Der Landkreis Tuttlingen ist besonders streng, was die Coronaregeln angeht. Die eigenwilligen Wanderer von Mühlheim an der Donau haben die ohnehin schlechten Zahlen am Oberlauf der Donau nach oben getrieben – und das Landratsamt zur erhöhten Wachsamkeit. „Wir gehören aktuell zu den drei am stärksten betroffenen Flächenlandkreisen in Baden-Württemberg“, stellt der Landrat nüchtern fest.
Wie nervös Landrat Stefan Bär und seine Mitarbeiter inzwischen sind, zeigt ein Schreiben an die Narrenvereine im Kreis Tuttlingen. In dem Schreiben, das dem SÜDKURIER vorliegt, werden die Zunftmeister gebeten, auf jegliche fasnachtlichen Elemente im öffentlichen Raum zu verzichten – also auf alles, was an saisonales Halligalli auch nur erinnert und Menschen anlocken könnte.
Da mussten die Bändel wieder weg
Das treibt dann kuriose Blüten, die ihrerseits wieder närrisch sind. In einigen Gemeinden wurden die Straßen nämlich bereits geschmückt. Die Narrenbändel wurden bereits nach Dreikönig über die Straßen gespannt. Meist sind es bunte Girlanden oder zerschnittene Hemden, die aufgefädelt werden und den Gemeinden dann ein heiteres Gesicht geben sollen.

Auch in Möhringen, einem Teilort von Tuttlingen, war die örtliche Narrenzunft bereits fleißig und hängte die farbigen Lappen von Haus zu Haus. Das war zu früh, wie sich nun herausstellt. „Wir mussten die Bändel wieder abnehmen“, berichtet Patrizia Krug geknickt. Die Tochter von Zunftmeister Simon Krug half beim Aufhängen der Seile, nun ist die Arbeit umsonst.
Auf vier Seiten erklärt der Landrat, warum auch ein bisschen Fasnacht nicht geht
Die ehrenamtliche Truppe war überrascht, als die vier Seiten starke „Empfehlung“ des Landratsamts ins Haus flatterte. Unter dem Datum vom 25. Januar schreibt der Landrat: „All das, was wir mit närrischem Treiben verbinden und lieben, sind ideale Bedingungen für die Verbreitung des Virus.“ Darunter fallen offenbar auch die Stoffreste, die hoch über den Köpfen flattern.
Das Verbot aller karnevalistischen Darstellungen gilt nur für den öffentlichen Raum, also Straßen und Plätze. „Im privaten Bereich ist eine fasnachtliche Dekoration natürlich erlaubt“, sagt eine Sprecherin des Landratsamtes Tuttlingen dem SÜDKURIER. Wer also die bunten Wimpel nicht missen mag, kann sie von einem Pfosten seines Gartens zum nächsten aufhängen. Auch dekorierte Balkone sind im Raum Tuttlingen erlaubt.