Die Empfehlungen aus dem Bundesgesundheitsministerium kamen spät, zu spät. Das Land kämpft noch mit dem Entwurf einer neuen Quarantäne-Verordnung, mit der bundesweit einheitlichere Regeln geschaffen werden sollen. Doch das Coronavirus ist schneller als die baden-württembergische Bürokratie: Ab dem morgigen Samstag gelten ganz Frankreich, die Niederlande und weite Teile der Schweiz als Risikogebiet. Die Kantone Fribourg, Zürich, Zug, Jura, Nidwalden, Schwyz, Uri zählen dazu, Genf und Waadt bereits seit dem 9. September.

Nun zog offenbar der Ministerpräsident selbst die Reißleine: Winfried Kretschmann traf eine entsprechende Absprache mit seinen Amtskollegen aus Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, und dem Saarland, Tobias Hans, um vor dem Wochenende Klarheit zu schaffen. Gemeinsam gaben sie am Freitagnachmittag bekannt: „Wir stehen in einem engen interregionalen Austausch mit unseren Partnern und setzen auf eine grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung. Deshalb haben unsere drei Länder beschlossen, dass die sogenannte 24-Stunden-Regelung entlang der jeweiligen Grenzen zu den Nachbarländern gelten soll.“ Es dürfe keine Einschränkung im Grenzverkehr geben, betonten die Minister. Allerdings sagten die Ministerpräsidenten nicht, wann die Regelung in Kraft tritt. Noch am Nachmittag bitten Mitarbeiter der Landesregierung auf Twitter um Geduld.

Grenzen bleiben offen

Eine Sprecherin des Sozialministeriums kündigte schließlich am späten Freitagnachmittag an, bis Mitternacht werde eine Verordnung notverkündet und trete ab Mitternacht in Kraft. Die Informationen seien allerdings unter Vorbehalt, da die Verordnung noch „im Umlaufverfahren“ stecke. Sie betonte, dass die Quarantäne-Verordnung nicht die Frage regele, wer nach Baden-Württemberg einreisen dürfe. Dies entscheide der Bund. „Die Grenzen für die Einreise nach Baden-Württemberg werden daher weiterhin offen bleiben“, betont die Sprecherin weiter.

Die Klarstellung kommt nicht von ungefähr: Denn nach der bisherigen Regelung hätte ein Schweizer aus dem Kanton Zürich ab Samstag 14 Tage in Quarantäne begeben müssen, bevor er in Konstanz einkaufen darf. Das wäre praktisch einer Einreisebeschränkung gleichgekommen.

Mit der neuen Verordnung sollen allerdings Einreisen nach Baden-Württemberg aus den Grenzregionen Vorarlberg (Österreich), aus dem Fürstentum Liechtenstein und den schweizerischen Kantonen Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich, sowie aus den französischen Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin für weniger als 24 Stunden einreisen dürfen, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen.

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Ebenfalls ausgenommen sind wie bisher auch beruflich notwendige Einreisen aus Risikogebieten: Das betrifft sowohl Berufspendler und Dienstleister sowie Schüler und Studenten. Notwendige medizinische Behandlungen sind ebenfalls möglich. Zusätzlich sind ausdrücklich Ehepartner, Lebenspartner und Menschen in „festen Beziehungen“, die aus Risikogebieten einreisen, ausgenommen.

Bundesbürger dürfen für bis zu 48 Stunden in ein Risikogebiet reisen, ohne dass sie bei ihrer Rückkehr nach Baden-Württemberg in Quarantäne müssen.

Am Freitagabend gab das Sozialministerium schließlich in einer Pressemitteilung bekannt, dass die bereits im Vorfeld angekündigte Ausnahmeregelung am Samstag in Kraft tritt. Die Regeln seien so lange gültig, bis eine neue Quarantäneverordnung auf der Grundlage der jüngst veröffentlichten Musterverordnung des Bundes in Kraft tritt.