Der zweite Strich auf dem Corona-Test. Dass er irgendwann kommt, damit rechnet bei den aktuellen Inzidenzen wahrscheinlich jeder. Noch nie waren so viele Menschen im Bodenseekreis und der gesamten Region infiziert wie im Moment. Während für die betroffene Person selbst recht klare Regeln gelten, wird es in Familien mit mehreren Kindern schnell diffus. Wer muss wann getestet werden, in Quarantäne, in Isolation? Wo und wie kann man sich freitesten? Und wann kommt die Familie wieder aus dieser Dauerschleife?

1. Der Vater hat einen positiven Selbsttest. Und nun?

Wer einen positiven Selbsttest hat, sollte sich in ein Testzentrum begeben und einen Schnelltest oder einen PCR-Test machen. Fällt der positiv aus, ist man offiziell in Isolation. Diese kann frühestens am siebten Tag mit einem negativen Schnelltest aus dem Testzentrum beendet werden. Ein Beispiel: Der Vater wird montags positiv getestet, der Montag ist Tag 0. Am Montag darauf darf er sich – vorausgesetzt, er ist seit 48 Stunden symptomfrei – wieder freitesten. Ansonsten gilt die Isolation zehn Tage und endet ohne Test. Wer einen Genesenennachweis benötigt, weil er beispielsweise nicht geimpft oder geboostert ist, braucht zwingend einen PCR-Test. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Isolation und Quarantäne: Isolation gilt für Infizierte, Quarantäne für Kontaktpersonen.

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2. Müssen alle anderen Familienmitglieder jetzt in Quarantäne?

Nein. In eine fünftägige Kontaktquarantäne müssen nur die Familienmitglieder, die nicht geboostert und nicht genesen oder doppelt geimpft (90-Tage-Frist) sind. In erster Linie sind das also ungeimpfte Kinder, die dann weder in die Schule, noch in die Kita oder auf den Spielplatz dürfen – auch wenn sie selbst nicht infiziert sind. Dank der milden Omikron-Variante arbeiten viele infizierte Eltern im Home-Office weiter, geboosterte nicht-infizierte Partner auch in Präsenz. Homeschooling, Kinderbetreuung und Arbeit laufen dann ähnlich wie im Lockdown erneut parallel. Einen Überblick darüber, wie viele Kinder derzeit im Bodenseekreis in Kontaktquarantäne sind, hat das Gesundheitsamt laut Landkreissprecher Robert Schwarz nicht mehr, seitdem es den Strategiewechsel bei der Kontaktnachverfolgung gab. Der Bescheid über die Quarantäne kommt meist erst Wochen später.

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Jetzt auch noch das Kind! Nicht selten passiert es, dass sich Kinder innerhalb ihrer Quarantänezeit an einem anderen infizierten Familienmitglied anstecken. | Bild: Pascal Skwara/Adobe Stock

3. Das Kind steckt sich während der eigenen Quarantäne an. Jetzt alles nochmal von vorne?

Das ist eine Situation, die sehr häufig passiert. In den meisten Familien stecken sich die Familienmitglieder nach und nach an und nicht gleichzeitig. Fängt die Quarantäne oder Isolation dann wieder von Neuem an? Kurz: Isolation ja, Quarantäne nein. Ein Beispiel: Der Vater steckt ein Kind an, das sich bereits in Quarantäne befindet. Für das Kind beginnt am Tag des positiven Tests im Testzentrum die Sieben-tägige Isolation, da es selbst als infiziert gilt. Für die Geschwisterkinder hingegen, die bereits in Quarantäne wegen des Vaters waren, verlängert sich die Quarantäne nicht erneut. Sie dürfen sich – trotz positivem Geschwisterkind – an Tag fünf freitesten.

„Während der eigenen Absonderung des Kindes (egal ob Isolation oder Quarantäne) wirkt sich ein weiterer positiver Fall nicht auf die Absonderungsdauer aus“, bestätigt Claudia Krüger, Sprecherin des Sozialministeriums Baden-Württemberg auf SÜDKURIER-Nachfrage. Kettenquarantänen sollen so zwar vermieden werden, doch das gelingt nicht immer. Langwierig wird es, wenn sich immer einer gerade dann ansteckt, wenn die Quarantäne gerade geendet hat. Kommt beispielsweise die Mutter noch hinterher, müssen auch die nicht-infizierten Geschwisterkinder erneut in Quarantäne. Besonders in größeren Familien mit mehreren Kindern vergehen häufig vier Wochen und mehr, bis alle wieder „frei“ sind.

