Sommer, Bodensee, Stau vor Hagnau: Gerade während der Urlaubssaison mit viel Verkehr nutzen viele Ortskundige den Weg neben der B31 zwischen Meersburg, Stetten und Hagnau. So lässt sich der Stau, der sich regelmäßig vor der Gemeinde Hagnau bildet, recht einfach umfahren. Doch ab sofort ist das nicht mehr so einfach möglich.

Denn der Gemeindeverbindungsweg ist jetzt offiziell eine Fahrradstraße – und außerdem nur noch für Anlieger befahrbar. Vor einigen Jahren, genauer im Oktober 2020, wurde zunächst die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Weg reduziert. Wie das Landratsamt Bodenseekreis mitteilt, war die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde „nicht mehr angemessen“.

Autos als Gefahrenpotenzial

Als Gründe für die Änderung der Verkehrsführung nennt die Straßenverkehrsbehörde die Verkehrssituation: Landwirtschaftlicher Verkehr, Fahrradfahrer und Fußgänger nutzen den schmalen Verbindungsweg. Autos, die mit Tempo 100 ebenfalls dort unterwegs sind, könnten ein Gefahrenpotenzial darstellen.

Ein Auto ist auf der neuen Fahrradstraße unterwegs. Das ist auch weiterhin erlaubt, allerdings haben Fahrradfahrer jederzeit Vorfahrt.
Ein Auto ist auf der neuen Fahrradstraße unterwegs. Das ist auch weiterhin erlaubt, allerdings haben Fahrradfahrer jederzeit Vorfahrt. | Bild: Mona Lippisch

Am Ende war es eine Kombination aus der geringen Fahrbahnbreite, der Verkehrsführung und der Verkehrssituation, die dazu führte, dass die Behörde die zulässige Geschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde herabsetzte. Im Bereich der Bushaltestelle B33 ist sogar nur Tempo 30 erlaubt.

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Fahrradstraße wird probeweise bis Ende 2024 getestet

Zusätzlich zur reduzierten Höchstgeschwindigkeit gilt seit Ende April eine weitere neue Verkehrsregel: Der Gemeindeverbindungsweg ist seitdem eine Fahrradstraße. Diese Maßnahme gilt probeweise bis Ende des Jahres 2024. „Dadurch soll der Bodenseeradweg entlastet und gleichzeitig ermittelt werden, ob der Anteil des Radverkehrs auf dieser Strecke generell erhöht werden kann“, sagt Landratsamt-Sprecher Lars Gäbler.

Lars Gäbler, Pressesprecher Landratsamt Bodenseekreis: „Radlerinnen und Radler dürfen nebeneinander fahren und der Kraftfahrzeugverkehr ...
Lars Gäbler, Pressesprecher Landratsamt Bodenseekreis: „Radlerinnen und Radler dürfen nebeneinander fahren und der Kraftfahrzeugverkehr darf die Radfahrer nicht behindern.“ | Bild: Benjamin Schmidt | SK-Archiv

Die rechtliche Anordnung zur Fahrradstraße habe die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Stadt Meersburg sowie den Gemeinden Hagnau und Stetten getroffen.

Fahrradstraße: Was bedeutet das konkret?

Doch was bedeutet Fahrradstraße überhaupt? Welche Regeln gelten auf dem Gemeindeverbindungsweg nun für die Verkehrsteilnehmer? Zum einen gilt auf dem Weg parallel der B31 nun durchgehend Tempo 30. Zum anderen haben Fahrradfahrer generell Vorrang. „Radlerinnen und Radler dürfen also nebeneinander fahren und der Kraftfahrzeugverkehr darf die Radfahrer nicht behindern“, erklärt Gäbler.

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Autos dürfen Weg weiterhin nutzen

Um die Belange der Einwohner von Stetten und Hagnau zu berücksichtigen, hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises die Straße zwischen Hagnau und Stetten ab der Unterführung Mitte März mit dem Zusatzzeichen „Kfz frei“ freigegeben. Das bedeutet: Auch Autos können den Weg weiterhin nutzen, sie müssen sich nur an die Regeln der Fahrradstraße halten.

Wie Sprecher Gäbler mitteilt, wird die der Zusatz „Kfz frei“ ebenso wie die Fahrradstraße im Allgemeinen im Rahmen der aktuellen Testphase bis Ende des Jahres überprüft. Zwischen Stetten und Meersburg gilt weiterhin die Regel „Anlieger frei“.