An der verspäteten Fertigstellung der Eisenbahnstraßen-Baumaßnahme trägt die Baufirma Storz keine Schuld. Erste Ursache ist der Streit der Stadt mit den Anwohnern, weshalb der Baubeginn erst um knapp zwei Monate später stattfinden konnte. Und Ursache des Streits war der fehlerhafte Bebauungsplanentwurf der Stadt, gegen den sich die Anwohner erfolgreich gewehrt hatten. Hinzu kamen, als zweite Ursache, weitere Zusatzleistungen, die den ersten Bauabschnitt um sechs Wochen bis Mitte August verlängerten, geplant war dessen Ende auf Ende Juni. Soviel zu den Verantwortlichkeiten.

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Nun liegt es an der Stadt, die Bauarbeiten, die sich anders als geplant über den Winter hinweg ziehen werden, für die Anwohner so belastungsarm als möglich zu gestalten. Das heißt, die Stadt sollte die Baufirma mit dem Aufbringen einer provisorischen Asphaltdecke beauftragen. Die dafür nötigen rund 7000 Euro sollten es ihr wert sein. Andernfalls werden die Anwohner im Winter im Schlamm- und Schneematschchaos versinken, wenn die schweren Lkw über die Schotterpiste den Obstgroßmarkt anfahren.

Diese provisorische Asphaltschicht wird, ebenso wie die Zusatzleistungen, die Baumaßnahme am Ende wohl verteuern. Doch diese bittere Kröte werden Stadt und Gemeinderat schlucken müssen. Beide, Stadt und Rat, werden ihre Lehren aus der missglückten Aufstellung des Bebauungsplanes ziehen und für künftige Fälle eine Rechtssicherheit eingehender prüfen und sicherstellen müssen. Im vorliegenden Fall geht es nun um Schadenbegrenzung.

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