfalls von der Quarantänepflicht ausgenommen. Wer also beispielsweise am Flughafen Lissabon umsteigt (ganz Portugal gilt in der Schweiz derzeit als Risikogebiet), muss nicht in Quarantäne.

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Drohen erneute Grenzschließungen seitens der Schweiz?

Derzeit nicht, aber unvorstellbar sind sie nicht. Ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration sagt dem SÜDKURIER auf Anfrage: „Aktuell gibt es keine Überlegungen, die Grenze zu Deutschland zu schließen“, sagt der Sprecher zwar. „Aber ob dies so bleibt, hängt selbstverständlich auch von der epidemiologischen Entwicklung ab.“ Ausschließen lässt sich eine erneute Grenzschließung also nicht.