Das Urteil des Landgerichtes Konstanz vom 4. November im Prozess gegen den Brandstifter von Markdorf ist rechtskräftig: Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft verzichten auf eine Revision, die sie bis vergangenen Freitag noch hätten einlegen können. Damit wird die Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gegen den 26-Jährigen wirksam und er wird aus der Untersuchungshaft in den regulären Strafvollzug verlegt werden.

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Geständnis hatte sich strafmildernd ausgewirkt

Nicole Pfuhl, Rechtsanwältin aus Ravensburg und Verteidigerin des Brandstifters, hatte es sich direkt nach dem Urteilsspruch noch offen gelassen, in Revision zu gehen. Sie wolle sich darüber noch mit ihrem Mandanten besprechen, hatte sie gegenüber dem SÜDKURIER gesagt. Zur Begründung, weshalb sie nicht in Revision gehe, könne sie noch keine Auskünfte geben, da diese zuerst noch dem Gericht zugehen müsse. Pfuhl hatte zum Ende des zweitägigen Verfahrens für ihren Mandanten eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren, davon aber zwei Jahre in einer geschlossenen therapeutischen Einrichtung im Maßregelvollzug beantragt. Staatsanwältin Patricia Müller hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren beantragt, ohne Therapie.

Bei den Bränden in der Nacht auf den 22. Mai ging auch ein Bauwagen des städtischen Waldkindergartens in den Flammen auf. Die Stadt ...
Bei den Bränden in der Nacht auf den 22. Mai ging auch ein Bauwagen des städtischen Waldkindergartens in den Flammen auf. Die Stadt musste einen neuen Bauwagen bestellen, aktuell ist er noch nicht ersetzt. Der Brandstifter hatte sich aus der Haft heraus mit Briefen bei den Kindergartenkindern und der Stadt für seine Tat entschuldigt. | Bild: Feuerwehr Markdorf/Scheerer Martin

Mit seinem Strafmaß war das Gericht unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Arno Hornstein zwischen diesen beiden Anträgen geblieben. In das Urteil war auch die Bewertung des Geständnisses des 26-Jährigen eingeflossen. Dieses habe sich strafmildernd ausgewirkt, hatte Hornstein in seiner Urteilsbegründung gesagt.

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In ihrem Schlusswort hatte die Verteidigerin nochmals eindringlich für eine Therapie für ihren Mandanten plädiert. Der medizinische Sachverständige hatte dem Mann eine Persönlichkeitsstörung und eine Alkohol- und Drogenabhängigkeit diagnostiziert, mangels Einsicht und Erfolgsaussichten eine Therapie aber nicht empfohlen. Verteidigerin Pfuhl hatte betont, „nur wegsperren“ helfe aber weder ihrem Mandanten noch sei es sinnvoll im Hinblick auf eine spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Der 26-Jährige war vor dem Prozess bereits ein halbes Jahr in der Untersuchungshaft. Diese Haftzeit wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet.