Die Aushubarbeiten haben schon begonnen, die Baupläne sind soweit fertig. Doch die endgültige Genehmigung für das Betreute Wohnen in Daisendorf steht noch aus. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag in seiner jüngsten Sitzung noch nicht zu. Den Räten fehlte eine Bezugsgröße in den Bauplänen.
Auf dem 2500 Quadratmeter großen Areal mitten im Dorf, an der Ecke Am Gärtlesberg und Am Fehrenberg, sollen vier Gebäude entstehen. Geplant sind zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf Wohneinheiten und eine Anlage mit 17 Wohneinheiten in zwei Gebäuden, festgelegt als betreutes Seniorenwohnheim. Alle Gebäude sollen sich eine gemeinsame Tiefgarage teilen.
Die Bauherren reichten den Antrag auf Baugenehmigung erstmalig am 28. Juli 2021 beim Amt für Kreisentwicklung und Baurecht beim Landratsamt ein. Wie in der Tischvorlage der jüngsten Gemeinderatssitzung in Daisendorf zu lesen war, habe der Architekt die Planunterlagen mehrmals überarbeiten müssen, weil Festsetzungen des Bebauungsplanes Brunnenstube nicht berücksichtig waren.
Wunsch nach betreuter Wohnmöglichkeit für Senioren groß
Die Gemeinde hatten diesen Bebauungsplan 2018 bei Thomas Hirthe, Architekt und Stadtplaner aus Friedrichshafen, in Auftrag gegeben. Der Bebauungsplan umfasst ein 2500 Quadratmeter großes Grundstück am Fehrenberg. Als dieses Grundstück zum Verkauf gestanden war, hatte die Gemeinde eine Veränderungssperre ausgesprochen. Ziel war es, das Areal mit Mehrfamilienhäusern und einem Seniorenheim neu zu überplanen. Im April 2021 trat der Bebauungsplan Brunnenstube in Kraft. Schon länger war der Wunsch nach einer betreuten Wohnmöglichkeit für Senioren im Dorf groß. Für den Bau fand die Gemeinde einen Investor.
Schließlich teilte die Baubehörde der Gemeinde am 9. Dezember 2021 mit, dass der vollständige Antrag seit 25. Oktober 2021 beim Landratsamt vorliege. Im selben Schreiben wurde die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Das Bauvorhaben wurde für die nächste Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung genommen.
Bauherren ziehen Bauantrag für Mehrfamilienhäuser kurzfristig zurück
Vor der jüngsten Sitzung hatten dem Gemeinderat zwei Bauanträge zur Kenntnisnahme vorgelegen. Doch die Bauherren zogen den Bauantrag für die beiden Mehrfamilienhäuser kurzfristig zurück, es blieb der Bauantrag für das Seniorenheim. Schnell zeigte sich das grundsätzliche Entscheidungsproblem, vor dem die Gemeinderäte standen. Thomas Hirthe hatte den Bebauungsplan Brunnenstube im Gesamtzusammenhang geplant, mit Mehrfamilienhäusern und Betreutem Wohnen.
Gemeinderäten fehlen zentrale Angaben für Beschluss
Nun sollten die Gemeinderäte die Planung für das Seniorenheim isoliert betrachten, ohne den Teil mit den beiden Wohngebäuden. Eine Teilung des Gesamtgrundstücks war jedoch im Bebauungsplan nicht vorgesehen, im im Bauantrag fehlten Angaben über eine Grenzziehung. So lagen den Gemeinderäten keine Bezugsgrößen vor, um über die Gartenanteile oder die Grundflächenzahl urteilen zu können. Auch die Tiefgarage, die durchgängig unter dem gesamten Grundstück gebaut werden soll, konnte nicht beurteilt werden.
Planer: „Antrag ist nicht vollständig“
Hirthe kam zum Schluss, dass der Bauantrag nicht vollständig sei und daher „nicht umfänglich beurteilt werden“ könne. Auch Gemeinderat Heinrich Straub sagte: „Wir haben die Gesamtheit betrachtet.“ Da kein Bauantrag für den nördlichen Teil des Grundstücks vorliege, bleibe für ihn das Bauvorhaben Fantasie. Er habe keine Orientierung, da die Bauherren weg von der ursprünglichen Entwicklung geplant hätten. Das Vorgehen sei in seinen 27 Jahren als Gemeinderat ein einmaliger Fall. Die anderen Gemeinderäte folgten seiner Sichtweise.
Vorhaben liegt wieder bei der Baurechtsbehörde am Landratsamt
Einstimmig beschloss der Rat, dass die Verwaltung die Baurechtsbehörde darauf hinzuweisen habe, dass mit der Rücknahme des Bauantrags für die Mehrfamilienhäuser eine wesentliche Bezugsgröße für die Beurteilung des Bauantrags fehle. Man fürchte, dass mit der aktuellen Vorgehensweise die Grundzüge des Bebauungsplanes in wesentlichen Teilen unterlaufen würden. Bürgermeisterin Jacqueline Alberti schloss: „Die Sache liegt nun wieder beim Landratsamt. Wir warten auf die Dinge.“