Eltern müssen für ihre Kinder, die das Kinderhaus „Kleine Raupe“ besuchen, ab 1. Januar 2021 etwas tiefer in die Tasche greifen. Der Gemeinderat beschloss, die Gebühren geringfügig zu erhöhen: Je nach Betreuungsmodell macht das ein bis sechs Euro im Monat aus. Das Gremium folgte damit einstimmig einer Empfehlung des Gemeindetags in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Spitzenverbänden. Letztmals waren die Gebühren vor zwei Jahren erhöht worden.

Bedarf an U3-Betreuung steigt

Eingangs hatte das Gremium erstmals eine schriftliche Bedarfsplanung verabschiedet, wozu eine Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist. Ziel sei es zu prüfen, in wie weit das Betreuungsangebot zum Elternbedarf passe, erläuterte Kämmerin Sabrina Girrbach. Dieses „zentrale Steuerungselement“ sei für eine familienfreundliche Kommune wie Sipplingen unerlässlich, sagte Kindergartenleiterin Nicole Beurer. Ihr zufolge stehen im Kinderhaus 65 Plätze zur Verfügung. Mit Stand vom 23. September lebten in Sipplingen 89 Kinder, die Anspruch auf Betreuung im Kinderhaus oder in der Kinderstube für unter Dreijährige (U3) hätten. Allerdings nehme nicht jedes Kind einen Platz in Anspruch, die Tendenz für eine U3-Betreuung steige indes. Derzeit sind laut Beurer 59 Plätze im Kinderhaus belegt, sechs Plätze noch frei, die drei U3-Kindern zur Verfügung stünden. Aufgrund ihres höheren Betreuungsbedarfs beanspruchten U3-Kinder im Kinderhaus zwei Plätze. Würden alle Kinder ab drei Jahren, die in Sipplingen gemeldet sein, ihren Platz beanspruchen, wären 67 Plätze im Kinderhaus belegt und somit für U3-Kinder kein Platz mehr vorhanden, so Beurer. U3-Kinder gebe es derzeit 22, neun Betreuungsplätze stünden in der Kinderstube zur Verfügung, von denen aber höchstens fünf Kinder gleichzeitig anwesend sein dürften.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Zukunft des im kommenden Jahr 25 Jahre alt werdenden Kinderhauses ansprechend, sagte Beurer, man wolle pädagogisch und institutionell immer am Rad der Zeit sein. „Wir wollen weiterhin nicht gleich auf jeden Zug aufspringen“, sagte sie. Laut den Zahlen des statistischen Landesamtes werde die Zahl der zu betreuenden Kinder in den nächsten Jahren konstant bleiben. Allerdings gelte es, das derzeitige Betreuungsangebot wie die Regelbetreuung zu überprüfen. Beurer wünschte sich mehr Plätze im U3-Bereich, eine Ausruhmöglichkeit für Kinder der Ganztagsbetreuung und eine Nachbesserung im Bereich der Schulkindbetreuung, da hier vermutlich ab 2025 ein Rechtsanspruch bestehen werde.

Kostendeckung nur 10,2 Prozent

Girrbach erläuterte, dass im Land in Kindergärten ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung angestrebt wird. In Sipplingen betrage dieser derzeit nur 10,2 Prozent, den Rest steuere die Gemeinde zu; die moderate Erhöhung führe im kommenden Jahr zu Mehreinahmen von 2500 Euro. „Unser Kinderhaus ist top“, lobte Thomas Biller (FW). Er machte aber darauf aufmerksam, ob jedem klar sei, wie viel die Gemeinde in den Kindergarten investiere, und empfahl, künftig „nicht zu viel hineinzupacken“. Willi Schirmeister (FW) sprach sich dafür aus, einen Kostendeckungsgrad von rund 16 Prozent anzustreben. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, das Betreuungsangebot zu überprüfen und umzusetzen. Es lehnte aber ab, Kosten für einen bedarfsgerechten Ausbau im Kinderhaus oder in anderen Räumlichkeiten zu prüfen.

Betreuungsangebote sollen optimiert werden

In Bezug auf den bisher nicht existenten Kinderbedarfsplan teilte Gortat dem SÜDKURIER mit, dass es seit 2017 in der Gemeindeverwaltung regelmäßige Besprechungen auf Führungsebene gäbe. Ziel sei „der transparente Austausch bezüglich Projektfortschreitung sowie Besprechung strategischer Themen“, so der Rathauschef. Außerdem, dass die Betreuungsangebote für die Erziehungsberechtigten optimiert werden sollten und es dringend an der Zeit sei, einen Kindergartenbedarfsplan zu erstellen. Aus diesen Besprechungen sei auch hervor gegangen, dass zur transparenten Kommunikation sowohl die Fachbereichsleitung Tourismus und Kultur, die Kindergarten- und Bauhofleitung einen Jahresbericht dem Gemeinderat vorstellen sollten. Dadurch könnten „eventuell spätere wichtige Entscheidungen durch das Gremium in den jeweiligen Bereichen, wie die Einführung eines Kindergartenbedarfsplanes, leichter getroffen werden“.