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4. Das Kind ist gerade frisch genesen. Jetzt hat sich noch die Mutter angesteckt. Muss das Kind wieder in Quarantäne?

Hier kommt es auf den genauen Zeitpunkt der Ansteckung der Mutter an. Steckt sich die Mutter an, während das Kind selbst noch in Isolation (weil infiziert) ist, verlängert sich die Absonderung nicht. Das Kind kann sich dann an Tag 7 freitesten und wieder zurück in Schule oder Kita. Anders ist es, wenn die Mutter sich erst positiv testet, wenn das Kind wieder aus der Isolation ist, also beispielsweise an Tag 8. Selbst frisch genesene Kinder müssen dann kurioserweise erneut zurück in eine fünftägige Kontaktquarantäne, weil sie noch keinen Genesenenstatus haben.

„Nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes muss mit Verweis auf das Robert-Koch Institut das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage zurückliegen, um den Genesenenstatus zu begründen“, erklärt Krüger. Die Folge: Das Kind muss erneut in Quarantäne, denn der Genesenenstatus gilt noch gar nicht. „In der Tat ist dies gerade für Kinder, die nicht geimpft sind, eine unbefriedigende Lösung“, gesteht die Sprecherin. Da diese Regelung aber auf Bundesebene geschaffen wurde, könne das Land nicht davon abweichen.

Doch kann sich ein Kind, das selbst gerade erst Corona hatte, direkt wieder bei der nun infizierten Mutter anstecken? Das Bundesgesundheitsministerium antwortet auf SÜDKURIER-Nachfrage: „Die Immunität nach Infektion baut sich erst langsam auf und erreicht erst nach einigen Wochen ein zuversichtlich stimmendes Schutz-Niveau. Die Isolationszeit von sieben bis zehn Tagen reicht hierfür nicht aus. Aus wissenschaftlicher Sicht ist daher der Erhalt des Genesenenstatus erst nach mindestens 28 Tagen nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion sinnvoll.“ Dabei wird deutlich: Die individuelle Situation in Familien mit ungeimpften Kindern bleibt bei diesen Überlegungen unberücksichtigt, es geht eher um eine Gesamtbeurteilung.

Derzeit debattiert der Bundestag über eine Verlängerung der Kinderkranktage bis Ende September, die Angestellte auch dann nehmen können, ...
Derzeit debattiert der Bundestag über eine Verlängerung der Kinderkranktage bis Ende September, die Angestellte auch dann nehmen können, wenn das Kind selbst nicht krank, aber in Quarantäne ist. Denn – anders als auf dem Bild – funktioniert Homeoffice mit kleinen Kindern meist nicht so harmonisch. | Bild: dpa/Julian Stratenschulte

5. Kinder- und Jugendmediziner fordern schon lange, dass Kontaktquarantänen für Kinder abgeschafft werden. Ist das in Aussicht?

Alle medizinischen Fachgesellschaften für Kinder- und Jugendmedizin sprechen sich mit Blick auf das Kindswohl gegen Quarantänen von gesunden Kindern aus. Bislang sieht es aber nicht so aus, dass die Rufe nach Abschaffung der Kontaktquarantänen gehört werden. „Zum 20. März wird das IfSG geändert. Aktuell gehen wir davon aus, dass die Gesetzesänderung keine direkte, oder zumindest keine große Auswirkung auf die Absonderung haben wird“, erklärt Krüger vom Sozialministerium. Allerdings ist mit dem 19. März auch der Wegfall der Kinderkrankentage geplant, die Eltern für nicht-infizierte Kinder in Kontaktquarantäne beantragen können.

Wie sollen die Betreuungsprobleme dann gemindert werden, wenn es keinen Anspruch auf Kinderkranktage mehr gibt? Das debattiert aktuell der Bundestag. Laut Gesetzesentwurf sollen die Kinderkranktage für gesunde Kinder bis 23. September 2022 verlängert werden, da – so heißt es im Entwurf – es zu „pandemiebedingtem erhöhten Betreuungsbedarf“ kommt. Rund 300 Millionen Euro Kosten sind dafür bis Ende September aus Mitteln des Gesundheitsfonds eingeplant.

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