Nach nur drei statt sechs Verhandlungstagen hat eine Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg drei junge Männer wegen räuberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub zu Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 13 Jahren verurteilt. Richter Franz Bernhard sprach von einer fatalen Nacht im April für Opfer und Angeklagte. Wegen heftiger lautstarker Proteste gegen das Urteil mussten einzelne Zuhörer den Saal verlassen. Von der Vernichtung des Lebens junger Menschen durch die Justiz sprachen sichtlich aufgewühlte Angehörige.

Auseinandersetzung nach Kneipentour in Friedrichshafen

Soweit sich das Tatgeschehen rekapitulieren ließ, war am 3. April dieses Jahres in den frühen Morgenstunden Folgendes geschehen: Nach einer Kneipentour kam es auf dem Häfler Adenauerplatz zu der Begegnung der drei Männer, alle gerade 20 Jahre alt, mit zwei Studenten. Nach zunächst eher harmlosem Wortgeplänkel wurden die Studenten handgreiflich attackiert und zur Herausgabe von Bier und Geld gezwungen. Richter Bernhard: „Das schien leichtes Spiel mit leichten Opfern.“

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60 Euro waren die Beute, der Verbleib des Geldes blieb im Dunkeln. Eines der Opfer wurde von dem Trio in der Nähe zu einem Geldautomaten gebracht, wo er 300 Euro abheben sollte. Das funktionierte aber nicht und dann war die Polizei zur Stelle. Seit der Festnahme befanden sich die nun Verurteilten in Untersuchungshaft.

Verteidiger kündigt genaue Urteilsprüfung an

Fast eine Stunde lang begründete Richter Bernhard das Urteil und die juristische Einordnung als minderschwere Fälle von räuberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub mit Körperverletzung. Gegen den Haupttäter und treibende Kraft der Straftaten verhängte das Gericht sechs Jahre und vier Monate Haft und verfügte die spätere Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Alkohol- und Drogenabhängigkeit. Staatsanwalt Michael Henn hatte achteinhalb Jahre Freiheitsstrafe beantragt.

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Auch die Strafen für die beiden anderen Angeklagten lagen mit dreieinhalb Jahren sowie drei Jahren und fünf Monaten unter den Anträgen des Staatsanwalts. Die von den Verteidigern Gerd Pokrop und Heinz Tausendfreund beantragten Bewährungsstrafen lehnte das Gericht jedoch ab. Anwalt Tausendfreund kündigte eine genaue Prüfung des schriftlichen Urteils gegen seinen Mandanten an. So lange haben die Urteile noch keine Rechtskraft.