Nadine Kießling, stellvertretende Vorsitzende des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat dem Markdorfer Gemeinderat den Anhörungsentwurf für den Teilregionalplan Energie vorgestellt. Den hat die Verbandsversammlung im Dezember 2023 beschlossen. Und Ende Januar begann das Beteiligungsverfahren, bei dem alle Betroffenen, also Bürger, Behörden, Verbände, aber auch Kommunen Einwände erheben und Stellungnahmen abgeben können. Ursprünglich wollte auch Markdorf eine Stellungnahme abgeben. Ein vorformulierter Entwurf war den Beratungsunterlagen beigefügt.

Der Rat hat sich dann aber kurzfristig dagegen entschieden. Zunächst möchte man gemeinsam mit dem Gemeindeverwaltungsverband (Bermatingen, Deggenhausertal, Markdorf und Oberteuringen) zu einer Informationsveranstaltung zum Teilregionalplan Energie einladen. Diese findet am 9. April in der Stadthalle statt, Beginn ist 20 Uhr.
Mitsprache allenfalls bei Details
Die Stadt Markdorf ist nicht der Planungsträger, erklärte Bürgermeister Georg Riedmann. Und man sehe sich auch nicht in der Lage, die Fragen zur Windkraft und zur Freiflächen-Photovoltaik fachlich-inhaltlich zu vertreten. Dies sei den Spezialisten vorbehalten. Wohl aber werde der Gemeinderat demnächst eine Stellungnahme abgeben, kündigte der Bürgermeister an. Er schränkte aber ein. „Unsere Stellungnahme kann keine Entscheidung für oder gegen Windkraftanlagen am Gehrenberg sein“ – die werde an anderer Stelle getroffen. „Wir können höchstens auf kleine Details einwirken“, so Riedmann.

Klare Vorgaben aus Stuttgart
In der Ravensburger Geschäftsstelle des Regionalverbands sei in den vergangenen Monaten sehr viel Planungsarbeit geleistet worden, „für diesen wirklich sehr komplexen Planungsprozess“, sagte die stellvertretende Vorsitzende Nadine Kießling. Des Weiteren habe der Regionalverband regelmäßig die Öffentlichkeit informiert. „Wir haben heute eine andere Situation als 2013“, erklärte Kießling. Vor elf Jahren galt die Störung des Landschaftsbildes durch Windkraftanlagen noch als Ausschlusskriterium für Vorranggebiete – ebenso der Denkmalschutz, der sich gegen Windkraft-Rotoren als Hintergrundkulisse des Bischofschlosses wehrte.
Seit Februar 2023 gilt das Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg, das die Regionalplaner auf die Ausweisung von bestimmten Standards festlegt. Nun müssen in jedem Landkreis mindestens 1,8 Prozent der vorhandenen Freiflächen für die Windenergienutzung und mindestens 0,2 Prozent für die Nutzung von Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Wobei weder das Landschaftsbild noch historische Stadtansichten ins Gewicht fallen. Beide seien kein „K.-o.-Kriterium“ mehr, so antwortete Nadine Kießling SPD-Fraktionssprecher Uwe Achilles auf dessen Nachfrage.

Kompensation ist ausgeschlossen
„Können wir denn Ersatzflächen anbieten?“, erkundigte sich Kerstin Mock. Der CDU-Fraktionssprecherin schwebte die Kompensation der ungeliebten Windräder auf dem Markdorfer Hausberg durch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf der Markdorfer Gemarkung vor. Derlei Ausgleich sehe das baden-württembergische Klimawandelanpassungsgesetz nicht vor, erklärte Regionalplanerin Kießling. Die 1,8 Prozent stehen – und der Gehrenberg sei – neben Flächen bei Betenbrunn und Owingen – eines der im Kreisgebiet ausgewiesenen Vorranggebiete für den Ausbau Windenergie.
Viele Fragen stehen im Raum
Für den FDP-Stadtrat Rolf Haas werfe das eine ganze Reihe von Fragen auf. Seinen 20 Punkte umfassenden Katalog mit Detailfragen durfte er dann aber nicht vorlesen. Alfons Viellieber (CDU) hatte einen Geschäftsordnungsantrag gestellt. Es sei zu früh, Einzelheiten zu diskutieren. „Unsere Bauchschmerzen können wir in einem nächsten Schritt vorbringen“, so Viellieber. Seinen Fragenkatalog soll Haas nun schriftlich vorlegen, bot ihm Bürgermeister Georg Riedmann an. Zum Beispiel die Frage, ob die Windkraftanlagen auf dem Gehrenberg den Segelflugbetrieb in Markdorf beeinträchtigt?
Drei, vier Anlagen, womöglich fünf
Ohne weitere Informationen wollten die Räte die Planerin dann aber doch nicht ziehen lassen. Joachim Mutschler, Fraktionssprecher der Umweltgruppe, erkundigte sich, mit wie vielen Windrädern auf dem Gehrenberg zu rechnen sei. Nadine Kießling sprach von drei bis vier. Sollte es „ganz krass“ kommen, sogar mit fünf. Sie unterstrich indes noch einmal, dass es bislang im derzeitigen Stadium des Planungsverfahrens nur um die reine Fläche gehe. Welche Rolle die Bodenbeschaffenheit spielt, nach der Mutschler ebenfalls gefragt hatte, würden die Experten entscheiden.

Am Grünland führt kein Weg vorbei
„Kommen die Erdhügel entlang der Umgehungsstraßen als Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen in Betracht – damit nicht wertvolle Landwirtschaftsfläche geopfert werden muss“, fragte Jens Neumann von den Freien Wählern. Grundsätzlich ja, doch müssten sie dann fünf Hektar groß sein – was sie nur selten sind, erläuterte Kießling.