Videositzungen des Gemeinderates in Zeiten von Corona? Das klingt einleuchtend und verlockend zugleich angesichts der erneut verschärften Vorgaben des Landes zur Vermeidung von persönlichen Kontakten. Doch was sich so einfach anhört – per Klick einladen und online eine Video-Sitzung einberufen –, lässt sich mitnichten so einfach umsetzen, sagt Norbert Brugger, Dezernent des Städtetags Baden-Württemberg. Denn noch stehen etliche rechtliche Hürden, ebenso aber auch technische Umsetzungsprobleme dem entgegen.

Städtetag änderte bereits im Mai die Gemeindeordnung

Grundsätzlich möchte der Städtetag die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Gremiensitzungen auch als reine Videositzungen oder als Hybridsitzungen mit zugeschalteten Mitgliedern abhalten zu können, sagt Brugger im Gespräch mit dem SÜDKURIER. Dazu ist, vor dem Hintergrund der Pandemiefolgen, bereits im Mai die Gemeindeordnung des Landes geändert worden – als ein erster Schritt. Seither haben Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit zum virtuellen Tagen. Wollen sie sie wahrnehmen, müssen sie jedoch ihre Hauptsatzung dahingehend abändern. Auch dazu gibt der Städtetag Handreichungen.

Aus dem Rathaus in die Kirche: In Überlingen tagt der Gemeinderat coronabedingt im Pfarrzentrum.
Aus dem Rathaus in die Kirche: In Überlingen tagt der Gemeinderat coronabedingt im Pfarrzentrum. | Bild: Hilser, Stefan

Bodenseekreis und Friedrichshafen sind schon dabei

In Tübingen etwa fanden bereits Sitzungen teils virtuell statt. In der Region wiederum haben jüngst erst die Stadt Friedrichshafen und der Landkreis Bodenseekreis ihre Hauptsatzung geändert, mit dem positiven Votum ihrer Räte. Mit der geänderten Hauptsatzung ist es aber längst nicht getan, im Gegenteil: Dann beginnen für die Kommunen die nötigen Abwägungen. Wann kann eine Sitzung überhaupt virtuell einberufen werden? Welche rechtlichen Vorgaben muss sie beachten? Wie verhält es sich mit dem Thema Nichtöffentlichkeit? Dies sind Fragen, die es in den Rathäusern zu klären gilt, noch bevor man sich bei Zoom, Skype oder Microsoft Teams einloggt und die Riege der Räte hinzuholt.

Norbert Brugger, Städtetag Baden-Württemberg: „Die Möglichkeit zu Videositzungen des Gemeinderates wird bislang noch sehr ...
Norbert Brugger, Städtetag Baden-Württemberg: „Die Möglichkeit zu Videositzungen des Gemeinderates wird bislang noch sehr zurückhaltend in Anspruch genommen.“ | Bild: Michael Fuchs

Darauf weist auch Brugger hin. „Die Städte lehnen digitale Gremiensitzungen nicht grundsätzlich ab“, sagt er. Die Möglichkeit dazu werde aber „bislang sehr zurückhaltend in Anspruch genommen“. Nach Informationen des Städtetags hätten bereits eine größere Zahl beratender Gremiensitzungen stattgefunden, Gemeinderatssitzungen hingegen bislang kaum.

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Zu viele rechtliche Grauzonen

Die Gründe? Brugger kann eine ganze Reihe aufzählen. Erstens dürfen rein digitale Sitzungen nur dann stattfinden, wenn „Gegenstände einfacher Art“ verhandelt werden. Dafür bräuchte es aber gar keine Sitzungen, sondern die Themen könnten auch durch Offenlegung oder im Umlaufverfahren entschieden werden, sollte man eine physische Sitzung absagen müssen.

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Bei gewichtigen Themen, dazu gehören etwa Wahlen oder Beschlüsse von finanzieller Tragweite, müssen „schwerwiegende Gründe“ vorliegen, sollten sie digital behandelt werden sollen, heißt es in der Gemeindeordnung. Doch wer entscheidet, ob schwerwiegende Gründe wie Naturkatastrophen oder andere Notsituationen vorliegen, stellt Brugger die Frage in den Raum. Käme es zu einem Rechtsverfahren und das Gericht urteilt, dass schwerwiegende Gründe eben nicht vorgelegen hätten, könnten die Folgen für eine Gemeinde gravierend und kostenintensiv sein. Fristversäumung, Schadenersatz, Annulierung der Sitzung, Neubehandlung der Sache. Davor, das weiß auch Brugger, scheuen die Städte und Gemeinden im Land noch zurück. Leider sei die Gemeindeordnung hier noch „zu eng gefasst“, sagt er.

Klaus Schiele, Hauptamtsleiter Markdorf: „Wir wollen nicht das Experimentierfeld für Gerichte sein.“
Klaus Schiele, Hauptamtsleiter Markdorf: „Wir wollen nicht das Experimentierfeld für Gerichte sein.“ | Bild: Nosswitz, Stefanie

Der Lauscher in der nichtöffentlichen Sitzung

Ähnliche Schwierigkeiten gilt es beim Thema Nichtöffentlichkeit zu überwinden. Rechtlich seien digitale nichtöffentliche Sitzungen zwar möglich, die gesetzliche Wahrung von Geheimhaltung und Datenschutz aber kaum einzuhalten. So lasse sich zum Beispiel nicht kontrollieren, ob neben der befugten Person nicht auch unbefugte Dritte im Hintergrund mithören würden. Das aber, so der Städtetag-Dezernent, schränke die Umsetzung virtueller Sitzungen zusätzlich ein.

