Eltern, Einheimische und ehrenamtlich Tätige haben die besten Chancen, eine der neu geschaffenen Wohnungen der Kreisbaugenossenschaft Bodensee (KBG) beziehen zu können. Die Stadt als Eigentümerin des in Erbbaurecht verpachteten Grundstücks hat sich vertraglich ein Vorschlagsrecht für die Vermietung der Wohnungen gesichert. Für jede der 24 Wohnungen kann die Kommune jeweils drei Bewerber vorschlagen. Die endgültige Entscheidung über die Vermietung liegt dann bei der KBG.
Damit vornehmlich Mieter zum Zuge kommen können, die auf dem Wohnungsmarkt wenig Chancen haben, haben sowohl KBG als nun auch die Stadt Vergabekriterien festgelegt. So verlangt die KBG, die eine Vorauswahl trifft, unter anderem eine positive Schufa-Auskunft und einen Wohnberechtigungsschein.
Stadt legt Katalog mit fünf Kriterien vor
Für die Stadt hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen Katalog mit fünf Kriterien verabschiedet. Hauptamtsleiter Maximilian Fetzer stellte anhand der Richtlinie für die Vergabe von Bauplätzen im Plangebiet Allmend Erweiterung Vergabekriterien in Form von Punkten vor. Bewerber mit im Haushalt lebenden Kindern sollen pro Kind Punkte erhalten – je jünger das Kind, desto höher die Punktzahl. Bürgermeister Robert Scherer begründete dies damit, dass Familien mit Kindern unter fünf Jahren die Wohnungen vermutlich lange nutzten. Bei Kindern in der Altersgruppe von elf bis 18 Jahren sei davon auszugehen, dass ein Kind bald ausziehe. „Aber das ist diskutabel“, sagte er.
Rat nimmt zwei Vorschläge von Boris Mattes an
Boris Mattes (SPD) tat sich schwer damit, die Punktevergabe vom Alter der Kinder abhängig zu machen: „Ältere Kinder, die ein eigenes Zimmer brauchen, bekommen weniger Punkte.“ Seinem Vorschlag, für jedes Kind im Haushalt gleichermaßen zehn Punkte zu vergeben, stimmte der Gemeinderat zu. Weiter schlug Mattes vor, ältere Menschen zu berücksichtigen, die aus einer großen Wohnung zugunsten einer Familie in eine kleinere Wohnung ziehen wollen. Auch wenn die Idee Anklang fand, wurde die Aufnahme mangels Nachweisbarkeit verworfen.
Angenommen wurde hingegen Mattes dritter Vorschlag, die ehrenamtliche Tätigkeit, welche mit einem Punkt pro Jahr auf höchstens 15 Punkten begrenzt war, auf maximal 25 Punkte hinaufzusetzen. „Wir wollen keine Rollladenstadt, sondern Menschen, die sich ehrenamtlich und gemeinnützig engagieren“, betonte er.
Auch die Dauer des bisherigen Hauptwohnsitzes in der Stadt wird mit einem Punkt pro Jahr bis zu maximal 25 Punkten bewertet. Um frisch zugezogenen oder auswärtigen Arbeitskräften und Gewerbetreibenden eine Chance zu geben, wird auch der Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit in Meersburg mit Punkten bewertet.
Murzin will Alleinerziehende besser berücksichtigt sehen
Anna-Lena Murzin (Bündnis 90/Die Grünen) machte sich dafür stark, Alleinerziehende zu berücksichtigen. „Sie haben neben Arbeit und Erziehung oft gar keine Zeit für ein Ehrenamt“, führte sie an. Bei zwei Elternteilen könne sich eher ein Partner ehrenamtlich engagieren und damit Punkte erhalten. Murzin machte den Vorschlag, als Nachteilsausgleich eine Sonderkategorie für „schwierige Fälle“ einzufügen.
Ludwig wünscht Staffelung der Punkte nach Einkommen
Ihre Fraktionskollegin Christine Ludwig meinte, dass für bezahlbare Wohnungen andere Kriterien angesetzt werden müssten als für Bauland für Einfamilienhäuser. Sie nannte neben Alleinerziehenden exemplarisch weitere Gruppen, die es auf dem Wohnungsmarkt oder beim Ehrenamt schwer haben: „Schwerbehinderte, alte Menschen, Migranten.“ Zudem sei die Hürde nicht besonders hoch, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Anna-Lena Murzin hatte erwähnt, dieser sei für eine vierköpfige Familie mit einem Gesamteinkommen von rund 76.000 Euro erhältlich. Christina Ludwig machte daher den Vorschlag, eine Punktevergabe nach Einkommen zu staffeln.
Neu sind Punkte für Alleinerziehende und Schwerbehinderte
Sebastian Schmäh (CDU) wandte ein, dies sei sehr aufwendig, die Verwaltung müsse alle Daten prüfen und bearbeiten. Peter Krause (Umbo) mahnte an, den Katalog nicht zu eng zu schnüren. Bürgermeister Robert Scherer fasste schließlich die Vorschläge für eine fünfte Bewerbergruppe zusammen: Aufgrund der objektiven Nachweisbarkeit erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung über 50 Prozent sowie alleinerziehende Bewerber zehn Punkte. Der Gemeinderat stimmte den Kriterien des Vorschlagsrechts für die Wohnungen einstimmig zu.