Nach einem verregneten Morgen ist das Gelände am Schlosssee in Salem menschenleer. Auch von den Wildgänsen, die hier regelmäßig gastieren, ist nichts zu sehen. Nur die Häufchen auf der Wiese zeugen vom Besuch der Vögel, über den nicht alle erfreut sind.
Häufchen schon im Sommer 2024 Thema im Ausschuss
Bereits im vergangenen Sommer war der Kot der Vögel Grund zu Beanstandungen im Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik. Nun stieß Wolfgang Kanon (FDP) das Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung erneut an. Wie von Bürgermeister Manfred Härle im Juli 2024 angekündigt, hatte die Gemeinde bereits erste vielversprechende Ansätze verfolgt, um die Tiere zu vergrämen. „Wir sind da wirklich aktiv, wir haben uns am Schlosssee wirklich Mühe gegeben, mit dem Adler, der da kreist“, entgegnete Härle auf Kanons Wortmeldung. Weitere Maßnahmen seien „unglaublich schwierig“ und für einen Abschuss benötige man einen Jäger und eine Genehmigung.

Füttern der Gänse torpediert die Bemühungen
Der kreisende Adler am Seeufer entpuppt sich als Flugdrachen aus Kunststoff, der neben weiteren Windspielen die Gänse vom Badebereich fernhalten soll. Zur besseren Abschreckung versetze man die Raubvogel-Attrappen und die großen Bälle mit Augen regelmäßig an andere Plätze, erklärt Sabine Stark von der Gemeindeverwaltung auf Nachfrage. „Das hat zu Beginn gut funktioniert, bis Bürger anfingen, die Gänse wieder im Bereich des Bades zu füttern.“ Vor allem während der Badesaison trage das Füttern dazu bei, dass sich die Tiere im Gelände sehr wohlfühlen – und auch ihre Häufchen hinterlassen.
Dem Abschuss erteilt die Gemeinde eine klare Absage
Zudem seien die Drachen schon mutwillig zerstört worden – auch das habe die abschreckende Wirkung zunichtegemacht, bedauert Stark. „Dennoch konnte die Gänseschar, die sich im Badebereich aufhält, gegenüber dem Vorjahr deutlich verkleinert werden.“
Man müsse allerdings bedenken, dass der Schlosssee ein Naturbad sei, bei dem Wildtiere zum Erscheinungsbild gehörten. Dem Töten der Gänse erteilt sie somit eine Absage: „Ein Abschuss von Wildtieren im befriedeten, das heißt im bewohnten Gebiet ist nicht zulässig und kommt daher nicht in Betracht.“