Peter Nothelfer, Hauptamtsleiter Deggenhausertal: „Da wir zur Zeit noch unter entsprechenden Hygienebedingungen ...
Peter Nothelfer, Hauptamtsleiter Deggenhausertal: „Da wir zur Zeit noch unter entsprechenden Hygienebedingungen Gemeinderatssitzungen einberufen dürfen, dürften wir eine Video-Sitzung vermutlich nicht abhalten.“ | Bild: Wolf-Dieter Guip

Noch mehr Justierung nötig: Städtetag wendet sich an Innenminister Strobl

Beim Städtetag will man weiter daran arbeiten, die Umsetzung von digitalen Gremiensitzungen zu vereinfachen, sagt Brugger. Erst jüngst habe der Städtetag Innenminister Thomas Strobl darum gebeten, rechtswirksame öffentliche Bekanntmachungen der Städte via Internet zu erleichtern. „Innenministerium und Städtetag sind sich im Ziel einig, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung weiter zu forcieren“: So lautet der erste Satz des Städtetag-Schreibens an Strobl. „Wegweisende Schritte“ habe das Ministerium bereits unternommen, doch weitere seien nötig, heißt es.

Bürgermeister Ralf Meßmer (Oberteuringen): „Die Gemeindeverwaltung prüft derzeit die notwendigen technischen Voraussetzungen für ...
Bürgermeister Ralf Meßmer (Oberteuringen): „Die Gemeindeverwaltung prüft derzeit die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videositzung.“ | Bild: Claudia Wörner

Doch bis es soweit ist, heißt es also auch in diesen immer schwieriger werdenden Zeiten der Pandemie für Räte und Besucher gleichermaßen: Maske auf und ab in die Stadthalle, ins Feuerwehrhaus oder ins Pfarrzentrum.

Maria Wagner, Hauptamtsleiterin Bermatingen: „Wir planen derzeit keine Durchführung von Sitzungen per Video.“
Maria Wagner, Hauptamtsleiterin Bermatingen: „Wir planen derzeit keine Durchführung von Sitzungen per Video.“ | Bild: Christiane Keutner

Digitale Sitzungen: Drei Gemeinden warten noch ab, eine will ihre Hauptsatzung ändern

  • Markdorf: Bei der Stadt verfolge man die Diskussion über die Videoübertragung von Sitzungen aufmerksam, sagt Hauptamtsleiter Klaus Schiele. Man stehe dem Thema aufgeschlossen gegenüber. Städtetag-Dezernent Brugger spreche ihm aus der Seele, sagt Schiele. Denn auch im Rathaus wünsche man sich für alle Beteiligten einen Mehrwert, dürfe aber die rechtliche Seite nicht außer Acht lassen. Dort gebe es aber aus Markdorfer Sicht noch zu viele Unwägbarkeiten. Als Beispiel führt Schiele die Vorgabe an, es dürften nur „Gegenstände einfacher Art“ behandelt werden. „Aber wie definiert man das? Da wollen wir nicht das Experimentierfeld für Gerichte sein“, sagt er. Hätte ein für Markdorf wichtiger Beschluss aus diesem Grund keinen Bestand, wäre dies fatal. Deswegen gelte in Markdorf: „Wir müssen bei der Umsetzung nicht an der Spitze stehen.“ Rechtssicherheit gehe vor Geschwindigkeit. Wenn es dem Städtetag gelinge, bei den unklaren Aspekten noch im Sinne der Kommunen nachzujustieren, wäre eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung auch in Markdorf vorstellbar, sagt Schiele.
  • Deggenhausertal: Ähnlich argumentiert auch Deggenhausertals Hauptamtsleiter Peter Nothelfer. „Da wir zur Zeit noch unter entsprechenden Hygienebedingungen Gemeinderatssitzungen einberufen dürfen, dürften wir eine Video-Sitzung vermutlich nicht abhalten“, sagt er. Zudem gelte es nach wie vor, verlässlich zu definieren, was „einfache Gegenstände“ und was „schwerwiegende Gründe“ seien. Andernfalls bewege eine Kommune sich auf rechtlich dünnem Eis. Beschlüsse in „nicht-einfachen“ Angelegenheiten würden darüber hinaus immer Gefahr laufen, rechtswidrig zu sein, Beschlüsse in bauplanungsrechtlichen Verfahren dürften unter solchen Bedingungen gar nicht gefasst werden, so Nothelfer. Weil auch die technische Umsetzung für eine kleine Gemeinde wie das Deggenhausertal sehr aufwändig wäre und diese und andere Fragen noch nicht endgültig geklärt seien, sehe man im Rathaus derzeit noch davon ab, die Hauptsatzung zu ändern.
  • Bermatingen: „Wir planen derzeit keine Durchführung von Sitzungen per Video“, teilt Bermatingens Hauptamtsleiterin Maria Wagner mit. Im ersten Lockdown im Frühjahr habe man die Gemeinderatssitzung im März abgesagt und für die „Gegenstände einfacher Art“ von der Möglichkeit des elektronischen Umlaufverfahrens Gebrauch gemacht. Seither fänden die Sitzungen in Bermatingen unter Coronabedingungen statt, was bislang auch gut funktioniere, so Wagner.
  • Oberteuringen: „Die Gemeindeverwaltung prüft derzeit die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videositzung“, teilt Oberteuringens Bürgermeister Ralf Meßmer mit. Im Rathaus der Rotachgemeinde gibt man sich grundsätzlich aufgeschlossen hinsichtlich des Themas: „Da ohnehin eine Änderung der Hauptsatzung ansteht, wird hier eine Anpassung angestrebt“, kündigt Meßmer gegenüber dem SÜDKURIER an.