Nun ist sie also umgesetzt: Die vor einigen Jahren beschlossen Fahrradstraße ist nun Realität. Wie Ordnungsamtsleiter Jürgen Hess mitteilt, wurde sie Anfang August eingerichtet. „Damit verbessert die Stadt die Bedingungen für den Alltagsradverkehr und setzt gleichzeitig ein wichtiges Zeichen für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung“, heißt es in der Pressemitteilung des Ordnungsamtes.
Die Fahrradstraße bündelt den Radverkehr auf einer Ost-West-Radachse und verläuft über die Griviten-, Hahn- und Eugenienstraße sowie den Schießstattweg. Die Maßnahme ist Teil der kontinuierlichen Umsetzung des 2020 beschlossenen Radverkehrskonzepts der Stadt Markdorf.
Was ist eine Fahrradstraße?
Auf Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorrang. Radfahrer dürfen hier nebeneinander fahren. Der Autoverkehr ist nur dann zugelassen, wenn dies explizit durch Zusatzzeichen erlaubt ist. In Markdorf wird die zukünftige Fahrradstraße nur noch für den Anliegerverkehr freigegeben sein, teilt die Stadt weiter mit. Es gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Anlieger, die mit dem Auto fahren, müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Parken ist nur noch in gekennzeichneten Parkflächen erlaubt.

Was ist das Ziel der Maßnahme?
Mit der neuen Fahrradstraße wird dem Radverkehr eine sichere Strecke als Alternative zur Ravensburger Straße (B33) angeboten. An der Bundesstraße 33 gibt es auf dem zentralen innerörtlichen Abschnitt zwischen der Gutenbergstraße und der Zeppelinstraße bei einer sehr hohen Verkehrsbelastung keine Radverkehrsinfrastruktur. Die Fahrradstraße bietet künftig eine sichere, sichtbare und komfortable Verbindung als zentrale Achse für den innerörtlichen Radverkehr, so die Stadt.
Was ändert sich konkret?
Jürgen Hess zählt in der Pressemitteilung auf, welche Veränderungen die Fahrradstraße mit sich bringt. So wird die Fahrbahn als Fahrradstraße beschildert. Die Markierung erfolgt mit regelmäßigen Piktogrammen auf der Fahrbahn. Die Vorfahrt wird durch Schilder und Markierungen klar geregelt. An den meisten Knotenpunkten bleibt die bestehende Vorfahrtsregelung erhalten. Es werden Parkflächen markiert. Der Anliegerverkehr ist weiterhin erlaubt, aber dem Radverkehr untergeordnet.
Was gilt jetzt für Verkehrsteilnehmer?
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die veränderte Verkehrsführung einzustellen. Besonders Autofahrer sollten beachten, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen. Radfahrer sind verpflichtet, Autofahrern das Überholen zu ermöglichen. Beides ergibt sich aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Bei Rückfragen zur Maßnahme steht das Ordnungsamt der Stadt Markdorf unter der Telefonnummer 07544/500240 oder per Mail ordnungsamt@markdorf.de zur Verfügung.