Im Mai war der Lärmaktionsplan, Stufe 3, vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen worden. Die darin enthaltenen Lärmschutzmaßnahmen wurden einem Pressetext aus dem Häfler Rathaus zufolge nun vom Regierungspräsidium (RP) Tübingen genehmigt. Gleiches gilt für Lärmschutzmaßnehmen, die im Zusammenhang mit der für Dienstag vorgesehenen Gesamtfreigabe der B 31-neu stehen.

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Hier gilt in Friedrichshafen damit bald Tempo 30

  • Noch in diesem Monat soll es nachts an einem Abschnitt der Paulinenstraße (B 30) sowie an einem Abschnitt der Bodenseestraße (L 328) ruhiger werden. Hier wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 22 und 6 Uhr laut Stadtverwaltung auf Tempo 30 reduziert: Auf der Paulinenstraße zwischen der Abzweigung Eckenerstraße und der Rotachbrücke sowie auf der Bodenseestraße zwischen dem Kreisverkehrsplatz Ailingen und Wiggenhausen-Süd. Außerdem habe das RP dem Einbau eines lärmtechnisch verbesserten Fahrbahnbelages, umgangssprachlich auch „Flüsterasphalt“ genannt, in der Bodenseestraße zugestimmt.
  • Auf der bisherigen Bundesstraße 31 in Fischbach gilt zwischen der Einmündung der Straße Steinäcker und der Einmündung Koberstraße bald ganztägig Tempo 30. Gleiches gilt für die Albrechtstraße ab der Einmündung Säntisstraße bis einschließlich der gesamten Maybachstraße. Diese Maßnahme hatte die Stadt nach eigenen Angaben zusätzlich zum Lärmaktionsplan beantragt. Außerdem plant die Stadt in der Maybach- und Albrechtstraße noch Begrünungsmaßnahmen und zunächst vorläufige bauliche Verbesserungen, sobald die B 31 neu freigegeben ist.
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Hier wird die nächtliche Begrenzung aufgehoben

  • Nicht zugestimmt habe das RP einer Ausdehnung der ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Teil der Albrechtstraße von der Säntisstraße bis hin zur Zeppelinstraße beim Landratsamt. Außerdem sei der Stadt auferlegt worden, die dort bisher vorhandene nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben. Damit wird für das Teilstück vom Landratsamt bis zur Einmündung Säntisstraße künftig wieder Tempo 50 gelten.

RP lehnt Lkw-Verbot für Fischbacher Ortsdurchfahrt ab

Auch ein Lkw-Verbot auf der B 31 alt im Zuge der Ortsdurchfahrt Fischbach aus Lärmschutzgründen lehnt das Regierungspräsidium den Angaben der Stadtverwaltung zufolge ab. „Das Regierungspräsidium empfiehlt aber, das Verbot im Rahmen des vorgesehenen städtebaulichen Verkehrskonzepts zu prüfen – und das werden wir natürlich auch tun“, wird Bürgermeister Dieter Stauber in dem Pressetext zitiert.