Im vergangenen Winter wurde es gebaut, zur Wassersportsaison sollte es losgehen, doch noch immer liegt es festgezurrt am Steg, raus auf den See geht es damit nicht. Der vorarlbergische Hafenbetreiber Günther Salzmann hat ein Boot bauen lassen, kann es allerdings nicht nutzen, denn von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz gibt es keine Zulassung.

Bezirkshauptmannschaft stuft es als Hausboot ein

Grund dafür: Die Behörde stuft das Gefährt als Hausboot ein – und die sind laut Schifffahrtsordnung am Bodensee nicht erlaubt. Fahrzeuge, die nach Bau-, Betriebsart oder Ausstattung überwiegend für Wohnzwecke bestimmt sind, können nicht zugelassen werden, betont Rainer Honsig-Erlenburg von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Eigentümer Günther Salzmann will es eigenen Angaben zufolge für Badeausflüge und als Partylocation nutzen.
Eigentümer Günther Salzmann will es eigenen Angaben zufolge für Badeausflüge und als Partylocation nutzen. | Bild: Fabiane Wieland

„Bei diesem Boot haben wir eine Raumhöhe von 2,75 Metern und ein Volumen von mehr als 100 Kubikmetern“, erklärt er. Die Rumpfform unterscheide sich deutlich von Sportbooten, mit Küche, Bad und einer begehbaren Terrasse inklusive Whirlpool weise das Boot zudem klare wohnliche Aspekte auf. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz kam daher zu dem Ergebnis: Es handelt sich hier um ein Hausboot.

Günther Salzmann mit einem Bild des Bootes.
Günther Salzmann mit einem Bild des Bootes. | Bild: Hanspeter Walter

Günther Salzmann und sein Team vom Hafen am Rohrspitz können diese Einstufung nicht nachvollziehen, denn das Boot sei nicht zum Wohnen gedacht. Vielmehr wolle man das Elektroboot für Badeausflüge und als Partylocation für Firmen, Kleingruppen und Privatleute anbieten. „Küche, Dusche und WC – das haben viele andere Boote am Bodensee auch“, sagt Salzmann. Yachten hätten oft sogar mehrere Schlafzimmer. „Unser Boot hat hingegen gar kein Bett, darauf haben wir bewusst verzichtet“, erklärt er.

Jetzt muss Landesverwaltungsgericht den Fall klären

Warum man also offenbar lediglich aufgrund der viereckigen Form hier einen Unterschied zu anderen Booten am Bodensee mache, für Günther Salzmann völlig unverständlich. Er hat daher gegen die Entscheidung der Behörde Einspruch eingelegt. Jetzt geht der Fall zur Klärung ans Landesverwaltungsgericht – und so lange muss das Boot im Hafen bleiben.

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