In Verdacht gerieten im Lauf der Ermittlungen drei junge Männer und eine Frau. Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mussten oder sollten sie sich am Mittwoch vor Richter Peter Pahnke am Amtsgericht Tettnang verantworten. Ein heute 24-Jähriger und ein 22-Jähriger wurden freigesprochen.
Zwei Verfahren wurden abgetrennt. Die angeklagte Frau erschien nicht vor Gericht und behauptete laut Pahnke am Telefon, sie habe gedacht, das Verfahren sei eingestellt und außerdem sie sie auf dem Weg zum Arzt. Etwa drei Stunden wollte der Richter Angeklagte, Rechtsanwälte und Zeugen nicht warten lassen. Gegen einen weiteren 22-Jährigen, der nur Angaben zu seiner Person machte, wird das Verfahren voraussichtlich am 12. Oktober fortgesetzt. Pahnke will vor seinem Urteil einen weiteren Zeugen hören. In Tettnang und nicht in Überlingen landete das Verfahren übrigens laut Pahnke, weil die Mehrheit der Angeklagten heute in Friedrichshafen wohnt.
1,7 Promille im Blut
Was war passiert? Gegen 0.30 Uhr gerieten nach der von Staatsanwältin Diana Rupflin vorgetragenen Anklage und den Zeugenaussagen offenbar mehrere Personen in der Nähe der Bushaltestelle in der Gehrenbergstraße aneinander. Ausgangspunkt war wohl, dass der damals Jugendliche sich in eine verbalen Auseinandersetzung einmischte und mit einem jungen Mann in Streit geriet. Warum er sich einmischte, blieb auch nach hartnäckiger Nachfrage von Rechtsanwalt Gerd Pokrop, der einen der 22-Jährigen verteidigte, unklar. Nach dem Vorfall wurden bei dem Jugendlichen 1,7 Promille im Blut festgestellt.
Der heute 22-Jährigen schubste den Jugendlichen weg, was er auch zugab. „Das ist keine Körperverletzung“, so Pokrop: „Keine Schmerzen, keine Körperverletzung.“ Für Rechtsanwältin Christine Thurau, Vertreterin der Nebenklage, allerdings schon. Die Staatsanwältin und der Strafrichter sahen die Sache allerdings wie Prokop. Anschließend gibt es keinen Hinweis, dass der 22-Jährige weiter in den Streit involviert war. „Ich bin überzeugt, dass wir nur den Schuber nachweisen können“, sagte Rupflin in ihrem Plädoyer: folglich Freispruch.
Faustschläge und tumultartige Szenen
Der Jugendliche stürzte anschließend durch Faustschläge zu Boden und es gab einen Tumult. Wer ihm diese versetzt hatte, blieb unklar. Auf dem Boden erhielt er weitere Faustschläge und Tritte ins Gesicht. In Verdacht sind hier ein junger Mann oder/und eine blonde Frau. In Verdacht geriet der andere 22-jährige Angeklagte – scheinbar auch durch private Tätersuche in sozialen Medien. Für seinen Verteidiger Klaus Köbele kam hierzu von den Zeugen in der Verhandlung „gar nichts oder schwammige Aussagen“. Eindeutig identifiziert wurde für diese Tatvorgänge niemand. Köbele forderte Freispruch. Thurau wies darauf hin, dass der Angeklagte im Prozess schwieg und schon einschlägig wegen Körperverletzung auffällig wurde. Die Staatsanwältin erwog eine Jugendstrafe. Der Richter entschied sich, hierzu noch einen Zeugen zu hören.
Die Schnittverletzungen am rechten Bein und an einem Finger des Jugendlichen stammen von Glasscherben. Angenommen wurde damals von der Polizei, dass er am Boden liegend gezielt mit Gläsern oder Flaschen beworfen worden sei. In Verdacht geriet hier der heute 24-Jährige. Tatsächlich fiel der junge Mann im Bereich des Tatorts vorher auf, weil er eine lautstarke, verbale Auseinandersetzung mit jemand anderem hatte. Es gibt keine Anhaltspunkte, so seine Verteidigerin Jacqueline Haferkorn, der sich die Staatsanwältin und Richter anschlossen, dass er anschließend an der Verletzung des Jugendlichen beteiligt war: Freispruch. Im übrigen ist unklar, ob die Glasscherben nicht schon am Tatort auf dem Boden lagen und er in sie hineinfiel.