Mit der Entscheidung für die Variante B1 hat sich das Regierungspräsidium Tübingen auf einen Korridor für die neue Bundesstraße zwischen Meersburg und Immenstaad festgelegt. Neben der im Dezember verkündeten und im April begründeten Vorzugsvariante B1 galt in der engeren Auswahl der Planer auch die Trasse AB1 als technisch machbar und aus fachlich-rechtlicher Sicht für eine Genehmigung vorstellbar. Wie die Planer die beiden Varianten für die B 31-neu beurteilt und warum sie sich am Ende für die B1 ausgesprochen haben, haben wir zusammengefasst.

Zunächst Eingrenzung der Varianten

Das Planungsteam des Regierungspräsidium Tübingen hatte im Laufe des Planungsprozesses zunächst Trassenvorschläge vor Ort eingesammelt und zu Variantenbündeln zusammengefasst. So entstanden der Korridor Süd (Variantenbündel A), Korridor Mitte (B-Varianten) und Korridor Nord (C-Varianten). Im Anschluss wurden die Varianten geprüft: Besonders konfliktträchtige Varianten wurden gestrichen, zwölf Varianten blieben übrig.

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Von diesen Trassenbündeln schieden daraufhin zuallererst sämtliche C-Varianten aus. Die Planer begründeten dies damit, dass sie „nicht heilbare artenschutzrechtliche Verbotssachverhalte für mehrere Tierartengruppen auslösen“. Und bei den Variantenbündeln A und B? Nach der Überprüfung der Kriterien Kosten/Wirtschaftlichkeit, Artenschutz und Landschaft (Natura 2000) blieben die Varianten AB1 und B1 als tragfähigste Lösungsansätze ihres jeweiligen Variantenbündels übrig (siehe Grafik). In einem abschließenden Vergleich wurden die Vor- und Nachteile dieser beiden möglichen Varianten für die B 31-neu untersucht.

Bild 1: Mit der AB1 und der B1 waren zuletzt zwei Varianten für die B 31-neu in der engeren Auswahl: Darum wurde es am Ende B1
Bild: Lippisch, Mona

Umweltverträglichkeit von AB1 und B1

Bei den Umweltaspekten ging nach Angaben der Behörden die Variante AB1 als konfliktärmste Trasse hervor. Sie würde im Bereich Naturschutz keine maßgeblichen Konflikte verursachen, so das Ergebnis der Planer. Im Korridor B hätten hingegen alle Varianten nachteilige Auswirkungen auf fast alle Umweltschutzgüter und Raumnutzungen. Rechtlich entscheidend seien aber vor allem die Artenschutzbelange. Bei näherer Prüfung habe sich gezeigt, dass die nachteiligen Wirkungen der Variante B1 aus fachlicher und rechtlicher Sicht „geheilt“ werden können.

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Nach Ansicht der Gutachter und Tierökologen seien die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzes gegeben. Mit Schutzmaßnahmen würde sich der Erhaltungszustand der betroffenen Arten laut Prognosen nicht verschlechtern. Projektleiter Matthias Kühnel hatte im April erklärt: „Die AB1 wäre alleine in der Umweltrelevanz verträglicher. Aber es geht auch um die Wirtschaftlichkeit und die Verkehrlichkeit.“

Diskussionen zur B 31-neu in der Region

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Die Baukosten als Kriterium

Mit rund 389 Millionen Euro Baukosten stellt die Variante AB1 aus Sicht des Planungsteams von der Wirtschaftlichkeit einen Grenzfall dar. Sie verursache – bedingt durch den Tunnel Hagnau/West – allerdings deutlich höhere Baukosten als Variante B1 (279 Millionen Euro). Die Realisierungskosten für die Variante AB1 würden damit rund 110 Millionen Euro höher ausfallen, so das Ergebnis der Planer. Das entspricht einem um rund 40 Prozent höheren Kostenansatz als bei der inzwischen festgelegten Vorzugsvariante B1. Die Folgekosten für Betrieb, Unterhalt und Sanierung seien bei B1 geringer. Hier gehe es vor allem um die Unterhaltskosten für die Tunnelbauten. Die Tunnelstrecke sei bei Variante AB1 deutlich länger als bei Variante B1. Bei den Kosten sahen die Planer also die Variante B1 vorn.

Zielführung und Eingriff ins Gelände

Im Fall der B1 handelt es sich aus Sicht der Verkehrsplaner um die bessere Zielführung. Neben der Entlastung der Gemeinden an der B 31-alt könne auch die Ortsdurchfahrt von Stetten im Zuge der B 33 entlastet werden. Verbesserungen sehen die Planer zudem für die B 33 im Bereich Markdorf (Ittendorf und Wirrensegel). Der Waldverlust bei Variante B1 sei mit fast 19 Hektar um ein vielfaches höher als bei Variante AB1 (siehe Umweltverträglichkeit). Der Eingriff in die landschaftliche Sonderkulturfläche sei bei beiden Varianten vergleichbar.

Bild 2: Mit der AB1 und der B1 waren zuletzt zwei Varianten für die B 31-neu in der engeren Auswahl: Darum wurde es am Ende B1
Bild: Südkurier

Für den Bau von Variante B1 müsste weniger ins Gelände eingegriffen werden, so das Ergebnis des Planungsteams. „Die Folge: mit rund 1,8 Millionen Kubikmetern eine geringere Erdmassenbewegung (Variante AB1: 2,6 Millionen Kubikmeter) und damit weniger baubedingte Störungen und Beeinträchtigungen der Erholungslandschaft.“ Bei allen Varianten muss die B 31-alt für den langsam fahrenden Verkehr bestehen bleiben. „Bei der Variante AB1 würden die B 31-neu und die B 31-alt jedoch parallel geführt werden.“ Dabei sei die Entlastung der Ortsdurchfahrt eines der Ziele.

Fazit des B-31-Planungsteams

In der Gesamtabwägung sprach sich das Regierungspräsidium für die Variante B1 aus.