Es gibt nichts Schöneres als einen warmen Tag am Bodensee zu verbringen. Das Gewässer ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel für viele Camper, sondern auch eine romantische Anlaufstelle für Grillabende. Welche Regeln am Wasserufer in Deutschland und der Schweiz gelten, lesen Sie hier.
Wildcampen ist am Bodensee grundsätzlich verboten
Unter Wildcampen versteht man das Übernachten im Zelt, Wohnmobil oder ähnlichem abseits von ausgewiesenen Campinganlagen oder eigenen Grundstücken. In Deutschland ist dies grundsätzlich nicht gestattet.
Näheres regeln die Naturschutzgesetze der Bundesländer: Baden-Württemberg verbietet in §44 „das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen“ in der freien Natur. Diese gesetzliche Regelung gilt also auch für das baden-württembergische Bodenseeufer. Um der Natur nicht zu schaden und ein hohes Bußgeld zu vermeiden, sollten Camper einen der über 50 offiziellen Campingplätze rund um den Bodensee nutzen.
- Bußgeld: In einfachen Fällen: 5 bis 80 Euro; bei sichtbaren Schäden an der Natur: bis zu 500 Euro; Zelt in einem Naturschutzgebiet aufschlagen: bis zu 1500 Euro; Fahrzeug in einem Naturschutzgebiet parken: bis zu 2500 Euro
In der Schweiz gilt das sogenannte Jedermannsrecht, welches das Wildcampen grundsätzlich nicht verbietet. Dennoch sind genauere gesetzliche Bestimmungen kantonal geregelt. Das Schweizer Bodenseeufer liegt größtenteils im Kanton Thurgau, der es generell nicht erlaubt, in der freien Natur zu campen. Ausnahmen bilden wieder Privatgrundstücke mit Einverständnis des Besitzers.
Wo kann ich am Bodensee grillen?
In welchen Parks und an welchen Seen das Grillen genehmigt ist, entscheiden die Städte und Gemeinden. Aus Natur- und Brandschutzgründen ist das Wild-Grillen auf öffentlichen Anlagen aber in der Regel illegal, in Wäldern und Naturschutzgebieten herrscht absolutes Grillverbot. Dafür gibt es rund um den Bodensee viele ausgeschilderte Grillplätze und Feuerstellen, auf denen bedenkenlos gegrillt werden kann.
- Verwarngeld: Illegales Grillen: mindestens 50 Euro

In der Schweiz gibt es kein Gesetz, das das Grillen an öffentlichen Plätzen untersagt. Solange weder privates noch fremdes Eigentum beschädigt und entstandener Müll beseitigt wird, ist das Grillen im Freien also grundsätzlich erlaubt. Zudem sollte Abstand zu Bäumen und Sträuchern gehalten, die Feuerstelle richtig gelöscht und andere Menschen nicht durch Geruch oder Lärm belästigt werden.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann ein Grillverbot ausgesprochen werden, in Naturschutzgebieten gilt es ohnehin. Auch in einigen Kantonen und Gemeinden gibt es gewisse Einschränkungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an die offiziellen Grillstellen. Diese sind sogar teilweise mit Tischen, Sitzgelegenheiten und sanitären Anlagen ausgestattet.
Diese Regeln gelten für Hundehalter
Am Bodensee gibt es keine offiziell ausgewiesenen Hundestrände. An ausgewählten Badestellen und Strandabschnitten ist das Baden mit dem Hund aber möglich. Dabei ist unbedingt Rücksicht auf Naturschutzgebiete und andere Badegäste zu nehmen. Außerdem gilt es, immer Hundebeutel mitzuführen und auf Beschilderungen zu achten, beispielsweise zur Leinenpflicht. Das gilt auch, wenn mit dem Hund gejoggt, Rad gefahren, Inlineskater gefahren oder auf einer Liegewiese entspannt wird.
- Bußgeld: Hundekot auf öffentlichen Plätzen hinterlassen: 25 bis 150 Euro
Wer mit dem Hund das Schweizerische Bodenseeufer besuchen möchte, muss einen EU-Heimtierausweis, eine Mikrochip-Kennzeichnung und eine gültige Tollwutimpfung des Hundes vorweisen können. Ebenfalls sollten Hundehalter Leine und Maulkorb dabeihaben.
Dürfen Partys am Bodensee gefeiert werden?
Das deutsche Gesetz unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Feiern. Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn Karten verkauft werden oder Gäste kommen, die sich einander oder den Veranstalter nicht kennen. In dem Fall muss die Veranstaltung bei der Stadt oder dem Landkreis angemeldet werden.
Dann gelten die Jugendschutzbestimmungen und gegebenenfalls fallen Gema-Gebühren an. Das Abschließen einer Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Außerdem muss die Nachtruhe von 22 bis sechs Uhr eingehalten werden.

Bei einer Größe von mehr als 100 Teilnehmern wird die Veranstaltung automatisch als öffentlich eingestuft. Unter Angabe von guten Gründen, wie einer Hochzeit, kann die Feier im Einzelfall dennoch als privat anerkannt werden.
Wird eine private Feier im Freien organisiert, muss diese unter Umständen ebenfalls angemeldet werden. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, wird meist im Einzelfall entschieden. Dafür sollte man sich am besten direkt bei der zuständigen Behörde erkundigen.
- Bußgeld Müll: Unbedeutende Produkte liegen lassen (z. B. Einweggeschirr oder Zigarettenstummel): 10 bis 25 Euro; Gegenstände mit scharfen Kanten liegen lassen (z. B. Glasscherben): 25 bis 75 Euro
- Bußgeld Ruhestörung: Verstoß gegen nächtliche Ruhezeit: bis zu 5000 Euro
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund in der Schweiz benötigen oft eine Bewilligung. Daher ist es auch hier sinnvoll, die örtliche Gemeinde um Genehmigung anzufragen, wenn eine größere Feier auf der Schweizer Seite des Bodensees geplant wird.
Hinweis: Die hier zusammengestellten Informationen bieten einen Überblick über allgemeine Vorschriften rund um den Bodensee. Je nach Gemeinde können zusätzliche Regelungen oder Beschilderungen vor Ort gelten. Diese sind verbindlich und sollten stets beachtet werden.
Welche weiteren Regeln gelten auf dem Bodensee?
Nicht nur für Boot- und Schiffsfahrer gelten auf dem Bodensee besondere Regeln, sondern auch für Schwimmer, Wassersportler, Angler und Camper. Diese finden Sie in unseren Übersichten: