Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg verfolgen Kontakte von positiv auf Corona Getesteten nicht mehr routinemäßig: Wer einen positiven PCR-Befund hat, bekommt lediglich Post mit den wichtigsten Regeln. Doch auch ohne Infektion gibt es viele Fragen, die die Bürger in der Pandemie bewegen. Der Landkreis Konstanz hat dafür eine Hotline eingerichtet – ein Angebot, das täglich hunderte Menschen nutzen. Das Landratsamt hat dem SÜDKURIER verraten, welche zehn Fragen dort am häufigsten eingehen – und was die Antworten darauf sind.

Wie komme ich an ein Genesenen-Zertifikat?

Diese sind auf Anfrage bei den Hausärzten oder Apotheken erhältlich. Grundlage ist bei letzterem ein Attest vom Hausarzt, der die Infektion mit Datum der Feststellung festhält. Ein Genesenen-Zertifikat darf zudem frühestens 28 Tage und – neu – spätestens drei Monate nach einem positiven PCR-Test ausgestellt werden. Ab drei Monaten nach der Infektion verfällt der Genesenenstatus. Ein Nachweis kann man also nur innerhalb dieses Zeitraums bekommen. Danach ist das nicht mehr möglich.

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Paul Glaßner, Leiter der Kontaktverfolgung im Gesundheitsamt Konstanz, kann Benachrichtungen mit wenigen Clicks automatisch an Betroffene versenden. Kontaktpersonen werden in der Regel nicht mehr ausfindig gemacht. | Bild: Moll, Mirjam

Wie werde ich darüber informiert, dass ich in Isolation muss?

Einen Anruf aus dem Gesundheitsamt gibt es in der Regel nicht mehr. Die Betroffenen werden per Post informiert, wenn der PCR-Test aus dem Labor positiv ist. Die Betroffenen müssen einen Fragebogen ausfüllen und dem Gesundheitsamt zukommen lassen – das geht dann aber digital.

Achtung: Kontaktpersonen werden in der Regel nicht mehr informiert. Dies obliegt dem Betroffenen, sofern er die Kontakte kennt. Wer die Corona-App nutzt, erhält im Fall einer möglichen Infektion eine Warnmeldung – sie allein geht aber nicht mit einer Isolationspflicht einher.

Wie lange dauert denn nun die Isolation?

Nach unzähligen Änderungen gilt nun die Isolation von zehn Tagen, unabhängig von Variante oder Impfstatus. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die Probe für den PCR-Test entnommen wurde oder der positive Schnelltest in einem öffentlichen Testzentrum erfolgte. Nach zehn Tagen endet die Isolation, ohne dass weitere Schritte nötig sind. Freitesten kann man sich nach sieben Tagen mittels Schnelltest. Das geht aber nur, wenn man zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei war.

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Was gilt bei der Quarantäne?

Auch hier sind zehn Tage die Regel für Kontaktpersonen von Infizierten. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene, wenn die letzte Impfung oder die überstandene Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt. Auch Geboosterte müssen nicht in Quarantäne, wer genau unter die Ausnahmen fällt, ist hier aufgeführt.

Für Haushaltsmitglieder beginnt die Quarantäne ab dem Moment, in dem ein positiver Schnelltests bei einem Mitbewohner vorliegt: Bestätigt ein PCR-Test die Infektion, muss die Quarantäne fortgesetzt werden, andernfalls ist sie natürlich sofort beendet.

Wer nicht im gleichen Haus wohnt, muss sich ab dem Zeitpunkt des letzten Kontakts zum Infizierten in Quarantäne begeben – allerdings nur, wenn ihn ein Amt darüber informiert. Die Quarantäne endet ebenfalls spätestens nach zehn Tagen.

Wie kann ich mich freitesten?

Wer früher aus der Quarantäne oder Isolation raus will, kann sich ab dem sieben Tag freitesten, ein an einer öffentlichen Teststelle vorgenommener Schnelltest reicht aus. Für Schüler und Kindergartenkinder ist dies schon nach fünf Tagen möglich. Voraussetzung ist aber bei jedem, dass in den vorhergehenden 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sind. Den Nachweis der Freitestung sollte man dann immer mit sich führen.

Welche Ausnahmen gibt es für medizinisches Personal?

Es gibt keine großen Sonderregeln für medizinisches oder Pflegepersonal, auch wenn das Personal knapp ist. Einziger Unterschied: Die Isolation von Infizierten oder Quarantäne von Kontaktpersonen kann in diesem Fall nach Angaben des Gesundheitsamtes Konstanz schon am sechsten Tag beendet werden, allerdings nur per PCR-Test (wobei das Ergebnis in der Regel auch erst frühestens einen Tag später vorliegt).

Wie komme ich an Nachweise über die Isolation oder Quarantäne für meinen Arbeitgeber?

Wer seinem Arbeitgeber einen Nachweis über die Isolation übermitteln muss, braucht einen Bescheid vom kommunalen Ordnungsamt. Dieser muss beantragt werden, wird also nicht automatisch zugestellt. Das planmäßige Auslaufen einer Isolation oder Quarantäne muss man dagegen nicht nachweisen.

Was wird Schwangeren und Stillenden empfohlen und welche Ausnahmen gelten hier?

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt die Impfung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei Stillenden gibt es ebenso eine Impfempfehlung mit einem mRNA-Impfstoff. Johnson&Johnson kommt hier also nicht in Frage.

Ausnahmen für Stillende gibt es mit Blick auf die 2G- und 2G-Plus-Regeln nach der aktuellen Corona-Verordnung allerdings nicht mehr, eine entsprechende Übergangsregel ist ausgelaufen, da lange genug eine Impfempfehlung besteht. Für Schwangere gibt es 2G- und 2G-Plus-Ausnahmen nur noch im ersten Schwangerschaftsdrittel. Sie müssen aber einen Schnelltest vorweisen können, um Zugang zu erhalten.

Bei der Quarantäne und Isolation gibt es ebenfalls keine Sonderregelungen für Stillende, bei Schwangeren darf die Quarantäne oder Isolation nur in Notfällen gebrochen werden – etwa, wenn das ungeborene Kind dringend untersucht werden muss oder sonstige Komplikationen auftreten.

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Wie lange dauert es, bis ich krank werde, wenn ich mich angesteckt habe?

Zur sogenannten Inkubationszeit verweist das Gesundheitsamt Konstanz auf das RKI, nach dessen Angaben sie nur noch fünf bis sechs Tage beträgt. Beim ursprünglichen Coronavirus betrug die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Beginn der Erkrankung meist zwischen zehn und 14 Tagen.

Ich will ein Testzentrum eröffnen, wie mache ich das?

Bewerbungen können eingereicht werden unter corona.gesundheitsamt@lrakn.de, erklärt das Landratsamt. Das kann allerdings dauern: „Über den Bearbeitungszeitraum können derzeit keine Angaben gemacht werden“, sagt eine Sprecherin.