Was genau in den frühen Morgenstunden des 30. Juni vergangenen Jahres zur Tätlichkeit beim „Lammgarten“ geführt hat, blieb in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tettnang offen. Unstrittig ist, dass ein 26-jähriger Friedrichshafener einem 32-jährigen Tettnanger in dieser Nacht durch einen Faustschlag ins Gesicht Verletzungen zugefügt hat, und dass Alkohol im Spiel war.
Im Anschluss an das Fußball-EM-Spiel Deutschland gegen Dänemark am 29. Juni feierten beide Männer nach dem Public Viewing. Hierbei begegneten sich der 26-Jährige und der 32-Jährige, einst Schwäger.
Angeklagter will aus Angst zugeschlagen haben
Die Ehe des Tettnangers und der Schwester des Häflers wurde vor Jahren geschieden. Nach Aussage des Friedrichshafeners sind er und sein ehemaliger Schwager damals im Schlechten auseinandergegangen, hatten keinen Kontakt mehr. Der ehemalige Schwager habe sich in der Vergangenheit öfters gewalttätig gezeigt, so habe er einmal die Wohnungstür bei seiner Schwester eingetreten.
In der nun im Mittelpunkt stehenden Nacht habe er sich aggressiv verhalten, sich ihm genähert und die Fäuste erhoben. Der Angeklagte fühlte sich seiner Ausführung zufolge bedroht. Er habe dem anderen Mann aus Angst ins Gesicht geschlagen, woraufhin ihm ein Sicherheitsdienst geraten habe, zu gehen.
Geschädigter spricht von mehreren Angreifern
Der geschädigte Tettnanger sagte als Zeuge, er habe dem Bruder seiner Ex-Frau nichts tun wollen, sondern ihn nur angesprochen. Plötzlich habe er die Faust im Gesicht gehabt und sei zu Boden gegangen, dabei sei sein Bierglas zerbrochen. Er habe daraufhin die Polizei gerufen, dann sei er dem anderen nachgegangen, der sich am Seeufer aufhielt, um ihn bis zum Eintreffen der Polizei aufzuhalten. Dort hätten ihn vier bis fünf Bekannte des Mannes zu Boden geworfen und getreten, sodass er ins Krankenhaus musste. Er selbst habe nicht zugeschlagen.
Um den Ort der Tritte auf den 32-Jährigen drehten sich die Fragen des Richters und die Aussagen einer 26-jährigen Zeugin, der damaligen Freundin des Geschädigten. Diese bestätigte die räumliche Entfernung der Taten, habe jedoch das Treten nicht gesehen. Die Aussage passte zur ärztlichen Diagnose „multipler Prellungen, Schürfungen und Hämatome“.
Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung des Verfahrens ab
Verteidiger Gerd Pokrop beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Spende an eine soziale Einrichtung, weil der Beschuldigte den Faustschlag mit Bedauern einräumte, sich ansonsten nie etwas habe zuschulden kommen lassen. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Alexandra Masing, nicht zu, sodass ein Urteilsspruch durch Richter Widmann erfolgte.
Der Richter sprach den Angeklagten der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu 80 Tagessätzen je 60 Euro. Der Häfler muss außerdem die Verfahrenskosten tragen. In seiner Begründung erkannte Richter Widmann die bisherige Unauffälligkeit des 26-Jährigen und dessen solide Lebensverhältnisse an. Dennoch sollte das Strafmaß der Schwere des Schlages entsprechen, der Widmann zufolge leicht einen größeren Schaden hätte verursachen können.