Das Urteil des Landgerichts Konstanz vom August vergangenen Jahres ist rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Verteidigung von Gezim F. verworfen. Damit bleibt der Mann, der im Januar 2023 in einem Markdorfer Ladengeschäft seine getrennt von ihm lebende Ehefrau erschossen hatte, lebenslänglich in Haft. Klaus-Martin Rogg, der Anwalt von Gezim F., hatte in seiner Revision für eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert, da es für die Verteidigung keine hinreichenden Mordmerkmale gegeben hatte.

BGH: Urteil ohne Rechtsfehler
Wie der BGH am Freitag mitteilte, sei das Verfahren unter Vorsitz von Richter Arno Hornstein „beanstandungsfrei“ geführt worden. Die Überprüfung des Urteils habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ enthalten. Damit ist das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Revision gegen das Urteil bereits zuvor schon zurückgezogen. Der leitende Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach hatte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, womit Gezim F. nach Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe weiterhin in Haft geblieben wäre.
Das Landgericht hatte den heute 48-Jährigen wegen Mordes, vorsätzlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt, nachdem die Kammer die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe festgestellt hatte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten direkt nach der Urteilsverkündung angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Der Mann mit albanischem Pass und Wohnsitz in Pfullendorf hatte seine getrennt von ihm lebende Frau an ihrem Arbeitsplatz erschossen und war mit einem Taxi geflüchtet. Er konnte kurz darauf von einer Polizeistreife widerstandslos festgenommen werden, nachdem er sich von dem Taxifahrer zum Pfullendorfer Polizeirevier hatte fahren lassen. Bei der Tat an einem Samstagmittag kurz vor Ladenschluss hatte es etliche Zeugen gegeben. Die Ladeninhaberin und ihre Mitarbeiterinnen leiden heute noch unter den Eindrücken des Verbrechens.