Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag Lockerungen für Großveranstaltungen angekündigt. Vom 1. Juli an seien Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse und Messen mit bis zu 100 Menschen möglich. Vom 1. August an sei hierbei eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Größere Veranstaltungen wie Volksfeste, Jahrmärkte und Konzerte mit mehr als 500 Menschen blieben aber mindestens bis zum 31. August wegen des Coronavirus verboten.
Was bedeutet das für die Messen in der Bodenseeregion? Die Messe Friedrichshafen musste in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche Veranstaltungen – etwa die IBO, die Aero oder die Tuning World Bodensee – aufs kommende Jahr verschieben. Die Interboot soll laut aktuellem Messeprogramm von 19. bis 27. September stattfinden.
Für einen „Aufbruch mit Augenmaß“ in der Corona-Pandemie haben sich bereits Ende Mai fünf Messen in Baden-Württemberg gemeinsam ausgesprochen. In einem Brief an die Landesregierung formulierten die Chefs der Messen in Friedrichshafen, Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg sowie die Hinte Messe- und Ausstellungsgesellschaft geeignete Maßnahmen, die eine Wiedereröffnung des Messebetriebs unter den Einwirkungen der Pandemie ermöglichen können.
„Können sicheren Ablauf gewährleisten“
„Wir sind überzeugt, dass wir die Organisation unserer Veranstaltungen gut planen sowie für Aussteller und Besucher einen möglichst sicheren Ablauf gewähren können“, erklärte Klaus Wellmann, Geschäftsführer der Messe Friedrichshafen.
Auch das Land Vorarlberg drängt jetzt auf eine Planungssicherheit für Messeveranstalter. In Vorarlberg steht im September die Dornbirner Herbstmesse auf dem Programm. Messe-Geschäftsführerin Sabine Tichy-Treimel erklärt auf SÜDKURIER-Nachfrage: „Die bisherigen Entscheidungen lauten, dass ab 1. September wieder (Groß-)Veranstaltungen stattfinden dürfen. Was uns allerdings fehlt, sind nach wie vor konkrete Rahmenbedingungen.“ Diese seien nur bis 31. August festgelegt, allerdings auch nicht für Messen. „Unserer Meinung nach sind Messen Verkaufsplattformen wie Märkte oder Einkaufszentren, die seit Anfang Mai wieder geöffnet haben“, so die Messechefin.
Ultimatum bis zum 15. Juni
Bis wann braucht die Messe Klarheit, um die Planungen überhaupt noch rechtzeitig abschließen zu können? „Wir haben der Bundesregierung ein Ultimatum mit 15. Juni gestellt – und an dem halten wir fest“, sagt Sabine Tichy-Treimel und fügt hinzu: „Es schaut gut aus.“ Eine Ein-Meter-Abstandsregel und verstärkte Hygienemaßnahmen beispielsweise seien bei Messen umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar – eine hohe Eigenverantwortung der Besucher/Aussteller ebenso. Wenn in Österreiche die Quatratmeterbeshränkung für den Handel zum 15. Juni fällt, „dann darf es auch für Messen keine Besucherbeschränkung geben“, findet sie.