Das Gewerbegebiet im Toren am Rande der Stadt ist vollständig bebaut und soll deshalb um zwei Flächen vergrößert werden. Stadtplaner Helmut Hornstein stellte dem Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und dessen Problematiken vor. Insgesamt handele es sich um eine Fläche von rund 2,4 Hektar, die in die Bereiche A und B unterteilt werde. Der 1,6 Hektar große Bereich A solle durch die Kreisstraße in Richtung Riedetsweiler erschlossen werden. Nördlich und südlich der Stichstraße könnten die Gewerbegrundstücke entstehen. Am Ende der Stichstraße sei eine lastwagentaugliche Wendefläche geplant.

Der 0,8 Hektar große Bereich B am gegenüberliegenden Ende des Gewerbegebiets in Richtung Roggele/Stetten könne von der Straße Am Weiher aus erschlossen werden, dazu müsste die Straße Am Torenbach ausgebaut werden. Hornstein erklärte, dass beide Bereiche für den Artenschutz interessant seien. Die vorhandenen Biotope würden durch die Planungen zwar nicht berührt, dennoch gebe es dort einige gefährdete Arten. Um die Beeinträchtigung der geschützten Arten zu vermeiden, müssten im Bebauungsplan Maßnahmen, wie intensive Dachbegrünung, Grünflächen, Nisthilfen für Vögel und insektenfreundliche Außenbeleuchtungen, festgeschrieben werden, erläuterte der Stadtplaner.
Die Entwurfsplanung enthält zwölf Gewerbeflächen in unterschiedlichen Größen. „Das ist fiktiv parzelliert“, betonte Hornstein. „Sie entscheiden, wie groß die Grundstücke letztendlich werden.“ Da die Flächen knapp seien, solle die Bauhöhe auf zwölf Meter erweitert werden. Im bestehenden Gewerbegebiet Toren ist die Bauhöhe auf zehn Meter festgesetzt. So ergäben sich für die Bauherren unterschiedliche Möglichkeiten, wie zum Beispiel Büros oder Wohnungen oberhalb von Hallen. Wohnungen sollen nur für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter genehmigt werden. „Ferienwohnungen werden nicht zugelassen“, unterstrich Hornstein.
Wie viele Wohnungen werden zugelassen?
Diesen Punkt sah Peter Krause (Umbo) als kritisch an, denn so könne ein großer Betrieb mehrere Wohnungen für Wachpersonal oder Einsatzleiter schaffen. „Dann gibt es auf einmal ganz viele Hausmeister“, spottete er. Deshalb müsse genau definiert werden, wer dort wohnen dürfe, und plädierte für eine Begrenzung auf eine Betriebsleiterwohnung. Bürgermeister Robert Scherer setzte nach, dass dann aber definiert werden müsse, ob eine Wohnung pro Betrieb oder pro Flurstück. Denn wenn fünf Betriebe sich ein Flurstück teilten, wären fünf Wohnungen denkbar. Stadtbaumeister Markus Kremp merkte an, dass laut dem Text der Baunutzungsverordnung Wohnungen in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise zulässig seien und die Erforderlichkeit nachgewiesen werden müsse. Stadtplaner Hornstein meinte, dass eine Formulierung gefunden werden könne.
Christian Herter (Umbo) war bezüglich der Wohnungen anderer Meinung. „Wenn Betriebe Mitarbeiter gewinnen wollen, wäre es nicht schlecht, wenn sie diese auch zumindest vorübergehend unterbringen können“, argumentierte er. Er fände es zudem unfair, Wohnungen kategorisch auszuschließen, wo doch an anderer Stelle im Gewerbegebiet Mitarbeiterwohnungen großzügig gestattet worden seien. Hornstein antwortete, dass die Notwendigkeit von Mitarbeiterwohnungen durchaus ein Thema sei, doch sie seien im Gewerbegebiet grundsätzlich nicht möglich. Bei dem anderen Betrieb habe es sich durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan um einen Sonderfall gehandelt. „Da brauche ich einen fertig geplanten Betrieb dafür“, erläuterte er die gesetzliche Lage. „Hier im Angebotsbebauungsplan geht das nicht.“

Vorschlag für eine Ringstraße durch das Gebiet
Georg Dreher (CDU) störte sich hingegen an der geplanten Straße. Im Bereich B fehle ihm eine Wendemöglichkeit für Lastkraftwagen. „Da ist jetzt schon Chaos“, sagte er. Es brauche eine Wendefläche, zumindest ein Grundstück zum Hereinfahren und Rangieren. Auf den Einwand, die Fahrer könnten doch wie die Müllabfuhr rückwärts hereinfahren, entgegnete Dreher, dass es dafür einen Einweiser brauche, Lieferanten aber meistens allein seien. Auch die Stichstraße im Bereich A sah er kritisch. Er befand, die breiten Grünstreifen an den Grundstückseinfahrten seien verzichtbar und hinterfragte, ob diese nicht zugunsten einer Ringstraße durch das Gebiet weggelassen werden könnten.

Fachplaner Hornstein entgegnete, dass eine Ringstraße geprüft worden sei, aber dann gäbe es in kurzem Abstand zwei Ausfahrten außerhalb des Ortes an der Kreisstraße. „Das wird die Straßenverkehrsbehörde kritisch sehen“, rechnete er mit einer Absage. Und die breiten Grünstreifen seien wegen des artenschutzrechtlichen Gutachtens notwendig. Auf Nachfrage von Christine Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen), wer die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen kontrolliere, antwortete Hornstein, dass dies der Stadt obliege. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans des „Gewerbegebiets Toren II“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.